Um die Klimaziele der Bundesregierung zu errei­chen, ist es not­wen­dig den Ausbau der erneu­er­ba­ren Energien deut­lich zu beschleu­ni­gen. Die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik ist da nur der erste Schritt. Dieser Schritt ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung beschlos­sen hat. Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Hamburg, gehen mit einem eige­nen Klimaschutzgesetz noch ein Stück wei­ter. Im Zuge eines eige­nen Gesetzes pla­nen sie die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten. In die­sem Beitrag bli­cken wir vor allem auf die geplan­te Solarpflicht in Baden-Württemberg, die für neue Nichtwohngebäude und große Parkplätze ab dem Jahr 2022 gel­ten soll.
Nachhaltigkeit ist bei Immobilien mehr als nur ein Schlagwort. Immer mehr Gebäude wer­den zer­ti­fi­ziert, die Investor*innen ver­lan­gen nach­hal­ti­ge Gebäude und kli­ma­neu­tra­le Unternehmen. Hinzu kommt, dass bei gro­ßen Unternehmen eine Transparenz über öko­lo­gi­sche und sozia­le Aspekte des Unternehmens gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist. Immer mehr Unternehmen set­zen sich eige­ne Ziele für die Reduzierung der CO2-Emissionen. Immobilien-Unternehmen bie­ten ihren Mieter*innen grüne Mietverträge an. Auf die­sen Wegen leis­ten Photovoltaikanlagen immer einen hilf­rei­chen Beitrag. Sie ver­bin­den die Reduzierung der CO2-Emissionen mit der Reduzierung von Stromkosten und zei­gen nach außen ein akti­ves Engagement für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. In die­sem Beitrag zei­gen wir, wel­che Rolle Nachhaltigkeit heute für Unternehmen spielt und wie eine Photovoltaikanlage diese Bedeutung unter­strei­chen kann.
Zahlreiche Nichtwohngebäude bie­ten noch ein gro­ßes Potenzial zur Energieeinsparung und Platz für Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Dazu gehö­ren diver­se Verwaltungs‑, Gewerbe- und Industriegebäude, wie auch Immobilien im Eigentum der öffent­li­chen Hand. Auch hier gel­ten für den Neubau und die Sanierung gewis­se ener­ge­ti­sche Anforderungen. Diese wur­den bis­her in der Energieeinsparverordnung ver­an­kert — künf­tig ste­hen sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Photovoltaikanlagen erhal­ten bei Wohngebäuden künf­tig eine stär­ke­re Bedeutung. Welche Rolle PV-Anlagen bei Nichtwohngebäuden im GEG ein­neh­men, haben wir unter­sucht und in die­sem Artikel zusam­men­ge­fasst.
Strom aus Photovoltaikanlagen vom eige­nen Dach ermög­licht es in Immobilien sau­be­ren Strom zu nut­zen und Strom aus fos­si­len Kraftwerken zu ver­mei­den. Doch noch immer haben Heizungsanlagen einen grö­ße­ren Einfluss auf die CO2-Emissionen als der Strombedarf. Sie nut­zen zu gro­ßen Teilen noch immer fos­si­le Energien, wie Erdöl oder Gas. Klimafreundlicher sind hin­ge­gen Wärmepumpen, die Umgebungswärme aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser nut­zen und ihn als Raumwärme abge­ben. Ideal für das Klima ist es, die Wärmepumpen mit sau­be­rem Strom von der Photovoltaikanlage zu betrei­ben. Warum das wich­tig ist, wie Wärmepumpen funk­tio­nie­ren und die Vorteile die­ser Technologie zei­gen wir in die­sem Artikel.
Eigentümer*innen und Planer*innen von Immobilien haben eine große Verantwortung zu tra­gen. Schließlich ist die Immobilienbranche direkt und indi­rekt für rund ein Drittel des glo­ba­len CO2-Ausstoßes ver­ant­wort­lich. Um lang­fris­ti­ge Risiken zu mini­mie­ren und die Vermarktungsfähigkeit zu erhal­ten, ist es für Immobilienunternehmen wich­tig, Nachhaltigkeitskriterien zu defi­nie­ren und umzu­set­zen. Die öko­lo­gi­sche Komponente ist eine der Schlüssel für ESG-Kriterien, die in der Immobilienwirtschaft zu einem Wettbewerbsfaktor gewor­den sind. Die Branche kann auf ver­schie­de­nen Wegen ihrer Verantwortung gerecht wer­den. Einer davon ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern für eine Reduzierung der CO2-Emissionen.
Im Leben eines Gebäudes kommt immer wie­der der Zeitpunkt für grö­ße­re Sanierungsmaßnahmen an ein­zel­nen Bauteilen. Gerade das Dach ist über viele Jahre hohen Beanspruchungen aus­ge­setzt. Insbesondere die Abdichtung kann dar­un­ter lei­den. So kön­nen unter­schied­li­che Arten von Schäden eine Sanierung des Dachs not­wen­dig machen. Dies ist der idea­le Zeitpunkt, um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu instal­lie­ren. Denn damit kann das Dach für eine mög­lichst große Anzahl an Solarmodulen gleich vor­be­rei­tet wer­den.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses kann die MieterInnen mit lokal erzeug­tem, nach­hal­ti­gem Strom zu güns­ti­gen Preisen ver­sor­gen. Von der Planung über den Betrieb bis zur Vermarktung des Stroms bedarf es jedoch zahl­rei­cher Kompetenzen und Kapazitäten. Hier kann Contracting die VermieterInnen ent­las­ten. Dieser Artikel stellt ver­schie­de­ne Contracting-Modelle vor, und zeigt Vorteile für VermieterInnen von Mehrfamilienhäusern auf.
Immobilie mit Baumkrone im Blick
Die loka­le Stromerzeugung an Gebäuden mit erneu­er­ba­ren Energien ist ein bedeut­sa­mer Schritt hin zu kli­ma­po­si­ti­ven Gebäuden. Hinzu kom­men flan­kie­ren­de Maßnahmen, wie die Verringerung des Energiebedarfs für Strom und Wärme. Mit einer stei­gen­den Energieeffizienz von Gebäuden, wächst auch die Bedeutung des Energieaufwands zur Herstellung und Entsorgung der Bauprodukte, der grau­en Energie. Zu die­sen und wei­te­ren Themen haben wir Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen — DGNB e.V., befragt.
Immer öfter wer­den Mehrfamilienhäuser mit sola­ren Mieterstromanlagen aus­ge­stat­tet. Dass Mieterstrom dem Klima nützt, ist bekannt. Aber wie sehen die Vorteile kon­kret aus? Und wel­che Chancen haben MieterInnen und VermieterInnen dabei? Das zeigt das Mieterstromprojekt der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG (1892): Die Genossenschaft setzt bereits zwei Projekte für ins­ge­samt 76 Wohneinheiten um und berich­tet, wel­chen kon­kre­ten Nutzen diese stif­ten.
Künftig haben Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden einen grö­ße­ren Einfluss auf die ener­ge­ti­sche Beurteilung der Gebäude. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bie­tet PlanerInnen die Möglichkeit, den gefor­der­ten Anteil der erneu­er­ba­ren Energien auch mit gebäu­de­nah erzeug­tem Strom zu decken. Damit sind künf­tig alle Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden unter dem Dach die­ses Gebäudeenergiegesetzes.