Viele Städte und Gemeinden wol­len einen akti­ven Beitrag zum Klimaschutz leis­ten. Sie tre­ten Klimabündnissen bei oder rufen den Klimanotstand aus. Sie dis­ku­tie­ren Klimaziele, beschlie­ßen Selbstverpflichtungen und erstel­len Klimaschutzkonzepte. Es gibt viele Möglichkeiten, vor Ort zu han­deln und die loka­len Treibhausgasemissionen zu redu­zie­ren. Dabei kön­nen die kom­mu­na­len Wohnungsgesellschaften eine wich­ti­ge Rolle spie­len. Sie kön­nen selbst den Energieverbrauch ihrer Gebäude redu­zie­ren, erneu­er­ba­re Energien nut­zen und Vorbild für ande­re loka­le AkteurInnen sein.
Photovoltaikanlagen sind bei Einfamilien- oder ReihenhausbesitzerInnen schon lange beliebt. Sie tra­gen zum Klimaschutz bei, erhö­hen die Unabhängigkeit vom Energieversorger und sen­ken die Stromkosten. Aufgrund tech­ni­scher Fortschritte und stei­gen­der Strompreise sind Photovoltaikanlagen immer inter­es­san­ter gewor­den. Gleichzeitig redu­ziert sich der CO2-Ausstoß durch die nach­hal­ti­ge und dezen­tra­le Stromgewinnung. BetreiberInnen von PV-Anlagen tun also aktiv etwas für den Klimaschutz, wenn sie die Solarenergie nut­zen. Im Falle von Einfamilienhäusern sind HausbesitzerIn, AnlagenbetreiberIn und StromverbraucherIn in der Regel die­sel­be Person, was für die Umsetzung von PV-Projekten deut­lich von Vorteil ist.
Die Energiewende lässt sich auch im Mehrfamilienhaus umset­zen. Denn mit Mieterstrom kön­nen auch MieterInnen von den Förderungen für PV-Strom pro­fi­tie­ren. Bislang erfolg­te die Solarstromproduktion für den Eigenverbrauch über­wie­gend auf Dächern von Einfamilienhäusern in länd­li­chen Regionen Deutschlands.
Ladevorgänge von Elektroautos fin­den idea­ler­wei­se an Orten statt, an denen die Autos län­ge­re Zeit ste­hen. Denn am Arbeitsplatz und am Wohnort spielt die Ladedauer in der Regel keine Rolle. NutzerInnen hal­ten sich dort län­ger auf und freu­en sich über eine volle Batterie zum Zeitpunkt der Abfahrt. Was im Einfamilienhaus leicht umsetz­bar ist, kann im Wohnungsbau noch ein unüber­wind­ba­res Hindernis sein. Das soll sich ändern, denn die Bundesregierung plant mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG, gleich zwei Gesetze zur Erleichterung der Errichtung von Ladepunkten an Wohngebäuden.
Skizze eines Projektes für PV auf Mietimmobilie
Die Wohnungswirtschaft steht vor der gro­ßen Herausforderung, bezahl­ba­ren Wohnraum zu schaf­fen und gleich­zei­tig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leis­ten. Ein Paradebeispiel für die Vereinbarkeit bei­der Anforderungen zeigt das Projekt Dolgensee-Center der Gewobag in Berlin-Lichtenberg. In die­sem Neubau mit rund 700 Wohnungen sind die Mieten güns­tig, wäh­rend die Energieeffizienz höher ist als der Standard. Die MieterInnen kön­nen zusätz­lich güns­ti­gen Solarstrom vom Dach bezie­hen.
Zu nach­hal­ti­gen Gebäuden gehört die Betrachtung der ein­zel­nen Bauprodukte mit ihrem Aufwand zur Herstellung und der spä­te­ren Entsorgung. Sie sol­len auf Mensch und Umwelt mög­lichst posi­tiv wir­ken. Bei einer durch­gän­gi­gen Kreislaufwirtschaft der ver­wen­de­ten Materialien geht der Nachhaltigkeitsgedanke noch einen Schritt wei­ter. Hinter die­ser Idee, genannt Cradle-to-Cradle (C2C), steht die Möglichkeit alle Produkte so aus­zu­wäh­len und zu ver­ar­bei­ten, dass sie nach Gebrauch in die Einzelteile zer­legt und voll­stän­dig wie­der­ver­wen­det wer­den kön­nen. Rohstoffe gewin­nen damit zusätz­lich an Wert, wenn sie immer wie­der ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Zusammengesetzte Produkte las­sen sich damit als Rohstofflager für die Zukunft betrach­ten.
Anschnitt eines Mehrfamilienhauses
Für Wohngebäude mit einem gerin­gen Energiebedarf gibt es unter­schied­li­che Bezeichnungen. Diese rei­chen vom Niedrigenergiehaus über das Niedrigstenergiehaus bis zum Fast-Nullenergiegebäude. Was sich hin­ter die­sen Bezeichnungen genau ver­birgt, ist meist unklar für Außenstehende. Denn eine ein­heit­li­che Definition gibt es für diese Begriffe nicht.
Wenn heute von der Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor die Rede ist, dann gehen Beteiligte oft auf Abwehrhaltung. Denn ener­ge­ti­sche Sanierungen wer­den mit höhe­ren Mieten in Verbindung gebracht. Viele große Wohngebäude sind in den letz­ten 20 Jahren bereits saniert wor­den. Weitere Sanierungen sind not­wen­dig, um das Ziel eines kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestandes zu errei­chen. Aber je näher wir an das Ziel kom­men, umso höher wird der dafür not­wen­di­ge Aufwand.
Die Bundesregierung strebt bis 2050 einen kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestand an. Damit spielt nicht nur der Energiebedarf in der Nutzungszeit eine Rolle, auch der ener­ge­ti­sche Aufwand zur Herstellung und Entsorgung der Bauten gewinnt an Bedeutung.
Neubau Mietwohnungen mit Sonnenstrahlen
Die Reduzierung des Energieverbrauchs und die zuneh­men­de Nutzung von erneu­er­ba­ren Energien sind wesent­li­che Aufgaben, um einen kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestand zu errei­chen. Der nächs­te Schritt im nach­hal­ti­gen Bauen ist die Betrachtung der Nutzung von Energie und Ressourcen im gesam­ten Lebenszyklus eines Gebäudes. Dies schließt die Einbeziehung der Ressourcennutzung für den Bau und die Wirkung auf Mensch und Umwelt mit ein. Weitere Angebote, wie Mieterstrom und Ladesäulen für die Elektromobilität, ermög­li­chen den Mieter*innen ein nach­hal­ti­ges Wohnen im Alltag.