Wie sich Mieterstrom für Genossenschaften lohnt
Lokal, ressourcenschonend und umweltfreundlich: Mieterstrom lohnt sich für die Umwelt und bietet für Sie als Genossenschaft spannende Vorteile. Mieterstrom in der Praxis kombiniert lokal erzeugten, solaren Direktstrom und Netzstrom. Was das für Sie bedeutet? Es fallen bestimmte Kosten weg, die sonst bei der Stromversorgung durch das öffentliche Netz zu zahlen sind – etwa Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe. Gleichzeitig wird der lokal verbrauchte Strom aus Ihrer Solaranlage durch den sogenannten Mieterstromzuschlag gefördert. Das macht den Mieterstrom für Wohngenossenschaften besonders attraktiv. Was Sie beachten müssen, um diese Kostenvorteile als Genossenschaft nutzen zu können und welche Mieterstrommodelle es gibt, lesen Sie in diesem Beitrag.
Mieterstrom: Die Genossenschaft als Energieversorger
Wenn Sie als Wohnungsgesellschaft solaren Direktstrom anbieten, treten Sie gegenüber Ihren Mietern direkt als Stromlieferant auf. Das bringt Kostenvorteile – aber auch Risiken.
Um Mieterstrom für Ihre Genossenschaft effizient nutzen zu können, sollten Sie diese 5 Hinweise beachten:
- Energiewirtschaftsrecht: Wohnungsbaugenossenschaften müssen als Energieversorger Auflagen der Energiewirtschaft erfüllen. Insbesondere Stromrechnungen müssen damit den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
- Preisbremse: Die Preise der lokalen Solarenergie müssen unter denen der öffentlichen Energieversorger liegen.
- Steuerprivilegien: Wohnungsgenossenschaften dürfen üblicherweise nur geringe gewerbliche Einnahmen erzielen. Überschreiten die Einnahmen aus dem Stromverkauf 10 % der Einnahmen aus der Vermietung, laufen Sie Gefahr Steuerprivilegien zu verlieren.
- Eigenverbrauch: Mieter einer Genossenschaft gelten als Teilhaber. Die Nutzung von lokaler Sonnenenergie kann deswegen als Form von Eigenversorgung gelten. In diesem Fall entfällt der Mieterstromzuschlag für den Sonnenstrom. Ob eine Eigenversorgung vorliegt, muss individuell geprüft werden.
- Wirtschaftliches Risiko: Mieter dürfen ihren Energieversorger gesetzlich frei wählen. Die Abnahme des lokalen Stroms kann deshalb nicht garantiert oder im Mietvertrag festgelegt werden. Können beispielsweise nicht genug Mieter als Stromkunden gewonnen werden, besteht die Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben.
Gründung einer Tochterfirma – Ihre Vorteile
Wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft anbieten möchten, kann sich die Gründung einer Tochterfirma lohnen. So kann eindeutig festgestellt werden, ob Ihr Solarstrom zur Eigenversorgung zählt – und ob Sie damit vom Mieterstromzuschlag profitieren oder nicht. Gleichzeitig schützen Sie Ihre Genossenschaft vor wirtschaftlichen Risiken und sichern gegebenenfalls Ihre Steuerprivilegien. Das Tochterunternehmen ist damit rechtlich für alle anfallenden Aufgaben — von der Bereitstellung über die Wartung, bis hin zur Abwicklung des Mieterstromprojektes — verantwortlich und trägt das unternehmerische Risiko. Allerdings gibt es auch in diesem Fall komplexe steuerrechtliche Auflagen, sodass unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte. Da Wohngesellschaft und Tochterfirma meist nur juristisch getrennte Personen sind, bleibt der organisatorische Aufwand im Grunde derselbe.
Mieterstrom: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Mieter-Energiegenossenschaft?
Neue Konzepte können helfen, den entstehenden Aufwand durch die Errichtung und Nutzung einer PV-Anlage zu verringern und das Mieterstrommodell für Ihre Genossenschaft effizient zu nutzen. Für Ihre Mieter ist bei der lokalen Stromversorgung oftmals gerade der Preisfaktor entscheidend. Besonders günstig für die Mieter ist es, wenn sich diese zu einer Mieter-Energiegenossenschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen und die Aufgaben der Versorgung selbst übernehmen. Die von Ihnen errichtete PV-Anlage wird von der Mieter-Energiegenossenschaft oder GbR gemietet bzw. gepachtet – Pflichten und Aufgaben wie Betrieb und Wartung der Anlage und die Abrechnung des Stroms werden so von der Mieter-Energiegenossenschaft oder der Mieter-GbR übernommen. So können Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie mit umweltfreundlichem, solaren Direktstrom steigern, ohne sich um eventuelle steuerliche Nachteile, Auflagen der Energiewirtschaft oder den organisatorischen Aufwand Gedanken machen zu müssen. Dieses Mieterstrommodell eignet sich besonders bei langjährigen Mietern.
Energie-Contracting: Mieterstrom via Dienstleister
Eine immer populärer werdende Variante ist die Abwicklung über einen externen Dienstleister, auch Contractor genannt. Der Energie-Contractor übernimmt alle anfallenden Aufgaben, die durch das Mieterstromprojekt für Ihre Genossenschaft anfallen. Der Aufbau und Betrieb der Anlage sowie die Abwicklung der Verträge mit Ihren Mietern werden über den Contractor geregelt. Energie-Contracting senkt somit das unternehmerische Risiko des Mieterstroms für Ihre Genossenschaft.
Diese 4 Vorteile bietet Contracting:
- Geringes wirtschaftliches Risiko: Der Energie-Contractor übernimmt den Verkauf des Stroms und trägt das Absatzrisiko.
- Sicherung der Steuerprivilegien: Durch die Abwicklung über externe Dienstleister bleibt steuerrechtlich alles beim Alten.
- Energiewirtschaftsrecht: Die Wohnungsgesellschaft selbst wird nicht zum Energieversorger und muss so keinerlei Auflagen erfüllen.
- Geringer organisatorischer Aufwand: Der Energie-Contractor übernimmt alle Aufgaben und Pflichten für die Stromversorgung Ihrer Mieter.
Energiewende – so lohnt sich Mieterstrom für Genossenschaften
Mieterstrom gilt als eines der zukunftsweisendsten Projekte im Klimaschutz und ermöglicht es Genossenschaften und Vermietern, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen, die Attraktivität der Mietsache durch einen zusätzlichen Service für Ihre Mieter zu steigern. Damit sich Mieterstrom auch für Genossenschaften lohnt, ist es unbedingt notwendig, sich über die Anforderungen an einen Energieversorger zu erkundigen. Denn wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft direkt an Ihre Mieter verkaufen, gelten diese Anforderungen auch für Ihr Unternehmen. Um mit möglichst wenig Risiko und geringem Aufwand von Solarenergie profitieren zu können, empfiehlt es sich, auf Angebote externer Dienstleister zurückzukommen. So profitieren sowohl Sie als Genossenschaft als auch Ihre Mieter durch den umweltfreundlichen und günstigen Strom und das Klima durch hohe CO2 Einsparungen.