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    Drei Personen sitzen an einem Tisch, auf dem ein Vertrag liegt. Die Frau unterzeichnet ihn.

Wie sich Mieterstrom für Genossenschaften lohnt

Lokal, res­sour­cen­scho­nend und umwelt­freund­lich: Mieterstrom lohnt sich für die Umwelt und bie­tet für Sie als Genossenschaft span­nen­de Vorteile. Mieterstrom in der Praxis kom­bi­niert lokal erzeug­ten, sola­ren Direktstrom und Netzstrom. Was das für Sie bedeu­tet? Es fal­len bestimm­te Kosten weg, die sonst bei der Stromversorgung durch das öffent­li­che Netz zu zah­len sind – etwa Netzentgelte, netz­sei­ti­ge Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe. Gleichzeitig wird der lokal ver­brauch­te Strom aus Ihrer Solaranlage durch den soge­nann­ten Mieterstromzuschlag geför­dert. Das macht den Mieterstrom für Wohngenossenschaften beson­ders attrak­tiv. Was Sie beach­ten müs­sen, um diese Kostenvorteile als Genossenschaft nut­zen zu kön­nen und wel­che Mieterstrommodelle es gibt, lesen Sie in die­sem Beitrag.

Mieterstrom: Die Genossenschaft als Energieversorger

Wenn Sie als Wohnungsgesellschaft sola­ren Direktstrom anbie­ten, tre­ten Sie gegen­über Ihren Mietern direkt als Stromlieferant auf. Das bringt Kostenvorteile – aber auch Risiken.

Um Mieterstrom für Ihre Genossenschaft effi­zi­ent nut­zen zu kön­nen, soll­ten Sie diese 5 Hinweise beach­ten:

  • Energiewirtschaftsrecht: Wohnungsbaugenossenschaften müs­sen als Energieversorger Auflagen der Energiewirtschaft erfül­len. Insbesondere Stromrechnungen müs­sen damit den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes ent­spre­chen.
  • Preisbremse: Die Preise der loka­len Solarenergie müs­sen unter denen der öffent­li­chen Energieversorger lie­gen.
  • Steuerprivilegien: Wohnungsgenossenschaften dür­fen übli­cher­wei­se nur gerin­ge gewerb­li­che Einnahmen erzie­len. Überschreiten die Einnahmen aus dem Stromverkauf 10 % der Einnahmen aus der Vermietung, lau­fen Sie Gefahr Steuerprivilegien zu ver­lie­ren.
  • Eigenverbrauch: Mieter einer Genossenschaft gel­ten als Teilhaber. Die Nutzung von loka­ler Sonnenenergie kann des­we­gen als Form von Eigenversorgung gel­ten. In die­sem Fall ent­fällt der Mieterstromzuschlag für den Sonnenstrom. Ob eine Eigenversorgung vor­liegt, muss indi­vi­du­ell geprüft wer­den.
  • Wirtschaftliches Risiko: Mieter dür­fen ihren Energieversorger gesetz­lich frei wäh­len. Die Abnahme des loka­len Stroms kann des­halb nicht garan­tiert oder im Mietvertrag fest­ge­legt wer­den. Können bei­spiels­wei­se nicht genug Mieter als Stromkunden gewon­nen wer­den, besteht die Gefahr, auf Kosten sit­zen zu blei­ben.

Gründung einer Tochterfirma – Ihre Vorteile

Wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft anbie­ten möch­ten, kann sich die Gründung einer Tochterfirma loh­nen. So kann ein­deu­tig fest­ge­stellt wer­den, ob Ihr Solarstrom zur Eigenversorgung zählt – und ob Sie damit vom Mieterstromzuschlag pro­fi­tie­ren oder nicht. Gleichzeitig schüt­zen Sie Ihre Genossenschaft vor wirt­schaft­li­chen Risiken und sichern gege­be­nen­falls Ihre Steuerprivilegien. Das Tochterunternehmen ist damit recht­lich für alle anfal­len­den Aufgaben — von der Bereitstellung über die Wartung, bis hin zur Abwicklung des Mieterstromprojektes — ver­ant­wort­lich und trägt das unter­neh­me­ri­sche Risiko. Allerdings gibt es auch in die­sem Fall kom­ple­xe steu­er­recht­li­che Auflagen, sodass unbe­dingt ein Steuerberater hin­zu­ge­zo­gen wer­den soll­te. Da Wohngesellschaft und Tochterfirma meist nur juris­tisch getrenn­te Personen sind, bleibt der orga­ni­sa­to­ri­sche Aufwand im Grunde der­sel­be.

Mieterstrom: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Mieter-Energiegenossenschaft?

Neue Konzepte kön­nen hel­fen, den ent­ste­hen­den Aufwand durch die Errichtung und Nutzung einer PV-Anlage zu ver­rin­gern und das Mieterstrommodell für Ihre Genossenschaft effi­zi­ent zu nut­zen. Für Ihre Mieter ist bei der loka­len Stromversorgung oft­mals gera­de der Preisfaktor ent­schei­dend. Besonders güns­tig für die Mieter ist es, wenn sich diese zu einer Mieter-Energiegenossenschaft oder einer Gesellschaft bür­ger­li­chen Rechts (GbR) zusam­men­schlie­ßen und die Aufgaben der Versorgung selbst über­neh­men. Die von Ihnen errich­te­te PV-Anlage wird von der Mieter-Energiegenossenschaft oder GbR gemie­tet bzw. gepach­tet – Pflichten und Aufgaben wie Betrieb und Wartung der Anlage und die Abrechnung des Stroms wer­den so von der Mieter-Energiegenossenschaft oder der Mieter-GbR über­nom­men. So kön­nen Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie mit umwelt­freund­li­chem, sola­ren Direktstrom stei­gern, ohne sich um even­tu­el­le steu­er­li­che Nachteile, Auflagen der Energiewirtschaft oder den orga­ni­sa­to­ri­schen Aufwand Gedanken machen zu müs­sen. Dieses Mieterstrommodell eig­net sich beson­ders bei lang­jäh­ri­gen Mietern.

Energie-Contracting: Mieterstrom via Dienstleister

Eine immer popu­lä­rer wer­den­de Variante ist die Abwicklung über einen exter­nen Dienstleister, auch Contractor genannt. Der Energie-Contractor über­nimmt alle anfal­len­den Aufgaben, die durch das Mieterstromprojekt für Ihre Genossenschaft anfal­len. Der Aufbau und Betrieb der Anlage sowie die Abwicklung der Verträge mit Ihren Mietern wer­den über den Contractor gere­gelt. Energie-Contracting senkt somit das unter­neh­me­ri­sche Risiko des Mieterstroms für Ihre Genossenschaft.

Diese 4 Vorteile bie­tet Contracting:

  • Geringes wirt­schaft­li­ches Risiko: Der Energie-Contractor über­nimmt den Verkauf des Stroms und trägt das Absatzrisiko.
  • Sicherung der Steuerprivilegien: Durch die Abwicklung über exter­ne Dienstleister bleibt steu­er­recht­lich alles beim Alten.
  • Energiewirtschaftsrecht: Die Wohnungsgesellschaft selbst wird nicht zum Energieversorger und muss so kei­ner­lei Auflagen erfül­len.
  • Geringer orga­ni­sa­to­ri­scher Aufwand: Der Energie-Contractor über­nimmt alle Aufgaben und Pflichten für die Stromversorgung Ihrer Mieter.

Energiewende – so lohnt sich Mieterstrom für Genossenschaften

Mieterstrom gilt als eines der zukunfts­wei­sends­ten Projekte im Klimaschutz und ermög­licht es Genossenschaften und Vermietern, sich aktiv an der Energiewende zu betei­li­gen, die Attraktivität der Mietsache durch einen zusätz­li­chen Service für Ihre Mieter zu stei­gern. Damit sich Mieterstrom auch für Genossenschaften lohnt, ist es unbe­dingt not­wen­dig, sich über die Anforderungen an einen Energieversorger zu erkun­di­gen. Denn wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft direkt an Ihre Mieter ver­kau­fen, gel­ten diese Anforderungen auch für Ihr Unternehmen. Um mit mög­lichst wenig Risiko und gerin­gem Aufwand von Solarenergie pro­fi­tie­ren zu kön­nen, emp­fiehlt es sich, auf Angebote exter­ner Dienstleister zurück­zu­kom­men. So pro­fi­tie­ren sowohl Sie als Genossenschaft als auch Ihre Mieter durch den umwelt­freund­li­chen und güns­ti­gen Strom und das Klima durch hohe CO2 Einsparungen.

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