Energiesammelgesetz — SOLARIMO will Mieterstrom stärken

Der Berliner Mieterstromanbieter SOLARIMO schlägt im Zuge des Energiesammelgesetzes eine Ergänzung zu § 24 (1) EEG vor, um den poli­tisch gewoll­ten zügi­gen Ausbau von Mieterstrom nach­hal­tig zu stärken.

Berlin — Der Referentenentwurf für das neue Energiesammelgesetz aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erregt der­zeit die Gemüter. Zentraler Punkt ist die geplan­te Kürzung der Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen über 40 kWp um bis zu 20%. Damit will die Regierung einer Überförderung gro­ßer Aufdachanlagen ent­ge­gen wir­ken. SOLARIMO unter­stützt grund­sätz­lich das Vorhaben, vor­han­de­ne Überförderungen abzu­schaf­fen und damit die Kosten für die Energiewende so gering wie mög­lich zu hal­ten. Gleichzeitig sieht das Startup aus Berlin auch das gera­de in Schwung kom­men­de Mieterstrommodell in Mitleidenschaft gezo­gen. “Große PV-Anlagen über 250 kWp genie­ßen zur Zeit tat­säch­lich eine sehr groß­zü­gi­ge Förderung, die ver­mut­lich nicht mit den EU-Regeln zu ver­ein­ba­ren ist. Eine Kürzung der Einspeisevergütung in die­sem Bereich ist auf jeden Fall ver­tret­bar,” beschreibt SOLARIMO Geschäftsführer Daniel Fürstenwerth die aktu­el­le Situation. Allerdings wären von dem aktu­el­len Gesetzentwurf auch Mieterstromprojekte betrof­fen, die übli­cher­wei­se PV-Anlagen deut­lich unter 100 kWp nut­zen. “Das Problem liegt in der Anlagenzusammenfassung. Liegen meh­re­re eigen­stän­di­ge Wohngebäude mit Solaranlagen auf einem Grundstück, wer­den aktu­ell zur Bemessung der Einspeisevergütung alle Solaranlagen zu einer ein­zi­gen zusam­men­ge­fasst,” beschreibt Fürstenwerth das Problem. Das führt gera­de bei Projekten mit Genossenschaften, wo häu­fig meh­re­re Häuser zusam­men auf einem Grundstück gebaut wer­den, zu einer stark ver­rin­ger­ten Förderung. “Viele unse­rer Projektpartner, ins­be­son­de­re Genossenschaften, die die Stromkosten ihrer Mieter im Blick haben, fra­gen uns jetzt, ob wir die bereits geplan­ten Projekte über­haupt noch umset­zen kön­nen,“ ergänzt Vertriebschefin Franziska Ivens.

SOLARIMO hat einen ein­fa­chen Lösungsvorschlag aus­ge­macht, der das Vorhaben des BMWi zur Kürzung der Einspeisevergütung nicht antas­tet und den­noch Mieterstromprojekte nach­hal­tig auf ein sta­bi­les Fundament stellt. “Indem man PV-Anlagen auf benach­bar­ten, aber bau­lich getrenn­ten Wohnhäusern aner­kennt als das was sie sind, näm­lich als ein­zel­ne Solaranlagen, wer­den Mieterstromprojekte nicht schlech­ter gestellt als nötig, wäh­rend die Überförderung gro­ßer Anlagen abge­schafft wer­den kann,” erklärt Fürstenwerth. SOLARIMO hat dafür ein kur­zes Positionspapier ver­fasst, wel­ches die Vorteile und Auswirkungen der vor­ge­schla­ge­nen Änderung auf­zeigt. Franziska Ivens: “Immer mehr Immobilienbesitzer erken­nen den Wert von sola­rem Mieterstrom für sich sel­ber und für ihre Mieter. Mit der vor­ge­schla­ge­nen Ergänzung kann das Zugpferd für die Energiewende in den Städten lang­fris­tig gestärkt werden.”

Das Positionspapier gibt es eben­falls als Download.

SOLARIMO ist ein füh­ren­der Anbieter von Mieterstromprojekten in ganz Deutschland, füh­rend ins­be­son­de­re im Bereich von Mieterstromprojekten in Bestandsgebäuden in Ostdeutschland. Die Vision von SOLARIMO ist es, die Welt nach­hal­ti­ger zu gestal­ten. Dafür hel­fen wir Gebäudeeigentümern dabei, ihre unge­nutz­ten Dachflächen mit Solaranlagen zu bele­gen. SOLARIMO wurde im Februar 2018 mit Sitz in Berlin gegrün­det und beschäf­tigt mehr als 20 Mitarbeiter im vol­len Einsatz für die Solarenergie.