Solarer Mieterstrom für Genossenschaften: Wann kommt der Befreiungsschlag gegen die Angst vor der Steuer?
07.06.2019: Im Koalitionsvertrag war sie vereinbart, vom Bundestag verabschiedet: Die Beseitigung von steuerlichen Barrieren für solare Mieterstromprojekte von Genossenschaften. Aber dann, im letzten Schritt, gab es eine Verzögerung im Bundesrat. Seitdem gibt es nichts Neues. Die Energiewende in der Stadt und für die Mieter hatte offenbar keine Priorität für die Bundesregierung. Dies wird sich aber bald ändern.
Steuerliche Barrieren sollten beseitigt werden, aber dann wurde es still
Seit 2017 gibt es das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom aus Solaranlagen. Damit können auch die 50% der Bevölkerung, die keine eigene Immobilien besitzen, von dem günstigen, durch das EEG geförderten Solarstrom profitieren. Mieter werden zu einem aktiven Teil der Energiewende anstatt wie bisher – wie häufig kritisiert wird - nur die Rechnung zu zahlen. Doch gerade bei Genossenschaften und Bauvereinen werden viele Projekte von steuerlichen Bedenken verhindert.
Die Notwendigkeit einer Nachbesserung wurde schnell erkannt und CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Barriere zu beseitigen: Eine kleine Ergänzung des Körperschaftssteuergesetzes wurde entworfen, um jegliche steuerlichen Bedenken von Genossenschaften zu beseitigen. Der Text wurde im Bundestag am 29.11.2018 verabschiedet und sollte vom Bundesrat am 14.12.2018 durchgewunken werden. Doch im letzten Moment wurde der Tagesordnungspunkt von der Agenda gestrichen.
Ein kleines formales Problem verzögert die Energiewende in den Städten
Der Grund für die Verzögerung des Gesetzes von inzwischen 6 Monaten ist so einfach wie traurig: Die Energiewende in der Stadt hatte keinen eigenen Tagesordnungspunkt in der Bundesratssitzung bekommen. Die 5 Zeilen Gesetzestext wurden vielmehr kurzfristig als Ergänzung an einen bestehenden Punkt angefügt. Leider gab es zu diesem Punkt, dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“, noch Klärungsbedarf, sodass dieser am Abend vor der Sitzung wieder gestrichen wurde.
Man sollte meinen, dass der offensichtliche Konsens zur Beseitigung der Barrieren für Mieterstrom – festgehalten im Koalitionsvertrag und im Gesetzbeschluss des Bundestages – für eine solch kleine Gesetzesänderung reichen sollte. Aber leider braucht es neben Konsens und Lösungsvorschlägen auch den Willen der Regierung zum Handeln. Leider war dieser Wille in dem letzten halben Jahr offensichtlich nicht hinreichend stark.
Mieterstrom für Genossenschaften ist heute schon möglich, aber für den Durchbruch braucht es gesetzliche Änderungen
Bereits heute können Genossenschaften ihren Mietern günstigen Sonnenstrom bieten, ohne selbst Kosten oder steuerliche Nachteile zu haben. In dem sogenannten Dachpachtmodell investiert ein Kooperationspartner in die Solaranlage auf dem Dach und verkauft den Strom an die Mieter. Die Genossenschaft erhält lediglich symbolische Einnahmen, die mit Sicherheit keine steuerlichen Probleme verursachen. Aber dieses Modell erfordert eine 20-jährige Bindung an einen Mieter auf dem Dach sowie eine Eintragung in das Grundbuch: Eine Festlegung, der viele Genossenschaften kritisch gegenüberstehen.
Deshalb warten heute viele Wohnungsbaugenossenschaften und Bauvereine auf die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen für solaren Mieterstrom. Jeden Tag werden Neubauten und Dachsanierungsprojekte ohne Solaranlage auf dem Dach geplant und durchgeführt. Jeden Tag gehen dadurch viele Tonnen CO2-Einsparungen in den Städten verloren. Und die Eltern von heute werden ihren Kindern eines Tages erklären müssen, wie es möglich war, dass im Jahr 2019 – in einer Zeit wo die Klimakrise schon deutlich absehbar war – noch Häuser ohne Solaranlagen gebaut wurden.
Die Änderungen werden kommen, die Frage ist nur wann
Die gute Nachricht ist: die Änderungen für solaren Mieterstrom werden kommen. Erstens ergibt sich aus der Entscheidung für den Kohleausstieg unmittelbar der Bedarf für mehr Erneuerbare Energien. Wie auch immer der Mix der Erneuerbaren Energien in der Zukunft aussehen wird – Solaranlagen auf den Dächern der Stadt werden einen wichtigen und immer größeren Beitrag leisten. Denn Sie erzeugen Strom genau da, wo er genutzt wird. Und Sie konkurrieren nicht mit anderen Flächennutzungen wie Landwirtschaft, Naturschutz oder Naherholung.
Zweitens haben die Wähler in Deutschland bei der Europawahl im Mai 2019 ein klares Signal an die Politik gesendet: Ein „weiter so“ kann es im Hinblick auf Klimaschutz nicht geben. Die Politik wird darauf reagieren. Die einzige Frage ist, ob es dieses, nächstes oder übernächstes Jahr geschieht, und ob es die aktuelle oder eine zukünftige Regierung sein wird. Solaranlagen in der Stadt werden kommen. Und wir bei SOLARIMO sind überzeugt davon, dass die steuerlichen Barrieren für die Investition in Solaranlagen durch Genossenschaften fallen werden.
Vorschläge aus der Praxis für den Erfolg von Solarenergie in den Städten
Um die Politik auf dem Weg zu mehr Solaranlagen in den Städten zu unterstützen, haben wir von SOLARIMO 5 Vorschläge erarbeitet. Diese basieren auf unserer täglichen Arbeit an solaren Mieterstromprojekten in ganz Deutschland, ein Großteil davon in Zusammenarbeit mit Genossenschaften. Wir möchten damit dazu beitragen, dass das große Ziel Solarenergie in die Städte zu bringen strukturiert angegangen wird.
Links zu den fünf Forderungen:
Solaranlagen in die Städte bringen, Mieterstrom erfolgreich machen
SOLARIMO ist ein führender Anbieter von Mieterstromprojekten in ganz Deutschland, führend insbesondere im Bereich von Mieterstromprojekten mit Genossenschaften. Die Vision von SOLARIMO ist es, die Welt nachhaltiger zu machen. Dafür helfen wir Gebäudeeigentümern dabei, ihre ungenutzten Dachflächen mit Solaranlagen zu belegen. SOLARIMO wurde im Februar 2018 mit Sitz in Berlin gegründet und beschäftigt mehr als 25 Mitarbeiter in vollem Einsatz für die Solarenergie.