Brandschutz und PV-Anlagen

Interview mit Prof. Dr. Alexander Kern

Wir klä­ren auf — rund um das Thema Brandschutz bei PV-Anlagen. Außerdem ris­kie­ren wir einen Blick in die Glaskugel, um zu sehen, wie die Stromerzeugung wohl in 20 Jahren aus­se­hen wird. Dazu haben wir Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern — Entwickler von Blitzschutz- und EMV-Konzepten für Photovoltaik‑, Solarthermie- und Hybridanlagen — befragt.

Was ist bei der Installation eines Blitzschutzes bei einem Gebäude mit Photovoltaikanlage zu beachten?

Interview mit Prof. Dr. KernEigentlich gilt für ein Gebäude mit Photovoltaikanlage das­sel­be, wie für ein Gebäude ohne Photovoltaikanlage.

Zuerst ein­mal ist zu klä­ren, ob ein Gebäude über­haupt Blitzschutz benö­tigt. Beispielsweise braucht ein Kindergarten defi­ni­tiv Blitzschutz, bei einem Wohnhaus wie­der­um ist es die Entscheidung des Eigentümers ob man Blitzschutz möch­te, oder nicht.

Falls bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude ist, oder eine gebaut wer­den soll, muss diese in den Blitzschutz mit ein­ge­bun­den wer­den. Dabei kön­nen natür­lich wei­te­re Blitzschutzmaßnahmen erfor­der­lich werden.

Inwieweit unter­schei­det sich der Blitzschutz eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage zu einem Gebäude ohne Photovoltaikanlage?

Eigentlich unter­schei­det sich der Blitzschutz hier­bei nicht wirk­lich. Eine Photovoltaikanlage bedarf kei­nes geson­der­ten Blitzschutzes, sie muss ledig­lich in einen bestehen­den oder neuen Blitzschutz ein­ge­bun­den werden.

Eine Photovoltaik-Anlage erfordert keinen gesonderten Blitzschutz

Wie ist das Vorgehen bei der Blitzschutzinstallation, wenn die Photovoltaikanlage nach­träg­lich auf einem Bestandsgebäude mon­tiert wird?

Wenn Sie ein Bestandsgebäude ohne Blitzschutz haben, dann bauen Sie die Photovoltaikanlage ein­fach oben drauf. Wie gesagt, die Photovoltaikanlage erfor­dert selbst erst­mal kei­nen geson­der­ten Blitzschutz, das Gebäude for­dert ihn. 

Wenn also das Gebäude kei­nen Blitzschutz hat, und die­sen auch nicht benö­tigt, müs­sen Sie auch trotz Photovoltaikanlage kei­nen installieren. 

Hat das Gebäude aller­dings ein Blitzschutzsystem, also sind dazu auf dem Gebäude bei­spiel­wei­se bereits Fangeinrichtungen vor­han­den, muss die Photovoltaikanlage in die­sen Blitzschutz inte­griert wer­den. Beispielsweise könn­te man um die Photovoltaikanlagezu schüt­zen zusätz­li­che Fangstangen für das Blitzschutzsystem anbrin­gen, oder auch Fangstangen umstel­len. Man muss also das Blitzschutzsystem etwas anpas­sen um die PV-Anlage zu integrieren.

Welche Auswirkungen hat ein Blitzeinschlag, der die Photovoltaikanlage auf dem Dach trifft?

In die­sem Fall gilt eigent­lich das glei­che wie für alle Dachaufbauten wie auch z.B. eine Klimaanlage, ein Rückkühler oder eine Satellitenschüssel.

Wenn diese tat­säch­lich von einem Blitz getrof­fen wer­den, weil bei­spiels­wei­se kein Blitzschutzsystem vor­han­den ist, dann wer­den Blitzströme in das Gebäude ein­ge­führt. Dies kann zu mas­si­ven Schäden im Gebäude füh­ren. Das gilt aber für alle Dachaufbauten.

Das sind auch genau die Schäden, die durch Facheinrichtungen bei einem Blitzschutzsystem ver­mie­den wer­den sollen. 

Natürlich kann auch die Photovoltaikanlage oder der Wechselrichter kaputt gehen.

Das heißt, ein vor­han­de­ner Blitzschutz muss auch die Photovoltaikanlage inte­grie­ren, damit diese keine Schäden neh­men kann.

Vorhandener Blitzschutz muss die Photovoltaikanlage integrieren

Können Blitzeinschläge/Gewitter in der Ferne Auswirkungen auf die Photovoltaikanlage und den Wechselrichter haben?

Ja, aller­dings die­sel­ben, die es auch auf ande­re elek­tro­ni­sche Systeme in dem Gebäude haben kann. Beispielsweise kann auch ein Fernseher, der an einem Satellitensystem und das Energienetz ange­schlos­sen ist, durch Blitzeinschläge bis zu 500 m Entfernung gefähr­det werden. 

Etwa die glei­che Entfernung gilt auch für die Photovoltaikanlage. So kann man sagen, dass Blitzeinschläge bis zu 500 m Entfernung Auswirkungen auf die Photovoltaikanlage haben kön­nen. So kann z.B. der Wechselrichter bei die­sen Entfernungen durch Überspannung beschä­digt werden.

Darüber hin­aus sind die Entfernungen eigent­lich so groß, dass der Blitzeinschlag nicht mehr zu Schäden führt.

Wie stel­len Sie sich in 20 Jahren die Energieversorgung von Gebäuden vor?

Das ist natür­lich eine sehr spe­ku­la­ti­ve Frage. Ich würde mir natür­lich wün­schen, und ich glau­be auch, dass die Tendenz in die Richtung geht, dass bei neuen Gebäuden der Energiebedarf den man von außen braucht, immer gerin­ger wer­den wird. Ich denke, dass immer mehr soge­nann­te Nullenergiehäuser ent­ste­hen wer­den. Dass also z.B. durch Photovoltaikanlage als auch Erdwärme über Geothermie der Energiebedarf, als auch der Wärmebedarf eines Hauses wei­test­ge­hend gedeckt wird. Dass man also nur noch rela­tiv wenig Energie bzw. Wärme zufüh­ren muss.

Wie weit die­ser Trend jedoch bei Bestandsgebäuden zu rea­li­sie­ren ist, wird eine ande­re Frage sein. Da wird es mei­ner Einschätzung nach wei­ter so sein, dass wir exter­ne Energienetze brau­chen, auch zur Unterstützung von Nullenergiehäusern. 

Ich denke jedoch, dass der Trend dahin führt, dass man die Energie, die man zum täg­li­chen Leben benö­tigt, selbst in sei­nem Gebäude erzeugt.

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Tabea GruenbergWerkstudentin im Marketingbereich

Zuletzt bear­bei­tet: 13.07.2018

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