Energetische Sanierung

Wichtige Modernisierungsmaßnahmen im Überblick

Alte Heizungen oder schlecht gedämm­te Fenster – wenn es um die Energieeffizienz geht, sind viele Gebäude nicht mehr auf dem neu­es­ten Stand. Die Folge: Es ent­ste­hen lang­fris­tig hohe Energiekosten und die Umwelt wird unnö­tig belas­tet. Mit einer ener­ge­ti­schen Sanierung lässt sich ein Gebäude opti­mal nach­rüs­ten. In die­sem Beitrag erfah­ren Sie mehr über die ein­zel­nen Maßnahmen und wel­chen Beitrag Mieterstrom leis­ten kann.

  1. Energetische Sanierung – mehr Energieeffizienz für Immobilien
  2. Die Vorteile einer ener­ge­ti­schen Sanierung
  3. Maßnahmen zur ener­ge­ti­schen Sanierung
  4. Photovoltaikanlage mit Mieterstrom als Ergänzung zur Sanierung
  5. Ausblick auf Sanierung in der Zukunft: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  6. Photovoltaikanlagen in der Sanierung sind ein Beitrag zur Reduzierung von Energieverbrauch und Nebenkosten

1. Energetische Sanierung – mehr Energieeffizienz für Immobilien

Unter einer ener­ge­ti­schen Sanierung ver­steht man die Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu redu­zie­ren. Dabei ste­hen die Optimierung des Heizsystems und der Wärmedämmung des Hauses im Fokus. Von Solarthermie auf dem Dach bis zum bes­ser gedämm­ten Keller bestehen ver­schie­dens­te Möglichkeiten, um die Energieeffizienz einer Immobilie zu ver­bes­sern. Solche Maßnahmen im Bereich der ener­ge­ti­schen Sanierung sind in der Regel kost­spie­lig — lang­fris­tig rech­nen sie sich jedoch und brin­gen zahl­rei­che Vorteile.

2. Die Vorteile einer energetischen Sanierung

Eine ener­ge­ti­sche Sanierung bringt glei­cher­ma­ßen Vorteile für Immobilienbesitzer*innen wie für Mieter*innen mit sich: Die moder­ne und ener­gie­ef­fi­zi­en­te Nachrüstung stei­gert den Immobilienwert und macht das Objekt für Mietinteressent*innen attrak­ti­ver. Dabei müs­sen Immobilienbesitzer*innen die Kosten einer ener­ge­ti­schen Sanierung nicht allein tra­gen. Sie las­sen sich im Rahmen der Modernisierungsumlage bis zu acht Prozent auf die Jahresmiete umlegen.

  • Ein gro­ßer Pluspunkt sind die Kosteneinsparungen auf der Seite der Mieter*innen. Der Einbau einer effi­zi­en­ten Heizungsanlage oder der Anbau eines Wärmedämmverbundsystems sorgt für eine güns­ti­ge­re Heizkostenabrechnung.
  • Der zwei­te wich­ti­ge Aspekt: Die Nachhaltigkeit. Eine Immobilie mit spar­sa­mer Heizenergie schont die Umwelt und redu­ziert den Ausstoß von CO2. Damit trägt sie einen wich­ti­gen Teil zur Energiewende bei!
  • Umfangreich sanier­te Gebäude schaf­fen außer­dem ein ange­neh­mes Wohnklima. Ein opti­mier­tes Gebäude bleibt im Sommer leich­ter kühl und im Winter län­ger warm.
  • Ein wei­te­rer Vorteil ist die Vermeidung von Schimmelbildung durch höhe­re raum­sei­ti­ge Oberflächentemperaturen.

3. Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Fassadendämmung

Insbesondere Altbauten sind häu­fig nicht rich­tig gedämmt. Zur dama­li­gen Bauzeit stan­den noch keine effi­zi­en­ten Dämmmaterialien für die Hauswände zur Verfügung. Die Folge: Über die Außenwände geht viel Wärme ver­lo­ren. Um das Gebäude aus­rei­chend warm zu hal­ten, muss daher stär­ker geheizt wer­den. Eine moder­ni­sier­te Fassade hin­ge­gen hält die Wärme im Haus. So las­sen sich die Heizkosten um bis zu 20 Prozent reduzieren.

Austausch der Heizungsanlage

Öl- und Gasheizungen wer­den im Laufe des Betriebs war­tungs- und repa­ra­tur­an­fäl­li­ger und ver­lie­ren an Leistung. Ältere Systeme ver­brau­chen zudem deut­lich mehr Brennstoff als moder­ne Lösungen. Alleine der Einbau einer neuen Heizungsanlage kann die Emissionen aus der Wärmeversorgung deut­lich redu­zie­ren. Noch bes­ser ist der zusätz­li­che Einsatz von erneu­er­ba­ren Energien.

Durch die ener­ge­ti­sche Sanierung lässt sich das Gebäude wie­der opti­mal, zeit­ge­mäß und kos­ten­ef­fi­zi­ent hei­zen. Für alte Heizungsanlagen besteht sogar eine Austauschpflicht: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG § 72) müs­sen Immobilienbesitzer*innen Heizungen mit flüs­si­gen oder gas­för­mi­gen Brennstoffen, sofern es keine Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, spä­tes­tens nach 30 Jahren Einsatz auswechseln.

Austausch von Fenstern

In zahl­rei­chen Wohngebäuden sind noch Fenster mit Doppelverglasung ver­baut. Diese haben hohe Wärmeverluste und sind damit alles ande­re als ener­gie­ef­fi­zi­ent. Schon die Nachrüstung auf moder­ne Wärmeschutzverglasung, mit Beschichtung der Scheiben und Edelgas im Zwischenraum, sorgt für eine höhe­re Dämmwirkung und gerin­ge­re Heizkosten. Besonders effi­zi­ent sind Fenster mit drei­fa­cher Isolierverglasung, die im Neubau fast zum Standard gewor­den sind.

Dach- und Kellerdämmung

Bei einer Wärmedämmung den­ken Immobilienbesitzer*innen in der Regel an die Fassade. Aber nicht nur über die Hauswände, son­dern auch über den Keller oder das Dach kann Wärmeenergie ver­lo­ren gehen. In schlecht gedämm­ten Kellern und Dachböden besteht zudem oft eine hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmelgefahr. Mit einer nach­träg­li­chen Dämmung von Keller und Dach las­sen sich vor­han­de­ne Wärmelecks stop­fen und die Energiekosten senken.

Die energetische Sanierung ist oft in Teilschritten sinnvoll

Eine voll­stän­di­ge Gebäudesanierung kann durch­aus sehr kos­ten­in­ten­siv wer­den. Doch Immobilienbesitzer*innen, die ein Haus moder­ni­sie­ren möch­ten, müs­sen nicht sämt­li­che Maßnahmen auf ein­mal umset­zen. Geschickter ist es, die Modernisierung eines Gebäudes in Teilschritten umzu­set­zen und mit ein­zel­nen Maßnahmen gezielt auf­ein­an­der abzustimmen.

Wenn bei­spiels­wei­se eine neue Dämmung geplant ist, kann die spä­te­re Nachrüstung der Heizungsanlage deut­lich weni­ger auf­wän­dig aus­fal­len. Deshalb soll­ten sich Immobilienbesitzer*innen vorab einen Überblick über die Möglichkeiten im Bereich der ener­ge­ti­schen Sanierung ver­schaf­fen und die Sanierung gründ­lich pla­nen. Hilfreich ist dabei die Erstellung eines indi­vi­du­el­len Sanierungsfahrplans durch ein*n Energieberater*in. Dieser ent­hält die ein­zel­nen Schritte zur Sanierung, ent­spre­chend der indi­vi­du­el­len Vorstellungen und dem jewei­li­gen Budget.

4. Photovoltaikanlage mit Mieterstrom als Ergänzung zur Sanierung

Eine Photovoltaik-Anlage ist eben­falls eine sehr effi­zi­en­te Maßnahme für eine ener­ge­ti­sche Sanierung. Durch die loka­le Nutzung des erzeug­ten Solarstroms benö­tigt das Gebäude weni­ger Energie von außen. Die Verwendung des Solarstroms zur Deckung des Strombedarfs im Gebäude ist zusätz­lich inter­es­sant, da im Mieterstrommodell der Strom für Mieter*innen und Wohnungsnutzer*innen min­des­tens zehn Prozent güns­ti­ger ist, als das Angebot des Grundversorgers. Verbleibender Strom kann für den Hausstrom und den Betrieb der Heizung genutzt wer­den. Die Installation einer Photovoltaikanlage im Rahmen der ener­ge­ti­schen Sanierung eines Gebäudes stellt somit einen wert­vol­len Beitrag zur Energiewende dar.

Photovoltaikanlagen für Mieterstrom kön­nen im güns­tigs­ten Fall für den*die Eigentümer*in des Gebäudes völ­lig kos­ten­los sein. So inves­tiert bei dem soge­nann­ten Dachpachtmodell bei­spiels­wei­se ein Dienstleister in die Solaranlage und ver­treibt den erzeug­ten Strom anschlie­ßend. In die­sem Fall haben Immobilienbesitzer*innen kei­nen Aufwand und auch keine Kosten.

5. Ausblick auf Sanierung in der Zukunft: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

In Zukunft wird die Installation einer Photovoltaikanlage im Rahmen einer ener­ge­ti­schen Sanierung attrak­ti­ver. Seit dem 01. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, mit dem die Bundesregierung das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusam­men­ge­legt hat. Dadurch sind die Verordnungen ver­ein­heit­licht und ver­ein­facht. Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie umge­setzt und der Niedrigstenergie-Standard im Neubau eingeführt.

Im bis­he­ri­gen Entwurf sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter ande­rem vor, dass gebäu­de­nah erzeug­ter Strom aus Anlagen mit erneu­er­ba­ren Energien in einem bestimm­ten Umfang bei der Berechnung des Primärergiebedarfs des Gebäudes ange­rech­net wer­den kann. Zudem soll auch eine quar­tiers­be­zo­ge­ne Bilanzierung mög­lich wer­den. Darüber hin­aus ist eine Innovationsklausel geplant mit der die Anforderungen alter­na­tiv anhand der CO2-Emissionen und eines Effzienzkriteriums erfüllt wer­den können.

6. Photovoltaikanlagen in der Sanierung für eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der Nebenkosten

Die ener­ge­ti­sche Sanierung von Wohngebäuden bie­tet viele Möglichkeiten die Energiekosten zu redu­zie­ren und einen wir­kungs­vol­len Beitrag zum Klimaschutz zu leis­ten. Noch gehö­ren Photovoltaikanlagen nicht zu den übli­chen Maßnahmen, wie eine Dämmung oder der Austausch der Heizung. Sie bie­ten aber das Potenzial den Energieverbrauch und die Nebenkosten effek­tiv zu redu­zie­ren und soll­ten daher bei jeder Sanierung in Betracht gezo­gen werden.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 03.11.2020

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