EU-Energieeffizienzrichtlinie: Die wichtigsten Neuerungen

Die neue EU-Gebäuderichtlinie bringt neuen Wind in die Debatte um effi­zi­en­tes Wohnen und Bauen. In die­sem Beitrag erfah­ren Sie, wel­che Auswirkungen die Richtlinie für Wohnungseigentümer und Mieter hat und was das mit Elektroautos und intel­li­gen­ten Gebäuden zu tun hat.

  1. Neue EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude beschlossen
  2. Die wich­tigs­ten Neuerungen in der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude
  3. Effizienter Neubau und Renovierungen im Zuge der EPBD
  4. Ladesäulen vor Wohnhäusern bald Standard?
  5. Ein Intelligenzindikator für smar­te Gebäude
  6. Effizienzstandards: Das KfW-Effizienzhaus

Neue EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude beschlossen

Durch die neue Energieeffizienzrichtlinie bewegt sich etwas in Sachen Energieeffizienz in Gebäuden. In der EU-Gebäuderichtlinie geht es um gerin­ge­re CO2-Emissionen, Ladesäulen für Elektroautos und Intelligente Häuser. Im Mieterstrommagazin erfah­ren Sie, wel­che Auswirkungen die Änderungen der Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude im Neubau und im Bestand haben. Außerdem infor­mie­ren wir über bestehen­de Effizienzstandards und erklä­ren, was es mit den Begriffen KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 plus auf sich hat.

Die Wichtigsten Neuerungen in der EU- Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude

Die EU hat am 19. Juli die­sen Jahres weit­rei­chen­de Änderung an den Richtlinien für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und für Energieeffizienz vor­ge­nom­men. Die unter der Abkürzung EPBD (Energy Performance of Buildings) bekann­te EU-Gebäuderichtlinie setzt Standards für eine schnel­le­re ener­ge­ti­sche Sanierung für Gebäude. Häuser sol­len so ener­gie­ef­fi­zi­en­ter und intel­li­gen­ter wer­den. Welche Änderungen das kon­kret bedeu­tet und wel­che Auswirkungen Wohnungseigentümer und Mieter davon mit­be­kom­men, erfah­ren Sie in die­sem Beitrag.

Effizienter Neubau und Renovierungen im Zuge der EPBD

Um die euro­päi­schen Klimaziele zu errei­chen, sol­len Gebäude in Zukunft weni­ger Strom ver­brau­chen. Und nicht nur das: Das Haus der Zukunft wird mit der Solaranlage auf dem Dach sogar zum Stromproduzenten. Dafür muss aller­dings die Energieeffizienz erhöht wer­den. Die EPBD for­dert dafür mehr Renovierungen und ener­ge­ti­sche Sanierungen bis 2050. Bis dahin soll der Gebäudebestand weit­ge­hend kli­ma­neu­tral sein. Für Mieter bedeu­tet das, in Kombination mit Solarstrom vom eige­nen Dach, wesent­lich gerin­ge­re Energiekosten. Allerdings kön­nen die Kosten für die Renovierung teil­wei­se auf die Miete umge­legt werden.

Neubauprojekte unter­lie­gen schon jetzt stren­gen Energieeffizienzanforderungen. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, mög­lichst viele Gebäude zu Niedrigstenergiegebäuden zu machen. Für Wohnungseigentümer und Bauherren wer­den neue Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt, die zum Bau effi­zi­en­ter Häuser anre­gen sol­len. Eine Übersicht über die ver­schie­de­nen KfW-Effizienzhaus Standards und eine Erklärung des Begriffs „Niedrigstenergiegebäude” fin­den Sie am Ende des Artikels.

Ladesäulen vor Wohnhäusern bald Standard? 

Das Trendthema Elektromobilität ist mit der neuen Energieeffizienzrichtlinie auch im Gebäudesektor ange­kom­men. Elektroautos sol­len dazu bei­tra­gen, die CO2-Emissionen zu sen­ken und die Luftqualität zu ver­bes­sern. Deshalb soll die Ladeinfrastruktur für Elektroautos auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden geför­dert wer­den. Auch ande­re nach­hal­ti­ge Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E‑Bikes, sol­len berück­sich­tigt werden.

Konkret muss ab 10 Parkplätzen, bei umfang­rei­chen Renovierung und im Neubau von Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Bürogebäude), min­des­tens eine Ladesäule für Elektroautos instal­liert wer­den. Die Parkplätze von Wohngebäuden müs­sen alle­samt mit Leitungsinfrastruktur aus­ge­stat­tet wer­den, das heißt mit Leitungsrohren für Elektrokabel. So wird die Attraktivität von Elektroautos erhöht – und künf­tig mit Strom vom eige­nen Dach direkt vor der Haustür geladen.

Ein Intelligenzindikator für smarte Gebäude

Während der Begriff „Smart Home“ schon in aller Munde ist, will die EU für die Intelligenzfähigkeit von Gebäuden einen Indikator ein­füh­ren, ähn­lich dem Energieausweis. Die Intelligenzfähigkeit bezieht sich dabei auf die Fähigkeit eines Gebäudes, sei­nen Betrieb auto­ma­tisch an die Anforderungen sei­ner Bewohner und des Stromnetzes anzu­pas­sen. Außerdem soll das Gebäude auto­ma­tisch seine Gesamteffizienz ver­bes­sern. Berücksichtigt wer­den zum Beispiel die genutz­te Informations- und Kommunikationstechnologie, intel­li­gen­te Zähler (Smart Meter), oder selbst­re­gu­lie­ren­de Heizungs- und Lüftungssysteme. Auch erneu­er­ba­re Erzeugungsanlagen wie Solaranlagen und Ladepunkte für Elektroautos gel­ten als „intel­li­gent“.

Der in der Energieeffizienzrichtlinie ange­reg­te Indikator soll auf die Vorteile von Vernetzung und Automatisierung auf­merk­sam machen und die Bewohner infor­mie­ren. Vermieter könn­ten mit ihren smar­ten Häusern wer­ben. Die Umsetzung ist für die Mitgliedsstaaten aller­dings nicht ver­pflich­tend. Es ist also nicht sicher, ob auch Mieter in Deutschland umfas­send über die Intelligenz ihres Gebäudes infor­miert werden.

Effizienzstandards: Das KfW-Effizienzhaus

Laut EPBD soll ein Niedrigstenergiestandard für Neubauten bis 2019 für öffent­li­che Gebäude und bis 2021 für pri­va­te Gebäude ein­ge­führt wer­den. Ein Niedrigstenergiegebäude ist dabei ein Gebäude, dass eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz auf­weist. Der sehr gerin­ge Energiebedarf soll­te zum wesent­li­chen Teil durch Energie aus erneu­er­ba­ren Quellen gedeckt wer­den. Dies gilt ein­schließ­lich der Energie aus erneu­er­ba­ren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – wie etwa im Fall eines Mieterstromprojekts.

Diesen Standard erfül­len Gebäude, die den deut­schen Anforderungen für ein KfW-Effizienzhaus 55 ent­spre­chen oder noch effi­zi­en­ter sind. Die Standards der KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 plus erge­ben sich jeweils durch das Verhältnis des Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und des Wärmeverlustes (H‘t) eines Neubauprojekts, bezo­gen auf die Werte eines Referenzgebäudes. Das KfW-Effizienzhaus 55 benö­tigt also 55 Prozent der jähr­li­chen Primärenergie des Referenzgebäudes, das KfW-Effizienzhaus 40 dem­entspre­chend 40 Prozent. Für den Standard KfW-Effizienzhaus 40 plus müs­sen zusätz­li­che Anforderungen erfüllt wer­den. So ist eine strom­erzeu­gen­de Anlage auf Basis erneu­er­ba­rer Energien genau­so Pflicht wie ein Stromspeicher. Wer sich ent­schließt nach die­sen Standards ein Gebäude errich­tet, kann dafür staat­li­che Fördergelder in Anspruch nehmen.

Die neue Energieeffizienzrichtlinie der EU soll Investitionen in effi­zi­en­te Gebäude beschleu­ni­gen. Zum einen soll ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bauen ver­pflich­tend wer­den, um die Energiewende auch im Bereich Wohnen vor­an­zu­trei­ben. Zum ande­ren wird die Grundlage für flä­chen­de­cken­de Elektromobilitätsinfrastruktur gelegt. Zusätzlich sol­len Gebäude intel­li­gent wer­den, um durch Vernetzung und Automatisierung zusätz­li­che Einsparungen zu ermög­li­chen. Mieter kön­nen sich von die­sen Maßnahmen bes­se­re Luft und gerin­ge­re Energiekosten erhof­fen. Eigentümer und Investoren müs­sen effi­zi­ent bauen, kön­nen aber von Fördergeldern pro­fi­tie­ren. So kann der Weg in die Energiezukunft gelin­gen – effi­zi­en­te Gebäude und Solaranlagen auf den Dächern.

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Tabea GruenbergWerkstudentin im Marketingbereich

Zuletzt bear­bei­tet: 26.09.2018

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