Die neue EU-Gebäuderichtlinie bringt neuen Wind in die Debatte um effizientes Wohnen und Bauen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Auswirkungen die Richtlinie für Wohnungseigentümer und Mieter hat und was das mit Elektroautos und intelligenten Gebäuden zu tun hat.
- Neue EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude beschlossen
- Die wichtigsten Neuerungen in der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude
- Effizienter Neubau und Renovierungen im Zuge der EPBD
- Ladesäulen vor Wohnhäusern bald Standard?
- Ein Intelligenzindikator für smarte Gebäude
- Effizienzstandards: Das KfW-Effizienzhaus
Neue EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude beschlossen
Durch die neue Energieeffizienzrichtlinie bewegt sich etwas in Sachen Energieeffizienz in Gebäuden. In der EU-Gebäuderichtlinie geht es um geringere CO2-Emissionen, Ladesäulen für Elektroautos und Intelligente Häuser. Im Mieterstrommagazin erfahren Sie, welche Auswirkungen die Änderungen der Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude im Neubau und im Bestand haben. Außerdem informieren wir über bestehende Effizienzstandards und erklären, was es mit den Begriffen KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 plus auf sich hat.
Die Wichtigsten Neuerungen in der EU- Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude
Die EU hat am 19. Juli diesen Jahres weitreichende Änderung an den Richtlinien für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und für Energieeffizienz vorgenommen. Die unter der Abkürzung EPBD (Energy Performance of Buildings) bekannte EU-Gebäuderichtlinie setzt Standards für eine schnellere energetische Sanierung für Gebäude. Häuser sollen so energieeffizienter und intelligenter werden. Welche Änderungen das konkret bedeutet und welche Auswirkungen Wohnungseigentümer und Mieter davon mitbekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Effizienter Neubau und Renovierungen im Zuge der EPBD
Um die europäischen Klimaziele zu erreichen, sollen Gebäude in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Und nicht nur das: Das Haus der Zukunft wird mit der Solaranlage auf dem Dach sogar zum Stromproduzenten. Dafür muss allerdings die Energieeffizienz erhöht werden. Die EPBD fordert dafür mehr Renovierungen und energetische Sanierungen bis 2050. Bis dahin soll der Gebäudebestand weitgehend klimaneutral sein. Für Mieter bedeutet das, in Kombination mit Solarstrom vom eigenen Dach, wesentlich geringere Energiekosten. Allerdings können die Kosten für die Renovierung teilweise auf die Miete umgelegt werden.
Neubauprojekte unterliegen schon jetzt strengen Energieeffizienzanforderungen. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, möglichst viele Gebäude zu Niedrigstenergiegebäuden zu machen. Für Wohnungseigentümer und Bauherren werden neue Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt, die zum Bau effizienter Häuser anregen sollen. Eine Übersicht über die verschiedenen KfW-Effizienzhaus Standards und eine Erklärung des Begriffs „Niedrigstenergiegebäude” finden Sie am Ende des Artikels.
Ladesäulen vor Wohnhäusern bald Standard?
Das Trendthema Elektromobilität ist mit der neuen Energieeffizienzrichtlinie auch im Gebäudesektor angekommen. Elektroautos sollen dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern. Deshalb soll die Ladeinfrastruktur für Elektroautos auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert werden. Auch andere nachhaltige Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E‑Bikes, sollen berücksichtigt werden.
Konkret muss ab 10 Parkplätzen, bei umfangreichen Renovierung und im Neubau von Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Bürogebäude), mindestens eine Ladesäule für Elektroautos installiert werden. Die Parkplätze von Wohngebäuden müssen allesamt mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden, das heißt mit Leitungsrohren für Elektrokabel. So wird die Attraktivität von Elektroautos erhöht – und künftig mit Strom vom eigenen Dach direkt vor der Haustür geladen.
Ein Intelligenzindikator für smarte Gebäude
Während der Begriff „Smart Home“ schon in aller Munde ist, will die EU für die Intelligenzfähigkeit von Gebäuden einen Indikator einführen, ähnlich dem Energieausweis. Die Intelligenzfähigkeit bezieht sich dabei auf die Fähigkeit eines Gebäudes, seinen Betrieb automatisch an die Anforderungen seiner Bewohner und des Stromnetzes anzupassen. Außerdem soll das Gebäude automatisch seine Gesamteffizienz verbessern. Berücksichtigt werden zum Beispiel die genutzte Informations- und Kommunikationstechnologie, intelligente Zähler (Smart Meter), oder selbstregulierende Heizungs- und Lüftungssysteme. Auch erneuerbare Erzeugungsanlagen wie Solaranlagen und Ladepunkte für Elektroautos gelten als „intelligent“.
Der in der Energieeffizienzrichtlinie angeregte Indikator soll auf die Vorteile von Vernetzung und Automatisierung aufmerksam machen und die Bewohner informieren. Vermieter könnten mit ihren smarten Häusern werben. Die Umsetzung ist für die Mitgliedsstaaten allerdings nicht verpflichtend. Es ist also nicht sicher, ob auch Mieter in Deutschland umfassend über die Intelligenz ihres Gebäudes informiert werden.
Effizienzstandards: Das KfW-Effizienzhaus
Laut EPBD soll ein Niedrigstenergiestandard für Neubauten bis 2019 für öffentliche Gebäude und bis 2021 für private Gebäude eingeführt werden. Ein Niedrigstenergiegebäude ist dabei ein Gebäude, dass eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der sehr geringe Energiebedarf sollte zum wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Dies gilt einschließlich der Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – wie etwa im Fall eines Mieterstromprojekts.
Diesen Standard erfüllen Gebäude, die den deutschen Anforderungen für ein KfW-Effizienzhaus 55 entsprechen oder noch effizienter sind. Die Standards der KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 plus ergeben sich jeweils durch das Verhältnis des Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und des Wärmeverlustes (H‘t) eines Neubauprojekts, bezogen auf die Werte eines Referenzgebäudes. Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt also 55 Prozent der jährlichen Primärenergie des Referenzgebäudes, das KfW-Effizienzhaus 40 dementsprechend 40 Prozent. Für den Standard KfW-Effizienzhaus 40 plus müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. So ist eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien genauso Pflicht wie ein Stromspeicher. Wer sich entschließt nach diesen Standards ein Gebäude errichtet, kann dafür staatliche Fördergelder in Anspruch nehmen.
Die neue Energieeffizienzrichtlinie der EU soll Investitionen in effiziente Gebäude beschleunigen. Zum einen soll energieeffizientes Bauen verpflichtend werden, um die Energiewende auch im Bereich Wohnen voranzutreiben. Zum anderen wird die Grundlage für flächendeckende Elektromobilitätsinfrastruktur gelegt. Zusätzlich sollen Gebäude intelligent werden, um durch Vernetzung und Automatisierung zusätzliche Einsparungen zu ermöglichen. Mieter können sich von diesen Maßnahmen bessere Luft und geringere Energiekosten erhoffen. Eigentümer und Investoren müssen effizient bauen, können aber von Fördergeldern profitieren. So kann der Weg in die Energiezukunft gelingen – effiziente Gebäude und Solaranlagen auf den Dächern.