In Deutschland gibt es für solaren Mieterstrom bekanntlich seit der EEG Novelle 2017 eine Förderung. Doch auch die europäische Gesetzgebung hat urbane Photovoltaik als eine Lösung für die Herausforderungen des Klimawandels erkannt. Zum Erreichen der ambitionierten europäischen Klimaziele wurde in Brüssel und Straßburg ein Maßnahmenpaket unter dem Namen “clean energy for all europeans”, das sog. Winterpaket beschlossen. Dazu gehören unter anderem Richtlinien zu erneuerbaren Energien und Gebäudeenergieeffizienz. Gemeinschaftlicher Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien soll künftig europaweit möglich sein. Gebäude sollen ihre Emissionen verringern und damit auch einen Beitrag zur Energiewende leisten.
- Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für Eigenverbrauchsmodelle, wie das Mieterstromkonzept?
- Mieterstrom in anderen europäischen Ländern: Beispiele aus Österreich, Schweden und Frankreich
- Gebäudeenergieeffizienz und Solarenergie kombiniert
- Neue Dynamik am Mieterstrommarkt
1. Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für Eigenverbrauchsmodelle, wie das Mieterstromkonzept?
Artikel 21 der neuen Erneuerbaren-Energie-Richtlinie sieht vor, dass alle Stromverbraucher auch Erzeuger von erneuerbarem Strom werden können. Unter dem Stichwort collective self-consumption kann etwa auch eine Hausgemeinschaft von selbst erzeugtem Strom profitieren. Besonders wichtig dabei: Auf den selbsterzeugten Strom darf der Staat keine unverhältnismäßigen Umlagen und Abgaben erheben. Sobald die Richtlinie in deutsches Recht überführt wird, lassen sich Mieterstrommodelle in ganz Europa und besonders in Deutschland noch attraktiver umsetzen.
2. Mieterstrom in anderen europäischen Ländern: Beispiele aus Österreich, Schweden und Frankreich
Bereits heute gehen neben Deutschland einige europäische Länder voran was Mieterstrom und gemeinschaftlichen Eigenverbrauch angeht. So hat Österreich in 2017 das Elektrizitätswirtschaftsgesetz angepasst, um gemeinschaftliche Stromerzeugung zu ermöglichen. Die Projekte können neben der Einspeisevergütung auch über einen Investitionszuschuss gefördert werden. Frankreich hat in den vergangenen Jahren Ausschreibungen speziell für Eigenverbrauchsprojekte ins Leben gerufen, die auch den gemeinschaftlichen Eigenverbrauch zulassen. Schweden hat die Steuer auf Solarstrom um 98 % abgesenkt, darüber hinaus ist keine Genehmigung mehr für Aufdachanlagen notwendig. Konzepte wie das Mieterstrommodell sind also europaweit auf dem Vormarsch.
3. Gebäudeenergieeffizienz und Solarenergie kombiniert
Auch die Kombination von Eigenverbrauch von Solarstrom und Gebäudeenergieeffizienz wird bereits in der Praxis umgesetzt. Die Berliner Wohngenossenschaft 1892 eG hat in Kooperation mit SOLARIMO Solaranlagen errichtet und den Energieverbrauch der Gebäude durch eine Sanierung gesenkt. Das Vorhaben ist Teil des von der EU geförderten DREEAM-Projekts, das optimale Technologiekombinationen von energetischer Sanierung, Digitalisierung und dem Einsatz erneuerbarer Energien in größerem Maßstab fördert. Energieeffizienz, Umweltschutz und Lebensqualität gehen dabei Hand in Hand.
4. Neue Dynamik am Mieterstrommarkt
Nach verhaltenem Auftakt (im vergangenen Jahr wurde nur gut ein Prozent des möglichen Fördervolumens zugebaut) ist also eine neue Dynamik im Mieterstrommarkt für die kommenden Jahre zu erwarten. Zum einen sinken die Preise für Photovoltaikanlagen stetig und sinken auch in Zukunft noch weiter. Zum anderen ist europaweit eine wachsende politische Bereitschaft zu erkennen, regulatorische Hindernisse für gemeinschaftlichen Eigenverbrauch von Solarstrom aus dem Weg zu räumen. Laut SOLARIMO Gründer Daniel Fürstenwerth führt dies dazu, dass Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern in den kommenden Jahren zum absoluten Standard werden.