Die Bedeutung der Elektromobilität nimmt stetig zu. Elektroautos sind ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz im Verkehr, besonders dann wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Es sind also viele Ladesäulen, bzw. Ladepunkte notwendig, die einen Ladevorgang mit Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Mieter*innen wollen nicht lange nach einem Ladepunkt suchen müssen. Sie wollen in der Nähe ihrer Wohnung laden können. Diese Faktoren können zu einem schnelleren Ausbau der Elektromobilität beitragen. Um die Investition in neue Ladestationen zu erleichtern, gibt es diverse Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene. Wir stellen die Programme, im Rahmen einer Serie, vor.
- Öffentliche, halböffentliche und private Ladestationen
- Förderung von Ladesäulen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen
- Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule
Öffentliche, halböffentliche und private Ladestationen
Bei Ladestationen gibt es unterschiedliche Arten der Verfügbarkeit. Diese unterscheiden sich durch die Eigentumsverhältnisse, bzw. durch den Ort der Aufstellung.
Private Ladestationen sind nur für befugte Nutzer*innen zugänglich. Diese können sich z.B. auf dem Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Wohnhauses befinden. Auch Ladepunkte für Mitarbeiter*innen eines Unternehmens, die nicht öffentlich zugänglich sind, gehören zu den privaten Ladestationen.
Wenn sich die Ladepunkte auf einem privaten Grundstück befinden, aber öffentlich zugänglich sind, dann werden diese als halböffentliche Ladepunkte bezeichnet. Diese können sich auf dem Parkplatz eines Supermarktes, bei einem Unternehmen, am Bahnhof oder an einem Wohnhaus befinden.
Die öffentlichen Ladepunkte befinden sich im öffentlichen Straßenraum und sind damit frei zugänglich. Sie stehen z.B. am Straßenrand oder sind in Straßenlaternen integriert. Ebenso werden alle Ladestationen auf Autobahnraststätten hier eingeordnet.
Förderung von Ladesäulen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen
Neben der Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bieten einige Bundesländer auch eigene Förderprogramme für Ladesäulen an. In diesem Beitrag stellen wir Förderung in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vor. Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der Förderung für E‑Ladesäulen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im abschließenden dritten Beitrag geht es um die bundesweite Förderung.
Baden-Württemberg: Charge@BW
Das Land Baden-Württemberg fördert die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit dem Programm Charge@BW über die L‑Bank. Gefördert werden Ladestationen und der Netzanschluss im nicht-öffentlichen und im öffentlichen Bereich, die in Baden-Württemberg aufgestellt und betrieben werden. Eine Bedingung für die Förderung ist, dass die Ladepunkte mit Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort erzeugtem regenerativen Strom versorgt werden. Ihre Mindestbetriebsdauer beträgt drei Jahre.
Pro Ladepunkt gewährt die L‑Bank einen Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.500 EUR. Förderfähig sind alle einmaligen Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation des Ladepunktes stehen.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Mit einem eigenen Landesförderprogramm unterstützt Bayern den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Bis Ende 2020 sollen so 7.00 öffentlich zugängliche Ladesäulen in Bayern errichtet werden. Die Fördermittel sind über einzelne Förderaufrufe verfügbar. Stand September 2019 ist die Förderung nicht verfügbar. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, sowie Kommunen.
Die geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und der Betrieb muss mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen. Ihr Betrieb muss auf mindestens sechs Jahre angelegt sein und der Ladesäulenverordnung entsprechen.
Die Förderung enthält die Errichtung der Ladesäule, der Netzanschluss und Montagekosten. Für Ladepunkte mit bis zu 22 kW Ladeleistung erhalten Antragsteller eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten, maximal jedoch 3.000 EUR. Bei Schnellladepunkten bis 100 kW Leistung erhöht sich der maximale Zuschuss auf 12.000 EUR, bzw. auf 30.000 EUR bei höheren Ladeleistungen.
Förderung der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet ein umfangreiches Programm zur Förderung der Elektromobilität. Dazu gehört die Ladeinfrastruktur mit einem flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Netz an Ladepunkten. Innerhalb dieses Programms gibt es Unterstützung für die Errichtung einer öffentlich zugänglichen und einer nicht-öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und kommunale Betriebe, sowie Privatpersonen.
Die Förderung unterscheidet zwischen privaten bzw. nicht-öffentlichen und halböffentlichen, also öffentlich-zugänglichen, Ladepunkten. Bei beiden umfasst die Förderung, neben der Ladesäule oder Wallbox, auch weitere Kosten, wie Parkplatzmarkierung, Anfahrschutz, Tiefbau, Netzanschluss und Inbetriebnahme. In beiden Fällen muss der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus direkt vor Ort regenerativ erzeugtem Strom stammen, z.B. aus einer Photovoltaikanlage.
Für die nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur beträgt die maximale Förderquote 50 Prozent, bei Kommunen und kommunalen Betrieben 80 Prozent. Maximal sind es jedoch 3.000 EUR je Ladepunkt bei Ladesäulen für Unternehmen und 4.800 EUR für Kommunen. Einen zusätzlichen Bonus von 500 EUR erhält, wer selbst erzeugten Strom für die Ladesäule nutzt.
Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird in NRW mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt, maximal jedoch mit 5.000 EUR. Zusätzlich gibt es den Bonus für eigen erzeugten Strom in Höhe von 500 EUR.
Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule
Wer sich für Elektromobilität interessiert, möchte das Elektroauto mit sauberem Strom laden — und das möglichst vor Ort. Daher ist die Versorgung der Ladesäulen mit Strom aus erneuerbaren Energien, bzw. mit Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage, in allen Landes-Förderprogrammen vorgeschrieben. So ist die Verbindung einer Ladesäule mit der Installation einer Photovoltaikanlage sinnvoll. Dadurch können die Nutzer*innen sichergehen, dass sie wirklich mit sauberem Strom fahren.
In großen Gebäuden können Ladesäulen das Angebot für solaren Mieterstrom sehr gut ergänzen. So wie die Mieter*innen im Haushalt sauberen Strom beziehen, können sie ihre Elektrofahrzeuge mit Strom aus der Photovoltaikanlage laden. Durch den zusätzlichen Stromverbrauch erhöht sich der Eigenverbrauch des Solarstroms und damit die Wirtschaftlichkeit des Mieterstrom-Projektes.