Förderung der E‑Ladeinfrastruktur — Teil 1

Der jewei­li­gen Bundesländer

Die Bedeutung der Elektromobilität nimmt ste­tig zu. Elektroautos sind ein wich­ti­ger Beitrag für den Klimaschutz im Verkehr, beson­ders dann wenn der Strom aus erneu­er­ba­ren Energien stammt. Es sind also viele Ladesäulen, bzw. Ladepunkte not­wen­dig, die einen Ladevorgang mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien ermög­li­chen. Mieter*innen wol­len nicht lange nach einem Ladepunkt suchen müs­sen. Sie wol­len in der Nähe ihrer Wohnung laden kön­nen. Diese Faktoren kön­nen zu einem schnel­le­ren Ausbau der Elektromobilität bei­tra­gen. Um die Investition in neue Ladestationen zu erleich­tern, gibt es diver­se Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene. Wir stel­len die Programme, im Rahmen einer Serie, vor.

  1. Öffentliche, halb­öf­fent­li­che und pri­va­te Ladestationen
  2. Förderung von Ladesäulen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen
  3. Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule

Öffentliche, halböffentliche und private Ladestationen

Bei Ladestationen gibt es unter­schied­li­che Arten der Verfügbarkeit. Diese unter­schei­den sich durch die Eigentumsverhältnisse, bzw. durch den Ort der Aufstellung.

Private Ladestationen sind nur für befug­te Nutzer*innen zugäng­lich. Diese kön­nen sich z.B. auf dem Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Wohnhauses befin­den. Auch Ladepunkte für Mitarbeiter*innen eines Unternehmens, die nicht öffent­lich zugäng­lich sind, gehö­ren zu den pri­va­ten Ladestationen.

Wenn sich die Ladepunkte auf einem pri­va­ten Grundstück befin­den, aber öffent­lich zugäng­lich sind, dann wer­den diese als halb­öf­fent­li­che Ladepunkte bezeich­net. Diese kön­nen sich auf dem Parkplatz eines Supermarktes, bei einem Unternehmen, am Bahnhof oder an einem Wohnhaus befinden.

Die öffent­li­chen Ladepunkte befin­den sich im öffent­li­chen Straßenraum und sind damit frei zugäng­lich. Sie ste­hen z.B. am Straßenrand oder sind in Straßenlaternen inte­griert. Ebenso wer­den alle Ladestationen auf Autobahnraststätten hier eingeordnet.

Förderung von Ladesäulen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen

Neben der Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bie­ten eini­ge Bundesländer auch eige­ne Förderprogramme für Ladesäulen an. In die­sem Beitrag stel­len wir Förderung in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vor. Ein wei­te­rer Beitrag befasst sich mit der Förderung für E‑Ladesäulen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im abschlie­ßen­den drit­ten Beitrag geht es um die bun­des­wei­te Förderung.

Baden-Württemberg: Charge@BW

Das Land Baden-Württemberg för­dert die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit dem Programm Charge@BW über die L‑Bank. Gefördert wer­den Ladestationen und der Netzanschluss im nicht-öffent­li­chen und im öffent­li­chen Bereich, die in Baden-Württemberg auf­ge­stellt und betrie­ben wer­den. Eine Bedingung für die Förderung ist, dass die Ladepunkte mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien oder aus vor Ort erzeug­tem rege­ne­ra­ti­ven Strom ver­sorgt wer­den. Ihre Mindestbetriebsdauer beträgt drei Jahre.

Pro Ladepunkt gewährt die L‑Bank einen Zuschuss von 40 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten, höchs­tens jedoch 2.500 EUR. Förderfähig sind alle ein­ma­li­gen Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation des Ladepunktes stehen.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Mit einem eige­nen Landesförderprogramm unter­stützt Bayern den Aufbau einer flä­chen­de­cken­den Ladeinfrastruktur. Bis Ende 2020 sol­len so 7.00 öffent­lich zugäng­li­che Ladesäulen in Bayern errich­tet wer­den. Die Fördermittel sind über ein­zel­ne Förderaufrufe ver­füg­bar. Stand September 2019 ist die Förderung nicht ver­füg­bar. Antragsberechtigt sind natür­li­che und juris­ti­sche Personen, sowie Kommunen.

Die geför­der­ten Ladesäulen müs­sen öffent­lich zugäng­lich sein und der Betrieb muss mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien erfol­gen. Ihr Betrieb muss auf min­des­tens sechs Jahre ange­legt sein und der Ladesäulenverordnung entsprechen.

Die Förderung ent­hält die Errichtung der Ladesäule, der Netzanschluss und Montagekosten. Für Ladepunkte mit bis zu 22 kW Ladeleistung erhal­ten Antragsteller eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten, maxi­mal jedoch 3.000 EUR. Bei Schnellladepunkten bis 100 kW Leistung erhöht sich der maxi­ma­le Zuschuss auf 12.000 EUR, bzw. auf 30.000 EUR bei höhe­ren Ladeleistungen.

Förderung der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen bie­tet ein umfang­rei­ches Programm zur Förderung der Elektromobilität. Dazu gehört die Ladeinfrastruktur mit einem flä­chen­de­cken­den, bedarfs­ge­rech­ten und nut­zer­freund­li­chen Netz an Ladepunkten. Innerhalb die­ses Programms gibt es Unterstützung für die Errichtung einer öffent­lich zugäng­li­chen und einer nicht-öffent­lich zugäng­li­chen Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und kom­mu­na­le Betriebe, sowie Privatpersonen.

Die Förderung unter­schei­det zwi­schen pri­va­ten bzw. nicht-öffent­li­chen und halb­öf­fent­li­chen, also öffent­lich-zugäng­li­chen, Ladepunkten. Bei bei­den umfasst die Förderung, neben der Ladesäule oder Wallbox, auch wei­te­re Kosten, wie Parkplatzmarkierung, Anfahrschutz, Tiefbau, Netzanschluss und Inbetriebnahme. In bei­den Fällen muss der Strom aus erneu­er­ba­ren Energien oder aus direkt vor Ort rege­ne­ra­tiv erzeug­tem Strom stam­men, z.B. aus einer Photovoltaikanlage.

Für die nicht-öffent­li­che Ladeinfrastruktur beträgt die maxi­ma­le Förderquote 50 Prozent, bei Kommunen und kom­mu­na­len Betrieben 80 Prozent. Maximal sind es jedoch 3.000 EUR je Ladepunkt bei Ladesäulen für Unternehmen und 4.800 EUR für Kommunen. Einen zusätz­li­chen Bonus von 500 EUR erhält, wer selbst erzeug­ten Strom für die Ladesäule nutzt.

Die öffent­lich zugäng­li­che Ladeinfrastruktur wird in NRW mit bis zu 50 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten unter­stützt, maxi­mal jedoch mit 5.000 EUR. Zusätzlich gibt es den Bonus für eigen erzeug­ten Strom in Höhe von 500 EUR.

Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule

Wer sich für Elektromobilität inter­es­siert, möch­te das Elektroauto mit sau­be­rem Strom laden — und das mög­lichst vor Ort. Daher ist die Versorgung der Ladesäulen mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien, bzw. mit Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage, in allen Landes-Förderprogrammen vor­ge­schrie­ben. So ist die Verbindung einer Ladesäule mit der Installation einer Photovoltaikanlage sinn­voll. Dadurch kön­nen die Nutzer*innen sicher­ge­hen, dass sie wirk­lich mit sau­be­rem Strom fahren.

In gro­ßen Gebäuden kön­nen Ladesäulen das Angebot für sola­ren Mieterstrom sehr gut ergän­zen. So wie die Mieter*innen im Haushalt sau­be­ren Strom bezie­hen, kön­nen sie ihre Elektrofahrzeuge mit Strom aus der Photovoltaikanlage laden. Durch den zusätz­li­chen Stromverbrauch erhöht sich der Eigenverbrauch des Solarstroms und damit die Wirtschaftlichkeit des Mieterstrom-Projektes.

Infografik Ladesäule Mieterstrom SOLARIMO

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 23.09.2019

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