Förderung der E‑Ladeinfrastruktur — Teil 2

Der jewei­li­gen Bundesländer

Das Interesse an der Elektromobilität wächst wei­ter an. Denn Elektroautos haben eine große Bedeutung für den Klimaschutz im Verkehr. Besonders wenn der Strom aus erneu­er­ba­ren Energien stammt, kön­nen sie einen deut­li­chen Beitrag zum Klimaschutz leis­ten. Dazu sind viele Ladesäulen not­wen­dig, die einen Ladevorgang mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien ermög­li­chen. Für Mieter*innen soll­ten die Möglichkeit haben in der Nähe der Wohnung ihr Elektrofahrzeug laden zu kön­nen, idea­ler­wei­se in Verbindung mit einem Mieterstrom-Angebot. Auf die­sem Weg ist ein schnel­le­rer Ausbau der Elektromobilität mög­lich. Diverse Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene erleich­tern die Investition in neue Ladestationen. Wir stel­len diese Programme im Rahmen einer Serie vor.

  1. Förderung der Bundesländer für Ladesäulen
  2. Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule

1. Förderung der Bundesländer für Ladesäulen

Neben der Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bie­ten eini­ge Bundesländer auch eige­ne Förderprogramme für Ladesäulen an. Die Förderprogramme für Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben wir bereits im ers­ten Beitrag der Serie vor­ge­stellt. In die­sem Beitrag fol­gen die Programme für Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ein wei­te­rer Beitrag zeigt die bun­des­wei­te Förderung für Ladesäulen. Ein wei­te­rer Beitrag stellt die bun­des­wei­te Förderung vor.

Berlin: Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Mit dem Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität” (WELMO) för­dert Berlin den Umstieg auf die Elektromobilität in klei­nen und mitt­le­ren Unternehmen der gewerb­li­chen Wirtschaft. Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) för­dert dabei die Beratung, Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Die Ladesäulen müs­sen min­des­tens 12 Monate in Berlin betrie­ben und mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien ver­sorgt wer­den. An ihren Aufstellort gibt es keine Anforderungen, d.h. sie kön­nen sowohl an pri­va­ten als auch halb­öf­fent­li­chen Standorten stehen.

In Berlin beträgt die Förderung 50 Prozent der Investitionskosten für die Ladesäule, inklu­si­ve Netzanschluss. Hierbei beträgt der maxi­ma­le Betrag bei AC-Ladesystemen 2.500 EUR und bei Schnellladesäulen 30.000 EUR pro Ladepunkt. Zusätzlich gibt es eine Förderung für den Anschluss an das Nieder‑, bzw. Mittelspannungsnetz, in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Der maxi­ma­le Betrag liegt bei 5.500 EUR für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und 55.000 EUR für das Mittelspannungsnetz.

Brandenburg: RENplus

Im Land Brandenburg ste­hen im Programm RENplus ins­ge­samt zwei Millionen Euro für die Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Davon sind 1,3 Millionen Euro für AC-Ladesysteme bis 22 kW reser­viert. Die Ladesäulen müs­sen min­des­tens sechs Jahre in Betrieb und öffent­lich zugäng­lich sein. Sind die Ladepunkte nicht rund um die Uhr öffent­lich zugäng­lich, redu­ziert sich die Förderung um die Hälfte. Der Ladestrom muss nach­weis­bar aus erneu­er­ba­ren Energien oder aus selbst erzeug­ten Strom aus Photovoltaikanlagen stammen.

Gefördert wer­den 80 Prozent der Kosten für die Ladesäule, Zubehör und Netzanschluss. Hierbei liegt der Höchstbetrag für Normalladepunkte bis 22 kW bei jeweils 3.000 EUR. Für Schnellladepunkte erhöht sich der Höchstbetrag auf 12.000 EUR, für maxi­mal 100 kW, und auf 30.000 EUR für höhe­re Ladeleistungen. Der Netzanschluss an das Niederspannungsnetz wird mit 5.000 EUR und an das Mittelspannungsnetz mit 50.000 EUR gefördert.

Hamburg: Electrify Buildings for EVs

Zum Zeitpunkt Mitte 2019 war Hamburg die Stadt mit der höchs­ten Anzahl an öffent­li­chen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Dazu bei­getra­gen hat das größ­te deut­sche Modellvorhaben für einen sys­te­ma­ti­schen, netz­dien­li­chen Aufbau von Ladestationen. Im Förderprogramm “Electrify Buildings for EVs”, mit der pas­sen­den Abkürzung ELBE, unter­stützt Hamburg den Aufbau von Ladestationen an Gebäuden und auf dem Gelände von Firmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, sowie Projektentwickler.

Eine Besonderheit in Hamburg ist, dass es sich um ein Forschungsprojekt han­delt. Daher sind eini­ge Punkte zu beach­ten. So ist eine Datenerfassung zum Zwecke der wis­sen­schaft­li­chen Begleitung und eine Einwilligung zur kurz­zei­ti­gen Stromentnahme durch den Netzbetreiber obli­ga­to­risch. Ebenfalls ist eine ver­trag­lich gere­gel­te Verantwortlichkeit eines exter­nen Betreibers, der an dem Projekt betei­ligt ist, vorgeschrieben.

Mit der Förderung in Hamburg ist die Anschaffung der Ladesäulen, der tech­ni­sche und bau­li­che Vorlauf, die Installation und Inbetriebnahme, sowie die Betriebsführung abge­deckt. Die Höhe der Förderung beträgt 40 Prozent und erhöht sich bei KMU auf bis zu 60 Prozent. Anträge wer­den bei einem Kauf über die Hamburgische Investitions- und Förderbank gestellt. Bei einem Leasing läuft die Antragstellung über die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH.

Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutz-Förderrichtlinie

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine Förderung der Elektromobilität über die Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen und Kommunen. Neben diver­sen ande­ren Projekten ist über diese Richtlinie eine Förderung der Infrastruktur für die Elektromobilität, auf der Basis erneu­er­ba­rer Energien, möglich.

Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent, wobei es Boni für klei­ne und mitt­le­re Unternehmen gibt, sowie für beson­de­re Innovationen, Demonstrationsprojekte oder mit direk­ter Beteiligung der Bürger.

Sachsen: Stromspeicher und Ladeinfrastruktur

Sachsen hat eine Förderung der Kombination von Stromspeicher mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein­ge­rich­tet. Anträge stel­len dür­fen alle, die in Sachsen Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben rea­li­siert wer­den soll.

Die Förderung in Sachsen umfasst den Stromspeicher und die Ladestation, sowie Montageleistungen und den Wechselrichter für den Stromspeicher. Der Speicher muss an eine Photovoltaikanlage und mit dem öffent­li­chen Stromnetz ver­bun­den sein. Für die Ladepunkte der Ladestation gilt die Bedingung, dass sie mit dem Stromspeicher ver­bun­den sein müs­sen. Die Ladeleistung muss min­des­tens 4,0 kW je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) betragen.

Neben der Förderung für den Speicher gibt es von der Sächsischen Aufbaubank noch 400 EUR je AC-Ladepunkt, bzw. 1.500 EUR je DC-Ladepunkt.

Förderprogramm Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt möch­te die Infrastruktur für die Elektromobilität so aus­bau­en, dass ein öffent­lich zugäng­li­cher Ladepunkt inner­halb von 15 Autominuten erreich­bar ist. Geförderte Ladesäulen müs­sen rund um die Uhr zugäng­lich sein und mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien oder mit vor Ort erzeug­tem Strom, z.B. aus einer PV-Anlage, gespeist werden.

Anträge kön­nen über die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH ein­ge­reicht wer­den. Für AC-Ladepunkte bis ein­schließ­lich 22 kW gibt es eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten, maxi­mal jedoch 3.000 EUR. Bei Schnellladepunkten zwi­schen 50 und 100 kW beträgt die Förderung 60 Prozent der Kosten, maxi­mal jedoch 12.000 EUR. Eine zusätz­li­che Förderung gibt es für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Dieser beträgt maxi­mal 60 Prozent der Kosten, höchs­tens 5.000 EUR.

Thüringen: E‑Mobil Invest

Mit dem Programm E‑Mobil Invest för­dert Thüringen die Bereitstellung einer öffent­lich zugäng­li­chen Ladeinfrastruktur. Zur Zielgruppe gehö­ren u.a. kom­mu­na­le Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und Stiftungen.

Die geför­der­ten Ladesäulen müs­sen min­des­tens fünf Jahre betrie­ben wer­den und rund um die Uhr zugäng­lich sein. Ihr Strom muss aus erneu­er­ba­ren Energien stam­men, aus dem Stromnetz oder vor Ort erzeugt, z.B. mit einer Photovoltaik-Anlage.

Für AC-Ladepunkte bis 22 kW beträgt die Höhe der Förderung 50 Prozent der Kosten, maxi­mal 5.000 EUR. Bei Schnellladepunkte ab 22 kW erhöht sich der maxi­ma­le Betrag auf 20.000 EUR. Sollte die Ladestation nicht öffent­lich zugäng­lich sein, dann redu­ziert sich der maxi­ma­le Fördersatz um 50 Prozent.

2. Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule

Wer plant ein Elektrofahrzeug zu kau­fen, möch­te vor Ort mit sau­be­rem Strom laden. Daher ist die Versorgung der Ladesäulen mit Strom aus erneu­er­ba­ren Energien, z.B. mit Solarstrom aus einer Photovoltaikanlagen, in allen Landes-Förderprogrammen vor­ge­schrie­ben. Durch diese Verbindung wis­sen die Nutzer*innen, dass sie mit sau­be­rem Strom laden.

Für große Wohngebäude bie­tet sich die Ergänzung eines Angebotes mit sola­rem Mieterstrom durch Ladesäulen an. Damit kön­nen die Mieter*innen den glei­chen Strom für ihr Fahrzeug nut­zen, den sie in ihren Haushalt bezie­hen. Durch die Ergänzung von Mieterstrom mit Ladesäulen erhöht sich der Eigenverbrauch des Solarstroms, wodurch die Wirtschaftlichkeit ver­bes­sert wird.

Infografik Ladesäule Mieterstrom SOLARIMO


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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 26.09.2019

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