Das Interesse an der Elektromobilität wächst weiter an. Denn Elektroautos haben eine große Bedeutung für den Klimaschutz im Verkehr. Besonders wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, können sie einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu sind viele Ladesäulen notwendig, die einen Ladevorgang mit Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Für Mieter*innen sollten die Möglichkeit haben in der Nähe der Wohnung ihr Elektrofahrzeug laden zu können, idealerweise in Verbindung mit einem Mieterstrom-Angebot. Auf diesem Weg ist ein schnellerer Ausbau der Elektromobilität möglich. Diverse Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene erleichtern die Investition in neue Ladestationen. Wir stellen diese Programme im Rahmen einer Serie vor.
- Förderung der Bundesländer für Ladesäulen
- Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule
1. Förderung der Bundesländer für Ladesäulen
Neben der Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bieten einige Bundesländer auch eigene Förderprogramme für Ladesäulen an. Die Förderprogramme für Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben wir bereits im ersten Beitrag der Serie vorgestellt. In diesem Beitrag folgen die Programme für Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ein weiterer Beitrag zeigt die bundesweite Förderung für Ladesäulen. Ein weiterer Beitrag stellt die bundesweite Förderung vor.
Berlin: Wirtschaftsnahe Elektromobilität
Mit dem Programm “Wirtschaftsnahe Elektromobilität” (WELMO) fördert Berlin den Umstieg auf die Elektromobilität in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) fördert dabei die Beratung, Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die Ladesäulen müssen mindestens 12 Monate in Berlin betrieben und mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. An ihren Aufstellort gibt es keine Anforderungen, d.h. sie können sowohl an privaten als auch halböffentlichen Standorten stehen.
In Berlin beträgt die Förderung 50 Prozent der Investitionskosten für die Ladesäule, inklusive Netzanschluss. Hierbei beträgt der maximale Betrag bei AC-Ladesystemen 2.500 EUR und bei Schnellladesäulen 30.000 EUR pro Ladepunkt. Zusätzlich gibt es eine Förderung für den Anschluss an das Nieder‑, bzw. Mittelspannungsnetz, in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Der maximale Betrag liegt bei 5.500 EUR für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und 55.000 EUR für das Mittelspannungsnetz.
Brandenburg: RENplus
Im Land Brandenburg stehen im Programm RENplus insgesamt zwei Millionen Euro für die Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Davon sind 1,3 Millionen Euro für AC-Ladesysteme bis 22 kW reserviert. Die Ladesäulen müssen mindestens sechs Jahre in Betrieb und öffentlich zugänglich sein. Sind die Ladepunkte nicht rund um die Uhr öffentlich zugänglich, reduziert sich die Förderung um die Hälfte. Der Ladestrom muss nachweisbar aus erneuerbaren Energien oder aus selbst erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen stammen.
Gefördert werden 80 Prozent der Kosten für die Ladesäule, Zubehör und Netzanschluss. Hierbei liegt der Höchstbetrag für Normalladepunkte bis 22 kW bei jeweils 3.000 EUR. Für Schnellladepunkte erhöht sich der Höchstbetrag auf 12.000 EUR, für maximal 100 kW, und auf 30.000 EUR für höhere Ladeleistungen. Der Netzanschluss an das Niederspannungsnetz wird mit 5.000 EUR und an das Mittelspannungsnetz mit 50.000 EUR gefördert.
Hamburg: Electrify Buildings for EVs
Zum Zeitpunkt Mitte 2019 war Hamburg die Stadt mit der höchsten Anzahl an öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Dazu beigetragen hat das größte deutsche Modellvorhaben für einen systematischen, netzdienlichen Aufbau von Ladestationen. Im Förderprogramm “Electrify Buildings for EVs”, mit der passenden Abkürzung ELBE, unterstützt Hamburg den Aufbau von Ladestationen an Gebäuden und auf dem Gelände von Firmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, sowie Projektentwickler.
Eine Besonderheit in Hamburg ist, dass es sich um ein Forschungsprojekt handelt. Daher sind einige Punkte zu beachten. So ist eine Datenerfassung zum Zwecke der wissenschaftlichen Begleitung und eine Einwilligung zur kurzzeitigen Stromentnahme durch den Netzbetreiber obligatorisch. Ebenfalls ist eine vertraglich geregelte Verantwortlichkeit eines externen Betreibers, der an dem Projekt beteiligt ist, vorgeschrieben.
Mit der Förderung in Hamburg ist die Anschaffung der Ladesäulen, der technische und bauliche Vorlauf, die Installation und Inbetriebnahme, sowie die Betriebsführung abgedeckt. Die Höhe der Förderung beträgt 40 Prozent und erhöht sich bei KMU auf bis zu 60 Prozent. Anträge werden bei einem Kauf über die Hamburgische Investitions- und Förderbank gestellt. Bei einem Leasing läuft die Antragstellung über die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH.
Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutz-Förderrichtlinie
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine Förderung der Elektromobilität über die Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen und Kommunen. Neben diversen anderen Projekten ist über diese Richtlinie eine Förderung der Infrastruktur für die Elektromobilität, auf der Basis erneuerbarer Energien, möglich.
Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent, wobei es Boni für kleine und mittlere Unternehmen gibt, sowie für besondere Innovationen, Demonstrationsprojekte oder mit direkter Beteiligung der Bürger.
Sachsen: Stromspeicher und Ladeinfrastruktur
Sachsen hat eine Förderung der Kombination von Stromspeicher mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingerichtet. Anträge stellen dürfen alle, die in Sachsen Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll.
Die Förderung in Sachsen umfasst den Stromspeicher und die Ladestation, sowie Montageleistungen und den Wechselrichter für den Stromspeicher. Der Speicher muss an eine Photovoltaikanlage und mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein. Für die Ladepunkte der Ladestation gilt die Bedingung, dass sie mit dem Stromspeicher verbunden sein müssen. Die Ladeleistung muss mindestens 4,0 kW je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) betragen.
Neben der Förderung für den Speicher gibt es von der Sächsischen Aufbaubank noch 400 EUR je AC-Ladepunkt, bzw. 1.500 EUR je DC-Ladepunkt.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt möchte die Infrastruktur für die Elektromobilität so ausbauen, dass ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt innerhalb von 15 Autominuten erreichbar ist. Geförderte Ladesäulen müssen rund um die Uhr zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien oder mit vor Ort erzeugtem Strom, z.B. aus einer PV-Anlage, gespeist werden.
Anträge können über die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH eingereicht werden. Für AC-Ladepunkte bis einschließlich 22 kW gibt es eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten, maximal jedoch 3.000 EUR. Bei Schnellladepunkten zwischen 50 und 100 kW beträgt die Förderung 60 Prozent der Kosten, maximal jedoch 12.000 EUR. Eine zusätzliche Förderung gibt es für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Dieser beträgt maximal 60 Prozent der Kosten, höchstens 5.000 EUR.
Thüringen: E‑Mobil Invest
Mit dem Programm E‑Mobil Invest fördert Thüringen die Bereitstellung einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Zur Zielgruppe gehören u.a. kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und Stiftungen.
Die geförderten Ladesäulen müssen mindestens fünf Jahre betrieben werden und rund um die Uhr zugänglich sein. Ihr Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen, aus dem Stromnetz oder vor Ort erzeugt, z.B. mit einer Photovoltaik-Anlage.
Für AC-Ladepunkte bis 22 kW beträgt die Höhe der Förderung 50 Prozent der Kosten, maximal 5.000 EUR. Bei Schnellladepunkte ab 22 kW erhöht sich der maximale Betrag auf 20.000 EUR. Sollte die Ladestation nicht öffentlich zugänglich sein, dann reduziert sich der maximale Fördersatz um 50 Prozent.
2. Lohnenswerte Verbindung von PV-Mieterstrom mit Ladesäule
Wer plant ein Elektrofahrzeug zu kaufen, möchte vor Ort mit sauberem Strom laden. Daher ist die Versorgung der Ladesäulen mit Strom aus erneuerbaren Energien, z.B. mit Solarstrom aus einer Photovoltaikanlagen, in allen Landes-Förderprogrammen vorgeschrieben. Durch diese Verbindung wissen die Nutzer*innen, dass sie mit sauberem Strom laden.
Für große Wohngebäude bietet sich die Ergänzung eines Angebotes mit solarem Mieterstrom durch Ladesäulen an. Damit können die Mieter*innen den gleichen Strom für ihr Fahrzeug nutzen, den sie in ihren Haushalt beziehen. Durch die Ergänzung von Mieterstrom mit Ladesäulen erhöht sich der Eigenverbrauch des Solarstroms, wodurch die Wirtschaftlichkeit verbessert wird.
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