Die Entwicklung auf dem deutschen Solarmarkt sieht nach einem Anstieg im Zubau wieder positiver aus. Einigen Bundesländern ist diese Entwicklung jedoch noch zu langsam. Daher bieten sie eigene Förderprogramme für Photovoltaik und Batteriespeicher an. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Förderung von großen Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und von Batteriespeichern in einzelnen Bundesländern.
Teilweise ist eine Kombination mit der Förderung durch die KfW möglich. Dabei darf der Höchstbetrag für die Förderung jedoch nicht überschritten werden. Zu beachten ist, dass Förderprogramme, die sich auf Systeme für Ein- und Zweifamilienhäuser beschränken, in dieser Übersicht nicht aufgeführt sind.
- Baden-Württemberg: Förderung netzdienlicher PV-Batteriespeicher
- NRW: Batteriespeicher mit Photovoltaikanlage
- Sachsen: Stromspeicher mit und ohne Ladestation
- Thüringen: Solar Invest mit Mieterstromförderung
- Berlin: Förderprogramm Stromspeicher
- Hessen: Informations- und Beratungsangebot für Mieterstrom
- Sachsen-Anhalt: Stromspeicher für Photovoltaik-Dachanlagen
- Rheinland-Pfalz: Solar-offensive mit Stromspeicher
- Attraktive Förderung der Bundesländer zur Erhöhung des Eigenerbrauchs von Solarstrom
1. Baden-Württemberg: Förderung netzdienlicher PV-Batteriespeicher
In Baden-Württemberg ist bereits zum Sommer der Fördertopf für die Förderung netzdienlicher PV-Batteriespeicher vollständig ausgeschöpft. Geplant war eine Laufzeit bis Ende 2019. Eine Aufstockung oder Fortsetzung des Programms ist derzeit nicht bekannt.
2. NRW: Batteriespeicher mit Photovoltaikanlage
In dem Förderprogramm progres.nrw hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie von Nordrhein-Westfalen die Förderung innovativer Technologien mit erneuerbaren Energien gebündelt. Dazu gehört der Bereich Markteinführung von stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage. Die Förderung bezieht sich jedoch nur auf den Batteriespeicher und das dazugehörige Batteriemanagementsystem.
Bei kleineren Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW werden maximal zehn Prozent der Kosten für das Batteriespeichersystem bezuschusst. Für Batteriespeicher für größere Anlagen gibt es einen Zuschuss für 50 Prozent der Kosten. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr als 50 Prozent der installierten Leistung an das Netz abgibt.
Die Förderung für Batteriespeicher können Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen.
3. Sachsen: Stromspeicher mit und ohne Ladestation
Die Sächsische Aufbaubank unterstützt Investitionen in eine Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom durch Stromspeicher und eine Kombination mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Diese Förderung dürfen Privatpersonen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie Freiberufler beantragen.
Sachsen fördert elektrische Energiespeicher für den Neubau in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Dies gilt auch für die Nachrüstung von Speichern und für Quartierspeicher. Des Weiteren ist auch die Kombination mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge förderfähig. Zum Förderprogramm gehören auch Modellvorhaben mit neuen Technologien inklusive Planung und Messung.
Es muss sichergestellt sein, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr als 50 Prozent ihrer Nennleistung einspeist. Der Stromspeicher muss dauerhaft mit der Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein. Seine Nutzkapazität muss mindestens 2,0 kWh betragen.
Der Zuschuss für den Stromspeicher errechnet sich zum einen aus einem Sockelbetrag (nicht bei Nachrüstungen) von 1.000 Euro. Hinzu kommt ein Leistungsbetrag von 200 Euro je nutzbarer kWh Speicherkapazität. Der gesamte Zuschuss beträgt jedoch höchstens 40.000 Euro.
Bei Modellvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 Euro. Die Antragsteller müssen an einem Datenmonitoring teilnehmen.
aktualisiert 22.01.2020
4. Thüringen: Solar Invest mit Mieterstrom-Förderung
Mit dem Förderprogramm Solar Invest hat Thüringen als einziges Bundesland eine Förderung für Photovoltaikanlagen, Mieterstrommodelle und Stromspeicher (Stand 22.01.2020). Die Thüringer Aufbaubank fördert bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch mit maximal 100.000 Euro.
Für Batteriespeicher zahlt die Aufbaubank einen Zuschuss von 300 Euro pro kWh elektrischer Speicherleistung je Einzelanlage. Der selbst erzeugte Solarstrom muss zu mindestens 60 Prozent selbst verbraucht werden (Eigenverbrauchsquote).
Für die Förderung von Mieterstrommodellen muss das Stromangebot um mindestens einen Cent je Kilowattstunde günstiger sein, als der günstigste Strom des örtlichen Grundversorgers. Hierbei darf der Grundpreis für das Mieterstromangebot nicht höher sein, als beim Grundversorger. Bei Mieterstromanlagen unterstützt die Thüringer Aufbaubank zusätzlich notwendige Investitionen, z.B. für Mess- und Abrechnungssysteme, sowie für Beratungsleistungen.
Bürgerenergiegenossenschaften können ausdrücklich ebenfalls von der Förderung im Programm Solar Invest profitieren. Zusätzlich können sie eine Förderung für Beratungsleistungen bei der Teilnahme an Ausschreibungen erhalten.
aktualisiert 26.09.2019
5. Berlin: Förderprogramm Stromspeicher
Ab Oktober 2019 bietet das Land Berlin ein eigenes Förderprogramm für Stromspeicher an. Mit diesem Programm verfolgt das Land das Ziel den Photovoltaikausbau in Berlin zu stärken. Durch die Förderung der Speicher soll sich der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch erhöhen.
Die Förderung hat eine Höhe von 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität. Bei Energiespeichersystemen mit einer prognosebasierten Betriebsstrategie wird ein zusätzlicher Bonus von 300 Euro gezahlt. Der maximale Zuschuss pro Stromspeicher beträgt 15.000 Euro.
Die Anträge können über die Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.
6. Hessen: Informations- und Beratungsangebot für Mieterstrom
In Hessen besteht die Förderung für Mieterstrom aus einem Informations- und Beratungsangebot der Landesenergieagentur. Sie bietet eine unabhängige Begleitung und Beratung für Mieterstromprojekte. Ihr Angebot richtet sich an Wohnungsunternehmen, Energieversorger und Energiedienstleister. Abgerundet wird das Angebot durch eine Broschüre über Mieterstrom-Modelle in Hessen, eine Checkliste und ein Tutorial. Dieses beantwortet zahlreiche Fragen und hilft die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu ermitteln.
ergänzt am 26.09.2019:
7. Sachsen-Anhalt: Stromspeicher für Photovoltaik-Dachanlagen
Mit der Förderung von Stromspeicher für Photovoltaik-Dachanlagen möchte Sachsen-Anhalt die Erzeugung und den Eigenverbrauch von Solarstrom unterstützen. Gefördert wird die Investition mit Erwerb und Installation in einen Batteriespeicher für neue Photovoltaikanlagen. Diese dürfen eine installierte Leistung von bis zu 30 kWp haben. Bei Mieterstrommodellen erhöht sich die maximale Leistung der Photovoltaikanlage auf bis zu 100 kWp.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass gleichzeitig eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird. Alternativ kann auch die Größe einer bestehenden PV-Anlage mindestens verdoppelt werden. Die Photovoltaikanlage selbst ist nicht Bestandteil der Förderung. Mindestens die Hälfte des erzeugten Solarstroms muss im Haus verbraucht werden.
Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 EUR. Anträge für die Förderung dürfen Privatpersonen und Unternehmen, sowie Teilnehmende an Mieterstrommodellen, stellen.
Bei einer zusätzlichen Installation eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt (kW) wird ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 1.000 EUR gezahlt.
ergänzt am 14.10.2019
8. Rheinland-Pfalz: Solar-Offensive mit Stromspeicher
In Rheinland-Pfalz unterstützt das Land mit einem neuen Förderprogramm die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher. Neben private Haushalte, erhalten auch Schulen und kommunale Gebietskörperschaften eine Förderung für Batteriespeicher, die im Zusammenhang mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Dies bedeutet, dass nur für neue PV-Anlagen eine Förderung der Stromspeicher gewährt wird.
Für die Batteriespeicher in privaten Haushalten beträgt die Förderung 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal jedoch 1.000 Euro. Der Speicher muss eine Kapazität von mindestens 5 kWh und die PV-Anlage eine Leistung von mindestens 5 kWp haben.
Bei kommunalen Photovoltaikanlagen beträgt die Größe der Anlage mindestens 10 kWp und die Kapazität des Speichers mindestens 10 kWh, damit das Land eine Förderung zahlt. Diese hat eine Höhe von 100 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben.
Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
9. Attraktive Förderung der Bundesländer zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom
Die Nutzung des klimafreundlichen Solarstroms vom Dach lohnt sich im Mehrfamilienhaus durch das Mieterstrommodell. Mit dem zusätzlichen Einbau eines Batteriespeichers erhalten die Mieter einen höheren Anteil von Solarstrom an ihrem gesamten Strombedarf. Damit ein Batteriespeicher wirtschaftlich attraktiver wird, kann es sich lohnen eine Förderung in Betracht zu ziehen. So bietet die KfW einen zinsgünstigen Kredit an und diverse Bundesländer Zuschüsse für Batteriespeicher.