Förderung von Photovoltaikanlagen Teil 2

Programme der Bundesländer

Die Entwicklung auf dem deut­schen Solarmarkt sieht nach einem Anstieg im Zubau wie­der posi­ti­ver aus. Einigen Bundesländern ist diese Entwicklung jedoch noch zu lang­sam. Daher bie­ten sie eige­ne Förderprogramme für Photovoltaik und Batteriespeicher an. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktu­el­le Förderung von gro­ßen Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und von Batteriespeichern in ein­zel­nen Bundesländern.

Teilweise ist eine Kombination mit der Förderung durch die KfW mög­lich. Dabei darf der Höchstbetrag für die Förderung jedoch nicht über­schrit­ten wer­den. Zu beach­ten ist, dass Förderprogramme, die sich auf Systeme für Ein- und Zweifamilienhäuser beschrän­ken, in die­ser Übersicht nicht auf­ge­führt sind.

  1. Baden-Württemberg: Förderung netz­dien­li­cher PV-Batteriespeicher
  2. NRW: Batteriespeicher mit Photovoltaikanlage
  3. Sachsen: Stromspeicher mit und ohne Ladestation
  4. Thüringen: Solar Invest mit Mieterstromförderung
  5. Berlin: Förderprogramm Stromspeicher
  6. Hessen: Informations- und Beratungsangebot für Mieterstrom
  7. Sachsen-Anhalt: Stromspeicher für Photovoltaik-Dachanlagen
  8. Rheinland-Pfalz: Solar-offen­si­ve mit Stromspeicher
  9. Attraktive Förderung der Bundesländer zur Erhöhung des Eigenerbrauchs von Solarstrom

1. Baden-Württemberg: Förderung netzdienlicher PV-Batteriespeicher

In Baden-Württemberg ist bereits zum Sommer der Fördertopf für die Förderung netz­dien­li­cher PV-Batteriespeicher voll­stän­dig aus­ge­schöpft. Geplant war eine Laufzeit bis Ende 2019. Eine Aufstockung oder Fortsetzung des Programms ist der­zeit nicht bekannt.

2. NRW: Batteriespeicher mit Photovoltaikanlage

In dem Förderprogramm pro​gres​.nrw hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie von Nordrhein-Westfalen die Förderung inno­va­ti­ver Technologien mit erneu­er­ba­ren Energien gebün­delt. Dazu gehört der Bereich Markteinführung von sta­tio­nä­ren elek­tri­schen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errich­ten­den Photovoltaikanlage. Die Förderung bezieht sich jedoch nur auf den Batteriespeicher und das dazu­ge­hö­ri­ge Batteriemanagementsystem.

Bei klei­ne­ren Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW wer­den maxi­mal zehn Prozent der Kosten für das Batteriespeichersystem bezu­schusst. Für Batteriespeicher für grö­ße­re Anlagen gibt es einen Zuschuss für 50 Prozent der Kosten. Die maxi­ma­le Förderung beträgt 75.000 Euro.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr als 50 Prozent der instal­lier­ten Leistung an das Netz abgibt.

Die Förderung für Batteriespeicher kön­nen Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen.

3. Sachsen: Stromspeicher mit und ohne Ladestation

Die Sächsische Aufbaubank unter­stützt Investitionen in eine Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom durch Stromspeicher und eine Kombination mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Diese Förderung dür­fen Privatpersonen, juris­ti­sche Personen des öffent­li­chen und pri­va­ten Rechts, sowie Freiberufler beantragen.

Sachsen för­dert elek­tri­sche Energiespeicher für den Neubau in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Dies gilt auch für die Nachrüstung von Speichern und für Quartierspeicher. Des Weiteren ist auch die Kombination mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge för­der­fä­hig. Zum Förderprogramm gehö­ren auch Modellvorhaben mit neuen Technologien inklu­si­ve Planung und Messung.

Es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr als 50 Prozent ihrer Nennleistung ein­speist. Der Stromspeicher muss dau­er­haft mit der Photovoltaikanlage und dem öffent­li­chen Stromnetz ver­bun­den sein. Seine Nutzkapazität muss min­des­tens 2,0 kWh betragen.

Der Zuschuss für den Stromspeicher errech­net sich zum einen aus einem Sockelbetrag (nicht bei Nachrüstungen) von 1.000 Euro. Hinzu kommt ein Leistungsbetrag von 200 Euro je nutz­ba­rer kWh Speicherkapazität. Der gesam­te Zuschuss beträgt jedoch höchs­tens 40.000 Euro.

Bei Modellvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben, jedoch höchs­tens 50.000 Euro. Die Antragsteller müs­sen an einem Datenmonitoring teilnehmen.

aktua­li­siert 22.01.2020

4. Thüringen: Solar Invest mit Mieterstrom-Förderung

Mit dem Förderprogramm Solar Invest hat Thüringen als ein­zi­ges Bundesland eine Förderung für Photovoltaikanlagen, Mieterstrommodelle und Stromspeicher (Stand 22.01.2020). Die Thüringer Aufbaubank för­dert bis zu 80 Prozent der för­der­fä­hi­gen Ausgaben, jedoch mit maxi­mal 100.000 Euro.

Für Batteriespeicher zahlt die Aufbaubank einen Zuschuss von 300 Euro pro kWh elek­tri­scher Speicherleistung je Einzelanlage. Der selbst erzeug­te Solarstrom muss zu min­des­tens 60 Prozent selbst ver­braucht wer­den (Eigenverbrauchsquote).

Für die Förderung von Mieterstrommodellen muss das Stromangebot um min­des­tens einen Cent je Kilowattstunde güns­ti­ger sein, als der güns­tigs­te Strom des ört­li­chen Grundversorgers. Hierbei darf der Grundpreis für das Mieterstromangebot nicht höher sein, als beim Grundversorger. Bei Mieterstromanlagen unter­stützt die Thüringer Aufbaubank zusätz­lich not­wen­di­ge Investitionen, z.B. für Mess- und Abrechnungssysteme, sowie für Beratungsleistungen.

Bürgerenergiegenossenschaften kön­nen aus­drück­lich eben­falls von der Förderung im Programm Solar Invest pro­fi­tie­ren. Zusätzlich kön­nen sie eine Förderung für Beratungsleistungen bei der Teilnahme an Ausschreibungen erhalten.

aktua­li­siert 26.09.2019

5. Berlin: Förderprogramm Stromspeicher

Ab Oktober 2019 bie­tet das Land Berlin ein eige­nes Förderprogramm für Stromspeicher an. Mit die­sem Programm ver­folgt das Land das Ziel den Photovoltaikausbau in Berlin zu stär­ken. Durch die Förderung der Speicher soll sich der Anteil erneu­er­ba­rer Energien am Stromverbrauch erhöhen.

Die Förderung hat eine Höhe von 300 Euro je Kilowattstunde nutz­ba­rer Speicherkapazität. Bei Energiespeichersystemen mit einer pro­gno­se­ba­sier­ten Betriebsstrategie wird ein zusätz­li­cher Bonus von 300 Euro gezahlt. Der maxi­ma­le Zuschuss pro Stromspeicher beträgt 15.000 Euro.

Die Anträge kön­nen über die Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.

6. Hessen: Informations- und Beratungsangebot für Mieterstrom

In Hessen besteht die Förderung für Mieterstrom aus einem Informations- und Beratungsangebot der Landesenergieagentur. Sie bie­tet eine unab­hän­gi­ge Begleitung und Beratung für Mieterstromprojekte. Ihr Angebot rich­tet sich an Wohnungsunternehmen, Energieversorger und Energiedienstleister. Abgerundet wird das Angebot durch eine Broschüre über Mieterstrom-Modelle in Hessen, eine Checkliste und ein Tutorial. Dieses beant­wor­tet zahl­rei­che Fragen und hilft die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu ermitteln.

ergänzt am 26.09.2019:

7. Sachsen-Anhalt: Stromspeicher für Photovoltaik-Dachanlagen

Mit der Förderung von Stromspeicher für Photovoltaik-Dachanlagen möch­te Sachsen-Anhalt die Erzeugung und den Eigenverbrauch von Solarstrom unter­stüt­zen. Gefördert wird die Investition mit Erwerb und Installation in einen Batteriespeicher für neue Photovoltaikanlagen. Diese dür­fen eine instal­lier­te Leistung von bis zu 30 kWp haben. Bei Mieterstrommodellen erhöht sich die maxi­ma­le Leistung der Photovoltaikanlage auf bis zu 100 kWp.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass gleich­zei­tig eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb genom­men wird. Alternativ kann auch die Größe einer bestehen­den PV-Anlage min­des­tens ver­dop­pelt wer­den. Die Photovoltaikanlage selbst ist nicht Bestandteil der Förderung. Mindestens die Hälfte des erzeug­ten Solarstroms muss im Haus ver­braucht werden.

Die Förderung beträgt 30 Prozent der för­der­fä­hi­gen Kosten, maxi­mal jedoch 5.000 EUR. Anträge für die Förderung dür­fen Privatpersonen und Unternehmen, sowie Teilnehmende an Mieterstrommodellen, stellen.

Bei einer zusätz­li­chen Installation eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von min­des­tens 3,7 Kilowatt (kW) wird ein zusätz­li­cher Bonus in Höhe von 1.000 EUR gezahlt.

ergänzt am 14.10.2019

8. Rheinland-Pfalz: Solar-Offensive mit Stromspeicher

In Rheinland-Pfalz unter­stützt das Land mit einem neuen Förderprogramm die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher. Neben pri­va­te Haushalte, erhal­ten auch Schulen und kom­mu­na­le Gebietskörperschaften eine Förderung für Batteriespeicher, die im Zusammenhang mit einer neuen Photovoltaikanlage instal­liert wer­den. Dies bedeu­tet, dass nur für neue PV-Anlagen eine Förderung der Stromspeicher gewährt wird.

Für die Batteriespeicher in pri­va­ten Haushalten beträgt die Förderung 100 Euro pro kWh nutz­ba­rer Speicherkapazität, maxi­mal jedoch 1.000 Euro. Der Speicher muss eine Kapazität von min­des­tens 5 kWh und die PV-Anlage eine Leistung von min­des­tens 5 kWp haben.

Bei kom­mu­na­len Photovoltaikanlagen beträgt die Größe der Anlage min­des­tens 10 kWp und die Kapazität des Speichers min­des­tens 10 kWh, damit das Land eine Förderung zahlt. Diese hat eine Höhe von 100 Euro je kWh nutz­ba­rer Speicherkapazität, höchs­tens 10.000 Euro je Vorhaben.

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

9. Attraktive Förderung der Bundesländer zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom

Die Nutzung des kli­ma­freund­li­chen Solarstroms vom Dach lohnt sich im Mehrfamilienhaus durch das Mieterstrommodell. Mit dem zusätz­li­chen Einbau eines Batteriespeichers erhal­ten die Mieter einen höhe­ren Anteil von Solarstrom an ihrem gesam­ten Strombedarf. Damit ein Batteriespeicher wirt­schaft­lich attrak­ti­ver wird, kann es sich loh­nen eine Förderung in Betracht zu zie­hen. So bie­tet die KfW einen zins­güns­ti­gen Kredit an und diver­se Bundesländer Zuschüsse für Batteriespeicher.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 22.07.2019

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