Der Markt für Photovoltaikanlagen zieht in Deutschland langsam wieder an. In 2018 ist der Zubau von neuen Anlagen auf knapp 3 GW angestiegen. Dies ist der höchste Wert seit 2012. Hinzu kommt der Höchststand des Geschäftsklimaindexes der Solarbranche nach dem ersten Quartal 2019. Doch für wirksamen Klimaschutz und eine schnelle Energiewende ist der Zubau zu gering!. Um den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzubringen, gibt es verschiedene Wege der Förderung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle bundesweite Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern.
- Förderung von Solarstrom durch das EEG
- Förderung der KfW für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
- Förderung für hocheffiziente Gebäude mit Photovoltaikanlage und Batteriespeicher
- Solarförderung ist mehr als nur die Einspeisevergütung
1. Förderung von Solarstrom durch das EEG
Der bekannte Weg der Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland ist über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Betreiber der Anlagen erhalten für den eingespeisten Strom eine feste Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Zusätzlich müssen Anlagen mit einer Leistung größer als 100 kWp in die verpflichtende Direktvermarktung. Der Erlös daraus entspricht mindestens der Höhe der Einspeisevergütung.
Seit den Änderungen im Erneuerbare-Energien Gesetz von 2017 gibt es eine Förderung für direkt gelieferten Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Diesen Mieterstromzuschlag erhält der Betreiber für den Strom, den er an die Mieter des Gebäudes verkaufen kann, auf dem sich die Anlage befindet. Die Höhe des Zuschlags hängt ab von der Größe der Anlage und liegt zwischen 0,9 und 2,2 Cent je Kilowattstunde. Darüber hinaus entfallen beim Mieterstrom Teile der üblichen Gebühren, wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.
2. Förderung der KfW für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Der Strom aus der Photovoltaikanlage ist deutlich günstiger als der Strom aus dem öffentlichen Netz. Daher ist es für die Betreiber am wirtschaftlichsten viel Solarstrom direkt im Gebäude zu verbrauchen. Mithilfe eines Batteriespeichers können sie den Eigenverbrauch an Solarstrom erhöhen. Die Stromkostenersparnisse, generiert durch den Speicher, sind häufig jedoch nicht Anreiz genug. Daher ist eine zusätzliche Förderung für die Kombination von Stromerzeugung und ‑speicherung sinnvoll.
Das Förderprogramm der KfW für Batteriespeicher ist Ende 2018 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Dies bedeutet aber nicht, dass Batteriespeicher nicht mehr über die KfW finanziert werden können. Denn das KfW-Förderprogramm 270 bietet eine Förderung sowohl für Photovoltaikanlagen als auch für Batteriespeicher.
Im KfW-Förderprogramm 270 wird unter anderem die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Photovoltaik-Anlagen gefördert. Dies bezieht sich auf Aufdach‑, Fassaden- und Freiflächenanlagen. Förderfähig sind in diesem Programm auch die notwendigen Maßnahmen für die Planung, Projektierung und Installation der Anlagen.
Der Einbau von Batteriespeichern kann über dieses Programm mitfinanziert werden. Dies gilt für die Kombination von Photovoltaik und Speicher, wie auch für die Nachrüstung des Speichers und Speicher als einzelne Maßnahme.
Die KfW fördert die gesamten Nettoinvestitionskosten mit einem zinsgünstigen Kredit, jedoch mit maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Laufzeit des Kreditvertrags gewährt die KfW eine tilgungsfreie Anlaufzeit von ein bis drei Jahren. Über die aktuellen Konditionen informiert eine Seite der KfW.
3.Förderung für hocheffiziente Gebäude mit Photovoltaikanlage und Batteriespeicher
Eine weitere Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher findet sich beim Effizienzhaus Standard KfW40 plus. Denn zu diesem Standard gehört, neben dem geringen Primärenergiebedarf, unter anderem eine Photovoltaikanlage und ein Batteriespeicher. Bauherren erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.00 Euro je Wohneinheit. Dieser beinhaltet einen Tilgungszuschusses von 15% der zugesagten Fördersumme.
Update Januar 2020: Ab 24.01.2020 erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf 120.000 Euro und der Tilgungszuschuss auf 25 Prozent.
Zu den Bedingungen der Förderung für das KfW-Effizienzhaus 40 plus gehört, dass die Leistungsabgabe an das Stromnetz maximal 60 Prozent der Anlagenleistung betragen darf. Dies bedeutet, dass der Rest des Stroms im Gebäude verbraucht werden muss. Daher bietet sich bei Mehrfamilienhäusern mit diesem Standard das Mieterstrommodell an.
4. Solarförderung ist mehr als nur die Einspeisevergütung
Bei Förderung von Photovoltaikanlagen gibt es mehr als nur die Einspeisevergütung aus dem EEG. So trägt der Mieterstromzuschlag im EEG dazu bei, Solarenergie in die Stadt zu bringen. Hinzu kommen Förderprogramme der KfW, die den Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher unterstützen. In einigen Bundesländern gibt es noch weitere Programme, die sich teilweise mit der Förderung durch KfW kombinieren lassen.