Förderung von Photovoltaikanlagen Teil 1

Bundesweite Förderungen

Der Markt für Photovoltaikanlagen zieht in Deutschland lang­sam wie­der an. In 2018 ist der Zubau von neuen Anlagen auf knapp 3 GW ange­stie­gen. Dies ist der höchs­te Wert seit 2012. Hinzu kommt der Höchststand des Geschäftsklimaindexes der Solarbranche nach dem ers­ten Quartal 2019. Doch für wirk­sa­men Klimaschutz und eine schnel­le Energiewende ist der Zubau zu gering!. Um den Ausbau der Photovoltaik wei­ter vor­an­zu­brin­gen, gibt es ver­schie­de­ne Wege der Förderung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktu­el­le bun­des­wei­te Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern.

  1. Förderung von Solarstrom durch das EEG
  2. Förderung der KfW für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
  3. Förderung für hoch­ef­fi­zi­en­te Gebäude mit Photovoltaikanlage und Batteriespeicher
  4. Solarförderung ist mehr als nur die Einspeisevergütung

1. Förderung von Solarstrom durch das EEG

Der bekann­te Weg der Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland ist über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Betreiber der Anlagen erhal­ten für den ein­ge­speis­ten Strom eine feste Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Zusätzlich müs­sen Anlagen mit einer Leistung grö­ßer als 100 kWp in die ver­pflich­ten­de Direktvermarktung. Der Erlös dar­aus ent­spricht min­des­tens der Höhe der Einspeisevergütung.

Seit den Änderungen im Erneuerbare-Energien Gesetz von 2017 gibt es eine Förderung für direkt gelie­fer­ten Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Diesen Mieterstromzuschlag erhält der Betreiber für den Strom, den er an die Mieter des Gebäudes ver­kau­fen kann, auf dem sich die Anlage befin­det. Die Höhe des Zuschlags hängt ab von der Größe der Anlage und liegt zwi­schen 0,9 und 2,2 Cent je Kilowattstunde. Darüber hin­aus ent­fal­len beim Mieterstrom Teile der übli­chen Gebühren, wie Netzentgelte, netz­sei­ti­ge Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.

2. Förderung der KfW für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

Der Strom aus der Photovoltaikanlage ist deut­lich güns­ti­ger als der Strom aus dem öffent­li­chen Netz. Daher ist es für die Betreiber am wirt­schaft­lichs­ten viel Solarstrom direkt im Gebäude zu ver­brau­chen. Mithilfe eines Batteriespeichers kön­nen sie den Eigenverbrauch an Solarstrom erhö­hen. Die Stromkostenersparnisse, gene­riert durch den Speicher, sind häu­fig jedoch nicht Anreiz genug. Daher ist eine zusätz­li­che Förderung für die Kombination von Stromerzeugung und ‑spei­che­rung sinnvoll.

Das Förderprogramm der KfW für Batteriespeicher ist Ende 2018 aus­ge­lau­fen und wurde nicht ver­län­gert. Dies bedeu­tet aber nicht, dass Batteriespeicher nicht mehr über die KfW finan­ziert wer­den kön­nen. Denn das KfW-Förderprogramm 270 bie­tet eine Förderung sowohl für Photovoltaikanlagen als auch für Batteriespeicher.

Im KfW-Förderprogramm 270 wird unter ande­rem die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Photovoltaik-Anlagen geför­dert. Dies bezieht sich auf Aufdach‑, Fassaden- und Freiflächenanlagen. Förderfähig sind in die­sem Programm auch die not­wen­di­gen Maßnahmen für die Planung, Projektierung und Installation der Anlagen.

Der Einbau von Batteriespeichern kann über die­ses Programm mit­fi­nan­ziert wer­den. Dies gilt für die Kombination von Photovoltaik und Speicher, wie auch für die Nachrüstung des Speichers und Speicher als ein­zel­ne Maßnahme.

Die KfW för­dert die gesam­ten Nettoinvestitionskosten mit einem zins­güns­ti­gen Kredit, jedoch mit maxi­mal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Laufzeit des Kreditvertrags gewährt die KfW eine til­gungs­freie Anlaufzeit von ein bis drei Jahren. Über die aktu­el­len Konditionen infor­miert eine Seite der KfW.

3.Förderung für hocheffiziente Gebäude mit Photovoltaikanlage und Batteriespeicher

Eine wei­te­re Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fin­det sich beim Effizienzhaus Standard KfW40 plus. Denn zu die­sem Standard gehört, neben dem gerin­gen Primärenergiebedarf, unter ande­rem eine Photovoltaikanlage und ein Batteriespeicher. Bauherren erhal­ten einen zins­güns­ti­gen Kredit von bis zu 100.00 Euro je Wohneinheit. Dieser beinhal­tet einen Tilgungszuschusses von 15% der zuge­sag­ten Fördersumme.

Update Januar 2020: Ab 24.01.2020 erhöht sich der maxi­ma­le Kreditbetrag auf 120.000 Euro und der Tilgungszuschuss auf 25 Prozent.

Zu den Bedingungen der Förderung für das KfW-Effizienzhaus 40 plus gehört, dass die Leistungsabgabe an das Stromnetz maxi­mal 60 Prozent der Anlagenleistung betra­gen darf. Dies bedeu­tet, dass der Rest des Stroms im Gebäude ver­braucht wer­den muss. Daher bie­tet sich bei Mehrfamilienhäusern mit die­sem Standard das Mieterstrommodell an.

4. Solarförderung ist mehr als nur die Einspeisevergütung

Bei Förderung von Photovoltaikanlagen gibt es mehr als nur die Einspeisevergütung aus dem EEG. So trägt der Mieterstromzuschlag im EEG dazu bei, Solarenergie in die Stadt zu brin­gen. Hinzu kom­men Förderprogramme der KfW, die den Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher unter­stüt­zen. In eini­gen Bundesländern gibt es noch wei­te­re Programme, die sich teil­wei­se mit der Förderung durch KfW kom­bi­nie­ren lassen.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 16.07.2019

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