Interview: Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

Wir haben uns mit dem zen­tra­len Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) in Verbindung gesetzt, um eine Einschätzung des Potentials von Photovoltaik in der Immobilienwirtschaft zu erhal­ten. Außerdem ris­kie­ren wir wie­der einen Blick in die Glaskugel, um zu sehen wie die Energiegewinnung in 20 Jahren aus­se­hen wird.

Wie bewer­ten Sie das neue Mieterstromgesetz und wel­che Rolle wird es für die urba­ne Energiewende spielen?

Der ZIA begrüßt das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom als wich­ti­gen Bestandteil der Energiewende. Die Umsetzung ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Versorgung in Gebäuden kann unter­stüt­zend wir­ken, die Bezahlbarkeit zu gewähr­leis­ten. Im Sinne des Grundsatzes „Efficiency First“ stellt der Verkauf von Solarstrom an Mieter ein gutes Instrument dar, um die Entwicklung von Geschäftsmodellen durch die Marktakteure zur Nutzung von dezen­tral erzeug­tem Strom vor­an­zu­trei­ben. Mit dem Gesetz macht die Bundesregierung einen ers­ten Schritt, die Rahmenbedingungen für erneu­er­ba­re Energien in der Immobilienwirtschaft zu verbessern.

Mieterstrom ist der­zeit auf­grund zu hoher Hürden wirt­schaft­lich nicht aus­rei­chend attrak­tiv. Noch nicht ein­mal ein Prozent der Förderung wurde in den ers­ten zehn Monaten in Anspruch genom­men, gera­de ein­mal 125 Projekte sind rea­li­siert. Ohne Folgeänderungen im Gewerbesteuer- und im Körperschaftssteuergesetz müs­sen Vermieter auch wei­ter­hin aus steu­er­li­chen Gründen davon Abstand neh­men, Mieterstrom selbst anzu­bie­ten, was die Verbreitung von Mieterstrom-Projekten aus­bremst. Zudem sind Gewerbeimmobilien aktu­ell durch den allei­ni­gen Fokus auf Wohnimmobilien von Mieterstrommodellen aus­ge­schlos­sen. In die­sem Bereich kann ein erheb­li­ches Potential nicht genutzt werden.

Mieterstrom als neues Konzept macht es mög­lich, den Endenergiebedarf signi­fi­kant zu redu­zie­ren. Wie bewer­ten Sie diese Entwicklung, die neben dem Fokus auf Primärenergie, eine Bilanzierung der Nachhaltigkeit von Immobilien zulässt?

Diese Entwicklung begrü­ßen wir sehr. Es ist ziel­füh­rend sich mit den Ursachen der Treibhausgasemissionen zu befas­sen – Stichwort Verursacherprinzip. Mit ande­ren Worten: Das Energieeinsparrecht soll­te sich mit­tel- bis lang­fris­tig am CO2-Ausstoß der Gebäude orientieren.

Anrechechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien ist wichtig für Reduzierung der fossilen Energieträger in der Immobilienwirtschaft

Stichwort: Energetische Amortisation. Hat Photovoltaik das Potenzial die Immobilienwirtschaft lang­fris­tig tat­säch­lich nach­hal­ti­ger zu gestalten?

Auf jeden Fall, das Potenzial ist vor­han­den. Eine Verbesserung der Anrechnung des Stromes aus erneu­er­ba­ren Energien ist unab­ding­bar und Grundvoraussetzung für die Immobilienwirtschaft, den Energieverbrauch fos­si­ler Energieträger zu sen­ken, ins­be­son­de­re für die strom­in­ten­si­ven Wirtschaftsimmobilien. Der vor­lie­gen­de Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass gebäu­de­nah erzeug­te Photovoltaik erst­mals als Option für die Erfüllung der ener­ge­ti­schen Standards stär­ker berück­sich­tigt wer­den kann, auch für Biomethan soll es diese Möglichkeit geben. Die geplan­te bes­se­re Anrechenbarkeit von gebäu­de­nah erzeug­tem Strom aus erneu­er­ba­ren Energien kann für Bauherren und Eigentümer eine wirt­schaft­lich attrak­ti­ve Möglichkeit für die ener­ge­ti­sche Optimierung dar­stel­len. Hingegen bestehen für eine Weiterentwicklung der Neubaustandards immer weni­ger Spielräume. Die Erleichterung beim Einsatz erneu­er­ba­rer Energien in Gebäuden ist zwar sehr zu begrü­ßen, geht aber nicht weit genug. Vor allem bei der Berücksichtigung von Ökostrom wäre mehr mög­lich und auch sinnvoll.

Sie ver­tre­ten ja in ers­ter Linie die Immobilienwirtschaft. Welche Bedeutung mes­sen Sie in der Diskussion den Mieterinnen und Mietern bei?

Man kann die Immobilienwirtschaft sowie Mieterinnen und Mieter nicht von­ein­an­der getrennt betrach­ten. Dies wird schon anhand des soge­nann­ten Investor-Nutzer-Dilemmas deut­lich. Energetische Sanierungsmaßnahmen kön­nen unter­blei­ben, obwohl sie ener­ge­tisch sinn­voll und für den Mieter kos­ten­wirk­sam wären.

Schlüssel für Klimaziele liegt in den CO2-Emissionen des Gebäudebestandes

Wo sehen Sie die Immobilienwirtschaft in 10 Jahren. Wird jedes Haus eine Solaranlage haben, die auch selbst­fah­ren­de Autos speist oder wird der Fokus wei­ter­hin eher auf ener­ge­ti­schen Sanierungen liegen?

Um die ambi­tio­nier­ten Klimaziele auf natio­na­ler, euro­päi­scher und glo­ba­ler Ebene zu errei­chen, wer­den wir bei­des brau­chen. In jedem Fall wer­den wir uns inten­siv mit den CO2-Emissionen des Gebäudebestandes befas­sen müs­sen. Hier liegt der Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele. Zum ande­ren ist eine stär­ke­re Nutzung der erneu­er­ba­ren Energien auch im Gebäudesektor unver­zicht­bar. Insbesondere Dachflächen in urba­nen Gebieten bie­ten ein rie­si­ges Potential für die Erzeugung erneu­er­ba­rer Energie, die wir nicht unge­nutzt las­sen dür­fen. Letztlich ist ein nahe­zu kli­ma­neu­tra­ler Gebäudebestand im Jahr 2050, wie er von der Bundesregierung ange­strebt wird, nur unter Ausnutzung bei­der Elemente sowie der Ausschöpfung von Optimierungspotentialen zu erreichen.

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Geographiestudentin mit bereits abge­schlos­se­nem Studium in Kultur und Technik und star­kem Interesse an einer sau­be­ren, nach­hal­ti­gen Zukunft für alle!

Tabea GruenbergWerkstudentin im Marketingbereich

Zuletzt bear­bei­tet: 22.02.2019

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