Für Wohngebäude mit einem geringen Energiebedarf gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Diese reichen vom Niedrigenergiehaus über das Niedrigstenergiehaus bis zum Fast-Nullenergiegebäude. Was sich hinter diesen Bezeichnungen genau verbirgt, ist meist unklar für Außenstehende. Denn eine einheitliche Definition gibt es für diese Begriffe nicht.
Zu den wenigen Begriffen mit einer genauen Definition gehört der Effizienzhaus-Standard der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese Definition ist notwendig, um klare Regeln für die Förderung der KfW zu erhalten. Sie geben PlanerInnen klare Rahmenbedingungen für Sanierung und Neubau an die Hand. Das System dahinter ist nicht schwer zu verstehen. Je geringer der Wert der Bezeichnung für den Standard, desto höher ist der Effizienz-Standard.
Die KfW fördert Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energieberater entsprechende Standards nachweisen, die von der KfW festgelegt sind. Diese Standards geben eine Orientierung für die Energieeffizienz von Gebäuden. Je besser der Standard ist, umso geringer ist der Bedarf an Heizenergie und umso höher ist die Förderung.
- Wie der Energiebedarf den Standard für ein Effizienzhaus festlegt
- Was hat der Energiebedarf mit dem Energieverbrauch zu tun?
- Das Effizienzhaus im Bestand
- Neubauten im Effizienzhaus-Standard
- Den Nachweis erbringen die Energieeffizienz-Experten
- Fazit
1. Wie der Energiebedarf den Standard für ein Effizienzhaus festlegt
Ein Effizienzhaus der KfW wird durch zwei Faktoren bestimmt: Da ist zum einen der Energiebedarf des Gebäudes für Heizung und Warmwasser. Dieser wird als Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes angegeben. Zum anderen ist der Wärmeverlust über die Gebäudehülle ein maßgeblicher Faktor. Hierfür wird ein auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogener Transmissionswärmeverlust ermittelt.
Zum Jahresprimärenergiebedarf gehört der Energieaufwand für Heizung, Warmwasser und Lüftung, inklusive des Aufwands für die Bereitstellung, den Transport und die Speicherung der Energieträger. Mit diesem Wert ist der Energiebedarf von unterschiedlichen Gebäuden und Heizungsarten vergleichbar. Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt gemäß den Regeln der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) in § 3 Absatz 1 bis 3.
2. Was hat der Energiebedarf mit dem Energieverbrauch zu tun?
Der Energiebedarf wird nach festgelegten standardisierten Bedingungen ermittelt. Er ist ein theoretischer Wert, unabhängig vom realen Verhalten der Nutzer*innen und berücksichtigt damit nicht die tatsächliche Nutzung. Der reale Wert wird mit dem Energieverbrauch angegeben. Er kann jedoch bei unterschiedlichen Nutzer*innen im gleichen Gebäude anders ausfallen und ist damit schwer vergleichbar.
3. Das Effizienzhaus im Bestand
Die verschiedenen Standards des KfW-Effizienzhauses definieren sich über das Verhältnis des Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. des spezifischen Transmissionswärmeverlustes zu den jeweiligen Werten eines theoretischen, baugleichen Referenzgebäudes. Das Referenzgebäude ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert und repräsentiert die Mindestanforderungen an ein Gebäude. Das Referenzgebäude ist identisch mit dem realen Gebäude in Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung, es hat jedoch vorgegebene technische Eigenschaften.
Für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden reichen die Effizienzhaus-Standards von einem etwas höherem Energiebedarf als nach der Energieeinsparverordung (Stand bis 01.01.2016) bis hin zu deutlich besser als ein Neubau.
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Verhältnis Jahres-Primärenergiebedarf Qp zum Referenzgebäude in % |
Verhältnis Transmissionswärmeverlust Ht´ zum Referenzgebäude in % |
KfW-Effizienzhaus Denkmal |
160 |
175 |
KfW-Effizienzhaus 115 |
115 |
130 |
KfW-Effizienzhaus 100
(Neubau 20009 - 2016) |
100 |
115 |
KfW-Effizienzhaus 85 |
85 |
100 |
KfW-Effizienzhaus 70 |
70 |
85 |
KfW-Effizienzhaus 55 |
55 |
70 |
4. Neubauten im Effizienzhaus-Standard
Auch bei Neubauten sind die Anforderungen abhängig vom Verhältnis des Jahres-Primärenergiebedarfs, bzw. des Transmissionswärmeverlustes, zu den Werten des jeweiligen Referenzgebäudes. Da ein Neubau nach EnEV heute nur einen maximalen Primärenergiebedarf von 75 Prozent des Referenzgebäudes erreichen darf, liegen die geförderten Standards deutlich darunter.
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Verhältnis Jahres-Primärenergiebedarf Qp zum Referenzgebäude in % |
Verhältnis Transmissionswärmeverlust Ht´ zum Referenzgebäude in % |
KfW-Effizienzhaus 55 |
55 |
70 |
KfW-Effizienzhaus 40 |
40 |
55 |
KfW-Effizienzhaus 40 plus (zusätzliche Anforderung Plus-Paket) |
40 |
55 |
Neubau EnEV (Vergleich) |
75 |
100 |
Eine zusätzliche Anforderung beim KfW Effizienzhaus 40 plus ist das Plus-Paket. Dazu gehören eine Anlage zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien wie z.B. Photovoltaik, ein Batteriespeicher, sowie eine Einrichtung zur Visualisierung von Stromerzeugung und -verbrauch.
5. Den Nachweis erbringen die Energieeffizienz-Experten
Um die Einhaltung der Anforderungen an einen hocheffizienten Neubau oder eine umfangreiche Sanierung sicherzustellen, ist die qualifizierte Beratung und Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Dieser unterstützt die Planer*innen und Bauherren in Planung, Antragstellung und Durchführung des Bauvorhabens.
6. Fazit
Das Prinzip hinter dem KfW-Effizienzhaus ist nicht schwer zu verstehen. Die Zahl hinter dem Begriff gibt den Prozentsatz des Jahres-Primärenergiebedarfs im Vergleich zum Referenzgebäude an. Eine zusätzliche Anforderung regelt der zulässige Wert für den Transmissionswärmeverlust. Je kleiner der Wert des KfW-Effizienzhauses ist, umso besser ist die Energieeffizienz des Gebäudes. Entsprechend steigt die Förderung bei höheren Effizienzhaus-Standards.