Beim Neubau von Wohngebäuden sollten sich die Wohnungsunternehmen und Immobilienentwickler heute über die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge der MieterInnen Gedanken machen. Damit schaffen sie ein modernes und nachhaltiges Angebot, insbesondere durch eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage für Mieterstrom. Darüber hinaus besteht in Zukunft eine gesetzliche Anforderung, zumindest eine Leitungsinfrastruktur im Neubau vorzusehen, sowie ein Anspruch der MieterInnen auf eine Lademöglichkeit am Haus. Zu der Lademöglichkeit gehört auch die Frage, wer sie betreibt und wie der Strom abgerechnet werden soll.
Der zweite Teil des Leitfadens zeigt die Möglichkeiten von Wohnungsunternehmen für den Betrieb und die Abrechnung der Ladesäulen in der Praxis.
- Chance zur Aufwertung der Immobilien
- Sauberer Strom für Elektrofahrzeuge durch Kombination mit PV-Mieterstrom
- Möglichkeiten für den Betrieb von Ladesäulen
- Kostenpunkte für den Betrieb einer Ladesäule
- Fallbeispiel: Sanierung mit PV-Mieterstrom und Ladesäule
- Neue Mobilitätsangebote mit Elektromobilität
- Fazit: Aufwertung des Standorts mit PV-Mieterstrom und Ladesäule
1. Chance zur Aufwertung der Immobilien
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge stellen, neben der Photovoltaikanlage für Mieterstrom, eine zusätzliche Aufwertung von Wohnimmobilien dar. Sie bieten den MieterInnen ein modernes und nachhaltiges Angebot für ein bequemes Laden ihrer Elektrofahrzeuge am Wohnort. Gleichzeitig sorgt die Photovoltaikanlage dafür, dass sie sauberen und lokal erzeugten Strom laden können. So erweitern die Wohnungsunternehmen ihr Angebot mit einer attraktiven Ergänzung für die MieterInnen. Die Ladesäule bietet auch die Chance, neue Geschäftsfelder zu entwickeln.
2. Sauberer Strom für Elektrofahrzeuge durch Kombination mit PV-Mieterstrom
Besonders sinnvoll ist es, Strom für Elektrofahrzeuge anzubieten, der vor Ort mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Die NutzerInnen wissen bei einer lokalen Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage, dass sie ihr Elektrofahrzeug mit sauberem Strom laden können. Daher bietet es sich an, bei größeren Mehrfamilienhäusern ab 12 Wohneinheiten, den Solarstrom sowohl als Mieterstrom für die Haushalte, als auch für Lademöglichkeiten von Elektrofahrzeugen zu nutzen.
Bei der Verbindung von Photovoltaik-Mieterstrom mit einer Ladesäule ist der Einsatz eines Lastmanagements zwingend notwendig. Nur damit ist ein intelligentes Laden der Elektrofahrzeuge möglich.
3. Möglichkeiten für den Betrieb von Ladesäulen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Ladesäulen an Wohngebäuden zu betreiben. Die Wohnungsunternehmen können sie wahlweise selbst betreiben oder von einem externen Anbieter bewirtschaften lassen. Dies ist unabhängig vom Aufstellort der Ladesäule. Egal, ob sie direkt am Stellplatz oder an einem Gemeinschaftsparkplatz steht.
Auch für die Abrechnung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Der Ladestrom kann in Abhängigkeit vom Verbrauch oder mit einem Pauschalbetrag (Flatrate) berechnet werden. Eine Authentifizierung für den Beginn des Ladevorgangs ist mit einer Ladekarte, sowie bei verbrauchsabhängiger Abrechnung auch mit einer Kreditkarte möglich.
Die Betriebsdauer einer Ladesäule ist mindestens über die Dauer der Garantie möglich, welche vom Hersteller gegeben wird. Üblich sind hier 4 Jahre, mit der Möglichkeit auf Verlängerung gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 100 bis 200 EUR pro Jahr.
4. Kostenpunkte für den Betrieb einer Ladesäule
Für einen wirtschaftlichen Betrieb der Ladesäule sollten die anfänglichen Investitionskosten und die laufenden Kosten den möglichen Einnahmen gegenübergestellt werden. Die Höhe der Investitionskosten haben wir bereits im vorangegangenen Leitfaden für die Aufstellung von Ladesäulen vorgestellt.
1) Versicherung
Mit Aufstellung der Anlage sollte für die Ladesäule eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen werden, um gegen jedwede Schadensfälle abgesichert zu sein, die nicht von der herkömmlichen Gebäudeversicherung gedeckt werden. So sind neben Auffahrschäden und Wasserschäden, auch Sabotage und Fehler durch falsche Montage versichert. Da die Ladesäulen besonders hohe Leistungen haben, sind insbesondere Schäden durch fehlerhafte elektrische Anschlüsse abgedeckt. Dafür werden jährlich Nettokosten in einstelliger prozentualer Abhängigkeit der Investitionskosten fällig.
2) Wartungsvertrag
Zusätzlich ist noch ein Wartungsvertrag mit den ausführenden ElektrikerInnen empfehlenswert. Dadurch können die BetreiberInnen eine durchgehende Sicherheit der elektrischen Komponenten gewährleisten. Im Elektrohandwerk gibt es eine eigene Richtlinie zur Prüfung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
So werden halbjährlich die Ladekabel auf ihre Funktionalität und einmal jährlich die elektrischen Sicherungen, sowie die Gesamtanlage geprüft. Zusätzlich sollte regelmäßig eine Sichtprüfung durch den Anlagenbetreiber durchgeführt werden, um oberflächliche Schäden direkt zu bemerken und zu reparieren. Diese Prüfungen sind auf Grundlage der VDE 0100–600 „Errichten von Niederspannungsanlagen — Teil 6: Prüfungen und VDE 0105–100 „Betrieb von elektrischen Anlagen” durchzuführen.
3) Abrechnungssystem
Weiterhin fallen jährlich Kosten für das verwendete Abrechnungssystem an. Dieses wird entweder direkt von HerstellerInnen der Ladesäulen zur Verfügung gestellt oder über externe AnbieterInnen. Sollen die KundInnen zudem deutschland- oder sogar europaweit Zugang zu Ladesäulen haben, ist es notwendig sich Roaming-Plattformen, wie beispielsweise Hubject, anzuschließen. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Je nach Anzahl der Ladepunkte werden hier Kosten von 50bis zu mehreren 100 Euro fällig.
4) Zusätzliche Kosten
Zusätzlich fallen Kosten für technische Bauteile, wie das dynamische Lastmanagement, den Messstellenbetrieb durch den Stromversorger und notwendige Rücklagen für den Schadensfall an. Diese sind sowohl von den AnbieterInnen, als auch den Netzbetreiber*innen, abhängig und können nochmals bis zu 200 EUR ausmachen.
Zur besseren Übersicht stellen wir die beiden Abrechnungsmöglichkeiten und anfallende Kosten anhand eines Beispiels einmal gegenüber. Zu beachten ist hierbei, dass bei dem Pauschaltarif noch die Kosten für den Strombezug vom Netz einbezogen werden müssen. Bei der verbrauchsabhängigen Berechnung werden die Stromkosten aus dem Netz direkt verrechnet.
In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass die Ladesäulen an ein Mehrfamilienhaus angeschlossen werden, auf dem eine Mieterstromsolaranlage verbaut ist. Vorherige Studien zeigen, dass zwei Drittel des jährlichen Strombedarfs einer Ladesäule mit sauberem Solarstrom gedeckt werden kann.
5. Fallbeispiel: Sanierung mit PV-Mieterstrom und Ladesäule
Vom Gebäudebesitzer wird für ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen und 10 Parkplätzen eine Nachrüstung mit einer modernen Ladesäule und einer PV-Mieterstromanlage vorgesehen. Beide Anlagen befinden sich dementsprechend im Besitz der VermieterInnen. Da nach dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) mindestens die Ladeinfrastruktur vorgesehen werden muss, wird auch eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten auf dem Gemeinschaftsparkplatz verbaut. Die GebäudebesitzerInnen müssen nun entscheiden, ob sie den interessierten MieterInnen den Strom über einen monatlichen Pauschalbetrag oder eine Vergütung pro geladener Kilowattstunde berechnen.
Aktuell beträgt der Strompreis beim Grundversorger im deutschen Durchschnitt 33.37 ct/kWh. Da auf dem Gebäude eine Mieterstromanlage installiert ist, muss der lokale Strom mindestens zehn Prozent günstiger sein, in unserem Beispiel also 30.03 ct/kWh. Dieser Strompreis beinhaltet bereits die Kosten für den Netzstrom.
Die BetreiberInnen können den Mietparteien nun günstigen Solarstrom an der Ladesäule verkaufen. Dadurch wird ein nachhaltiges Zusatzangebot geschaffen und die Einnahmen für den selbst produzierten Strom sind höher, als die Vergütung für die Einspeisung ins Stromnetz.
Soll der Strombedarf der E‑Autos unabhängig abgerechnet werden, oder ist die verbaute Ladesäule ist nicht eichrechtskonform, kann die Abrechnung über einen monatlichen Pauschalpreis erfolgen. In diesem Fall müssen jedoch noch 35 Prozent des Stroms aus dem Netz bezogen werden. Die Kosten für den Netzstrom können BetreiberInnen in diesem Fall nicht an die MieterInnen weiterreichen. Der Pauschalbetrag kann frei gewählt werden. Eine höhere Anzahl von KundInnen ermöglicht einen niedrigeren notwendigen Pauschalbeitrag.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nach aktuellen Angeboten Ladesäulen noch nicht wirtschaftlich durch VermieterInnen zu betreiben sind, solange man keine hohe Anzahl an KundInnen hat und die Investitionskosten hoch sind. Überlässt man den Betrieb einem externen Dienstleistungsunternehmen, sieht dies jedoch anders aus.
6. Neue Mobilitätsangebote mit Elektromobilität
Zur Mobilitätswende gehört mehr als nur der Austausch des Antriebs der Autos. Auch Elektroautos brauchen viel Platz auf der Straße und stehen im Stau. Daher bietet es sich an, das Angebot für die Elektromobilität auf ein Mobilitätskonzept für die Wohngebäude oder das gesamte Quartier zu erweitern.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Carsharing-Angebot, in Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Dienstleister. Aber es kann auch ein Verleih von E‑Bikes, E‑Lastenräder oder E‑Roller sein. Die MieterInnen können, gemeinsam mit örtlichen Unternehmen, die Fahrzeuge nutzen, ohne selbst investieren zu müssen.
7. Fazit: Aufwertung des Standorts mit PV-Mieterstrom und Ladesäule
Der Betrieb einer PV-Mieterstromanlage mit einer Ladesäule ist ein zusätzliches Angebot an die MieterInnen, welches den Standort nachhaltig aufwertet. So wird es auch möglich, daraus weitergehende attraktive Angebote zu entwickeln. Beides bildet die Grundlage für eine zukunftsfähige Energieversorgung und Mobilität.