Leitfaden Elektromobilität

für Wohnungsunternehmen: Teil 1

Sicher machen sich eini­ge Mieter*innen Gedanken, ob das nächs­te Fahrzeug ein Elektroauto sein soll. Doch dabei kommt häu­fig die Frage des Ladepunktes auf. Wo soll die Batterie gela­den wer­den? Da Lademöglichkeiten direkt an der Wohnung rar gesät sind, muss das Auto an der nächs­ten öffent­li­chen Ladesäule oder viel­leicht am Arbeitsplatz gela­den wer­den. Dabei ist es für den Ausbau der nach­hal­ti­gen Fahrzeugtechnologie wich­tig, die Infrastruktur aus­zu­bau­en und so eine beque­me Möglichkeit zu schaf­fen, das Auto Zuhause laden zu können.

Wohnungsunternehmen, die ihren Mieter*innen diese Möglichkeit bie­ten wol­len, ste­hen vor einer Reihe von neuen Fragen. Der fol­gen­de Leitfaden beant­wor­tet die wich­tigs­ten die­ser Fragen. Vom ers­ten Gedanken bis zu einer Kosteneinschätzung und Umsetzung eines sol­chen Projektes.

  1. Warum braucht Elektromobilität mehr woh­nungs­na­he Ladesäulen? 
  2. Rechtliche Fragen die Wohnungsunternehmen beach­ten müssen
  3. Herkunft, Leistung und Bedarf des Stroms für Elektroautos
  4. Der idea­le Standort für die Ladesäule
  5. Wissenswertes zur Installation von Ladesäulen
  6. Mit wel­chen Kosten muss man für Ladesäulen rechnen?
  7. Fazit: Ihr Weg zur Ladesäule am Mehrfamilienhaus

1. Warum braucht Elektromobilität mehr wohnungsnahe Ladesäulen?

BesitzerInnen eines Elektrofahrzeuges wol­len ihre Fahrt mög­lichst mit einer vol­len Batterie begin­nen und nicht mit der Suche nach einer Ladesäule. Für MieterInnen gibt es jedoch noch kaum Angebote, ihr Elektroauto am Stellplatz oder im Umfeld des Wohnhauses zu laden. Künftig wer­den sich eini­ge recht­li­che Rahmenbedingungen für die Errichtung von Ladepunkten am Parkplatz oder am Wohnhaus ändern. Demnach ist bei Neubauten und Gebäudesanierungen mit mehr als zehn Parkplätzen eine Infrastruktur für künf­ti­ge Ladesäulen durch die VermieterInnen bereitzustellen.

Diese Änderungen sind not­wen­dig, denn die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen stei­gen deut­lich an. So mel­de­te das Kraftfahrtbundesamt eine Zuwachsrate der Neuzulassungen von 75,5 Prozent bei Elektrofahrzeugen im Jahr 2019. Auch bei den Ladesäulen an öffent­li­chen Orten steigt die Anzahl jedes Jahr. Daran ange­lehnt ver­mel­de­te Statista bis Ende 2019 mehr als 28.000 nor­ma­le Ladesäulen (bis 22 kW) und mehr als 4.000 Schnellladesäulen.

Mehr Infografiken fin­den Sie bei Statista

Damit Mieter*innen ihr Elektrofahrzeug auch Zuhause laden kön­nen, müs­sen Wohnungsunternehmen, die zukunfts­fä­hig sein wol­len, für Ladepunkt direkt an ihren Wohnungen sor­gen. Aber die auf­kom­men­den Fragen stel­len eine Hürde dar, die es zu über­win­den gilt.

2. Rechtliche Fragen die Wohnungsunternehmen beachten müssen

Zu Beginn der Planung stellt sich die Frage nach den recht­li­chen Anforderungen für den Aufbau und Betrieb einer Ladesäule. Für die Antwort gibt es drei Faktoren, die zu beach­ten sind:

1. Aufstellungsort

Steht die Ladesäule im öffent­li­chen Raum, bei­spiels­wei­se einer Straße, muss sich die Errichtung und der Betrieb an der Ladesäulenverordnung ori­en­tie­ren. Generell beschreibt Sie die tech­ni­schen Anforderungen an ver­wen­de­te Hardware sowie, dass die Ladesäule für alle poten­zi­el­len NutzerInnen zugäng­lich sein muss. Das heißt, jedeR kann dort das E‑Auto laden. Entweder kos­ten­los oder mit einem Bezahlsystem. Dies legen die BetreiberInnen der Ladesäule sel­ber fest. Wird eine Vergütung des Ladestroms ange­strebt, muss es die Möglichkeit geben, ohne Authentifizierung laden zu kön­nen, z.B. mit einer Kreditkarte. In vie­len Städten müs­sen öffent­li­che Ladesäulen dar­über hin­aus vom zustän­di­gen Bauamt geneh­migt werden.

Bei der Errichtung der Ladesäule auf dem Grundstück des Wohnungsunternehmens müs­sen weni­ger Vorgaben beach­tet wer­den. Hier wäre ein Vorteil, dass die MieterInnen, als allei­ni­ge NutzerInnen, ihre Fahrzeuge zum glei­chen Mieterstrom-Tarif wie im Haushalt laden können.

2. Geschäftsmodell der Ladesäule und der Nutzerkreis

Soll die Ladesäule nur für einen ein­ge­schränk­ten Kundenkreis, bei­spiels­wei­se MieterInnen vor Ort, zur Verfügung ste­hen, benö­ti­gen diese eine Möglichkeit zur Authentifizierung. Hier sind soge­nann­te Ladekarten oder Mobile Phone Apps gän­gig. Diese sind mit einer gewähl­ten Bezahlmethode ver­knüpft und geben die Ladesäule gegen Auflegen des Smartphones frei. Insbesondere die Apps sind dabei auf ein Mobilfunknetz angewiesen.

Soll der Strom pro bezo­ge­ner Menge abge­rech­net wer­den, muss die Ladesäule und Betriebssoftware deut­schem Eichrecht ent­spre­chen. Dies besagt, dass jede gela­de­ne Kilowattstunde genau gemes­sen und auch an die Abrechnungssoftware wei­ter­ge­lei­tet wer­den muss. In Deutschland ist es zudem nur zuläs­sig, pro gela­de­ner Kilowattstunde abzu­rech­nen oder soge­nann­tes Flatrate-Laden zu ermög­li­chen. Bei Flatrate-Tarifen kön­nen NutzerInnen eines Elektroautos gegen einen monat­li­chen oder jähr­li­chen Pauschalbetrag unbe­grenzt laden.

3. Anbindung an das Stromnetz

Die Ladesäule muss über den Stromverteilerkasten im Haus an das Niederspannungsnetz ange­schlos­sen wer­den. Dementsprechend muss noch genug ver­füg­ba­re freie Leistung am Hausanschlusskasten zur Verfügung ste­hen. Zudem muss jede Ladesäule mit einer Ladeleistung von über 12 kW der Bundesnetzagentur gemel­det wer­den, unab­hän­gig des­sen, wel­chem Nutzerkreis sie zur Verfügung steht. Der Anschluss darf dabei nur durch zer­ti­fi­zier­te FachpartnerInnen des Netzbetreibers durch­ge­führt werden.

3. Herkunft, Leistung und Bedarf des Stroms für Elektroautos

Elektroautos laden Strom an den Ladesäulen, der als Drehstrom direkt vom Hausanschlusskasten zu den Ladesäulen gelei­tet wird. Dafür ist die Verlegung von drei­pha­si­gen Drehstromkabeln not­wen­dig. Moderne Ladesäulen arbei­ten hier mit 11 bis 22 kW Ladeleistung, was je nach Batteriegröße des Elektroautos einer Ladezeit von zwei bis sechs Stunden ent­spricht. Dieser Zeitraum ist bei­spiels­wei­se gut geeig­net, um das Auto in der Nacht aufzuladen.

Der Strombedarf bei einer durch­schnitt­li­chen Fahrleistung von 14.000 km im Jahr, beträgt bei die­sen Fahrzeugen im Schnitt 2.000 bis 4.000 kWh Strom pro Jahr.

Da Elektroautos beson­ders umwelt­freund­lich sind, wenn der Ladestrom aus nach­hal­ti­gen Energiequellen stammt, bie­tet sich die Kombination mit einer Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude an. So kann über­schüs­si­ger Solarstrom für die Elektrofahrzeuge genutzt wer­den, anstatt ihn in das Netz ein­zu­spei­sen. Wenn der Solarstrom im Haus als Mieterstrom ange­bo­ten wird, kön­nen NutzerInnen von Elektrofahrzeugen zum Tarif des Mieterstroms laden. Dieser Strompreis liegt min­des­tens zehn Prozent unter dem Angebot des ört­li­chen Grundversorgers und ist damit auch güns­ti­ger als an vie­len öffent­li­chen Ladepunkten. Diese Argumente spre­chen dafür, am Haus eine Ladesäule in Verbindung mit einem Mieterstrom-Angebot zu errichten.

4. Der ideale Standort für die Ladesäule

Bereits in der Planungsphase ist es sinn­voll sich Gedanken zu machen, wo eine Ladesäule errich­tet wer­den kann. Auch wenn mit Beginn des Bauvorhabens noch keine Ladesäule gebaut wer­den soll, ist es gut zumin­dest die Infrastruktur (Leerrohr vom Hausanschlusskasten bis Parkplatz und Anschlussmöglichkeit im HA) bereits vor­zu­be­rei­ten. Nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist die Verlegung der Leitungsinfrastruktur bei mehr als zehn Stellplätzen in Zukunft vor­ge­schrie­ben. Bei einer nach­träg­li­chen Errichtung von Ladesäulen redu­zie­ren sich damit die Kosten und der Arbeitsaufwand.

Idealerweise soll­te die Ladesäule dann an einem gut zugäng­li­chen Parkplatz plat­ziert wer­den. Um allen Sicherheitsstandards gerecht zu wer­den, wer­den Ladesäulen an Straßen beson­ders wider­stands­fä­hig gebaut, wäh­rend sie an pri­va­ten Parkplätzen mit einem metal­le­nen Standfuß, ähn­lich einem Verkehrsschild, auf­ge­baut wer­den. In einer Tiefgarage kön­nen die Ladesäulen dann an die Wand ange­schraubt wer­den, so spa­ren sie Platz und sind vor ande­ren VerkehrsteilnehmerInnen geschützt.

5. Wissenswertes zur Installation von Ladesäulen

Zusätzlich zu den Ladesäulen, müs­sen Ladekabel zum Anschluss an die Elektrofahrzeuge, Stromkabel zum Anschluss an den Hausanschluss und elek­tri­sche Sicherungen am Hausanschluss ver­baut wer­den. Je nach Aufstellungsort kommt noch die Kabelführung hinzu, sowie ein Leerrohr für den Außenbereich oder eine Kabelrinne mit Kabelkanal für den Innenbereich.

Wenn die Ladesäule über den Hausanschlusskasten mit der Photovoltaikanlage ver­bun­den wer­den soll, wird eine Steuerung für die dyna­mi­schen Lastverteilung benö­tigt. Dann kann ein, ansons­ten stei­gen­der, Gleichzeitigkeitsfaktor gering gehal­ten wer­den. Dies ver­mei­det zusätz­li­che Kosten für NetzbetreiberInnen.

Neben den elek­tri­schen Anschlussarbeiten im Gebäude fal­len Erdarbeiten für die Kabelverlegung und den Aufbau der Ladesäule an. Liegt bereits eine Kabelführung vor, kann das Kabel direkt durch­ge­zo­gen wer­den und es wer­den weni­ger Arbeitsstunden benötigt.

6. Mit welchen Kosten muss man für Ladesäulen rechnen?

In die­sem Abschnitt soll eine kurze Übersicht über ein­zel­nen Kostenpunkte einer Ladesäule erfol­gen. Diese tei­len sich auf in Planungskosten, Hardware- und Installationskosten, sowie nach­be­rei­ten­de Kosten.

1.) Zu den Planungskosten zäh­len neben Projektplanung und der ers­ten Ortsbegehung auch die Beratung über Produktauswahl, die Unternehmen sich gege­be­nen­falls ver­gü­ten las­sen. Im Schnitt belau­fen sich diese auf 300 EUR pro Projekt mit aus­rei­chend Ladepunkten für eine Hausgemeinschaft.

2.) Die Preisspanne für die Hardware der Ladesäulen ist sehr groß. Es gibt ein­fa­che Ladesäulen, die vor allem zweck­dien­lich sind, sowie ästhe­tisch anspre­chen­de High End Produkte. Daher kön­nen die Preise zwi­schen 1.000 und 5.000 EUR pro Ladesäule lie­gen. Hinzu kom­men zusätz­lich eini­ge hun­dert Euro für Kommunikationsgeräte wie Router, SIM Karten, Lastmanagement Steuerungen und elek­tri­sche Sicherungen, sowie ein Rundfunksteuerempfänger um dem Netzbetreiber die Fernabschaltung bei Netzproblemen zu ermöglichen.

3.) Die erwor­be­nen Teile wer­den vom Elektrofachbetrieb instal­liert. Pro Ladesäule soll­te man hier noch­mals mit 1.500 EUR für den Aufbau und das Kabelverlegen bis zum Hausanschluss ein­pla­nen. Muss zusätz­lich noch ein Leerrohr ver­legt wer­den, stei­gen die Kosten deut­lich, auf­grund von Tiefbauarbeiten. Dies ist natür­lich immer pro­jekt­spe­zi­fisch. Der Anschluss an den Hausanschluss durch eine Fachkraft wird dann häu­fig auf die Installation der Gesamtanlage gerech­net, wobei NetzbetreiberInnen hier­zu Richtlinien auf den eige­nen Webseiten ver­öf­fent­li­chen. Dies beinhal­tet auch den Einbau rele­van­ter Steuerungseinheiten und Sicherungsbauteile. Die Preise vari­ie­ren regio­nal stark.

4.) Abschließend muss die Anlage noch bei der Bundesnetzagentur ange­mel­det wer­den, wenn die Leistung pro Ladepunkt 22 kW beträgt. Den Abschluss bil­det eine pro­fes­sio­nel­le Einführung durch eine Fachkraft. Diese Kosten hier­für belau­fen sich auf 400 EUR.

7. Fazit: Ihr Weg zur Ladesäule am Mehrfamilienhaus

Nach der Installation der Ladesäule kön­nen die MieterInnen ihre Elektroautos laden. Die Photovoltaikanlage mit Mieterstrom ergänzt das nach­hal­ti­ge Angebot für die Elektromobilität. Sie ermög­licht eine sinn­vol­le und kos­ten­güns­ti­ge Kombination aus Stromversorgung und Mobilität für die MieterInnen. Denn auf die­sem Weg lässt sich mehr Solarstrom vom Dach nut­zen, mit sau­be­rem Strom fah­ren und CO2 sparen.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 12.05.2020

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