Positive Aussichten für Mieterstrom 2019

Nach einem star­ken ers­ten Quartal 2019, mit einem PV-Zubau von 1,27 GW, sind die Aussichten für die Photovoltaik wei­ter­hin posi­tiv. So freut sich die Solarbranche über einen neuen Höchststand des Geschäftsklimaindexes der Solarbranche, wie der Bundesverband Solarwirtschaft Mitte Mai, zum Start der Messe The smar­ter E Europe, ver­kün­det hat.

  1. Stand von sola­rem Mieterstrom in 2019
  2. Mieterstrom ent­las­tet Mieter*innen bei stei­gen­den Stromkosten
  3. Solarer Mieterstrom ist ein loka­ler Beitrag zum Klimaschutz
  4. Positive Aussichten durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  5. Bauen mit höchs­tem Effizienzstandard: KfW40 Plus4
  6. Verbindung von Mieterstrom mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
  7. Positive Aussichten für Mieterstrom in 2019

1. Stand von solarem Mieterstrom in 2019

Hinter die­ser Entwicklung steht der preis­li­chen Entwicklung der Photovoltaik aber auch der stei­gen­de Druck für kon­kre­te Maßnahmen zum Klimaschutz. Hinzu kom­men noch die ver­schie­de­nen Möglichkeiten für die Verwendung des Solarstroms, wie z.B. das Laden von Elektrofahrzeugen. Bei die­sen posi­ti­ven Aussichten für die Photovoltaik wer­fen wir einen Blick auf die aktu­el­le Entwicklung bei sola­rem Mieterstrom.

Zum Zeitpunkt Ende Januar 2019 ver­mel­de­te die Bundesnetzagentur in Deutschland 434 rea­li­sier­te Projekte mit sola­rem Mieterstrom. Diese haben ins­ge­samt eine Leistung von 9,4 Megawatt (MW). Das ist nach wie vor nur sehr wenig, ange­sichts des not­wen­di­gen Ausbaus der Photovoltaik für den Klimaschutz und der Möglichkeit die Mieter von Nebenkosten zu entlasten.

2. Mieterstrom entlastet Mieter*innen bei steigenden Stromkosten

Besonders im urba­nen Raum ist eine rasant stei­gen­de Mietpreisentwicklung fest­zu­stel­len. Diese setzt Mieter finan­zi­ell unter gro­ßen Druck. Hinzu kommt noch ein Anstieg bei den Nebenkosten. So sind die Strompreise, nach Angaben des sta­tis­ti­schen Bundesamtes, im April 2019 im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent angestiegen.

Die Installation einer Solaranlage mit dem Angebot für sola­ren Mieterstrom bringt hin­ge­gen eine Stromkostenentlastung. Um den Mieterstromzuschlag zu erhal­ten, muss das Angebot für Mieterstrom min­des­tens zehn Prozent güns­ti­ger sein als der ört­li­che Grundversorgertarif. Damit ist Mieterstrom ein Beitrag zur Entlastung der Mieter von stei­gen­den Wohnkosten. Für die Eigentümer der Immobilien ent­ste­hen, in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister wie SOLARIMO, keine Kosten.

3. Solarer Mieterstrom ist ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz

Spätestens seit der Bewegung Fridays for Future ist das Thema Klimaschutz all­ge­gen­wär­tig. Die vie­len Aktivist*innen for­dern, dass kon­kre­te Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht und schnell umge­setzt wer­den. Neben der Bundesregierung sind auch die Kommunen bei der Umsetzung kon­kre­ter Maßnahmen gefragt. Dazu kann bei­spiels­wei­se die Errichtung von Solaranlagen auf allen kom­mu­na­len Gebäuden gehören.

Auch solarer Mieterstrom bei kom­mu­na­len Wohnungsunternehmen leis­tet einen wich­ti­gen Beitrag zum loka­len Klimaschutz. Dadurch wird die Erzeugung von Strom aus Kohlekraftwerken ver­mie­den und Mieter erhal­ten die Gelegenheit aktiv an der Energiewende teilzunehmen.

4. Positive Aussichten durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Bei Neubauten soll es künf­tig neue ener­ge­ti­sche Anforderungen geben. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) plant die Bundesregierung die Energieeinsparverordung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammenzuführen.

Im Entwurf für das GEG sind Änderungen ent­hal­ten, die sich posi­tiv auf sola­ren Mieterstrom aus­wir­ken. Denn künf­tig kann der Nachweis für die Pflicht zur Nutzung von erneu­er­ba­ren Energien auch durch gebäu­de­nah erzeug­ten Strom aus einer Photovoltaikanlage erfol­gen. Ebenso kann der Solarstrom in der ener­ge­ti­schen Bilanzierung des Gebäudes auf Primärenergieebene berück­sich­tigt wer­den (Quelle: Ökozentrum NRW).

5. Bauen mit höchstem Effizienzstandard: KfW40 plus

Wer mit einem Neubau einen mög­lichst hohen Beitrag zum Klimaschutz leis­ten möch­te, setzt auf den Standard KfW-Effizienzhaus 40 plus. Bauherren erhal­ten eine Förderung durch ein zins­güns­ti­ges Darlehen und einen Tilgungszuschuss. Als Voraussetzung muss der Neubau nicht nur höchs­te Effizienzanforderungen erfül­len. Es muss auch eine Anlage zur Stromerzeugung, z.B. mit Solarstrom, und ein Batteriespeicher ein­ge­baut werden.

Zur Umsetzung im Mehrfamilienhaus bie­tet sich beson­ders das Mieterstrommodell an. Ein spe­zia­li­sier­ter Dienstleister hilft die Anforderungen der KfW für den sola­ren Ertrag und die Speicherkapazität einzuhalten.

6. Verbindung von Mieterstrom mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Eine wei­te­re inter­es­san­te Entwicklung, die sola­ren Mieterstrom vor­an­brin­gen wird, ist der Trend zur Elektromobilität. Elektrofahrzeuge sind hoch­ef­fi­zi­ent und mit Solarstrom vom Dach fah­ren sie beson­ders kli­ma­freund­lich. Daher wol­len Eigentümer von Immobilien ihren Mietern die Möglichkeit geben, ihr Elektrofahrzeug mit sau­be­rem Strom vom Dach zu laden. Dienstleister wie SOLARIMO, bie­ten Unterstützung in der Planung der Solaranlage und der Ladesäule.

7. Positive Aussichten für Mieterstrom in 2019

Die gesetz­li­chen und steu­er­li­chen Regelungen für Mieterstrom sind kom­pli­ziert und viel­fach abschre­ckend. Doch mit der Hilfe von spe­zia­li­sier­ten Dienstleistern kön­nen inno­va­ti­ve sola­re Mieterstromprojekte umge­setzt und ein wich­ti­ger Beitrag zum Klimaschutz geleis­tet wer­den. Die Technologie dazu ist vor­han­den. Rückenwind gibt es zum einen durch einen höhe­ren Druck für Klimaschutzmaßnahmen und zum ande­ren durch aktu­el­le tech­ni­sche Entwicklungen.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 01.07.2019

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