Mieterstrom als neues Geschäftsfeld

von Energiegenossenschaften

In der Anfangsphase der Energiewende waren es vor allem die Bürger*innen, die in erneu­er­ba­re Energien inves­tiert haben. Sie woll­ten den Klimaschutz selbst in die Hand zu neh­men und nicht auf ande­re Akteure war­ten. Zusammen mit Gleichgesinnten haben sie In Energiegenossenschaften in vielen Regionen in Photovoltaik‑, Windenergie- und Bioenergie-Anlagen inves­tiert. Dadurch waren sie die Treiber der kom­mu­na­len Energiewende.

Mittlerweile haben sich aber die Rahmenbedingungen ver­än­dert. Energiegenossenschaften inves­tie­ren kaum noch in neue Projekte. Ihre Ziele haben sich jedoch nicht ver­än­dert. Daher sind sie auf der Suche nach neuen Betätigungsfeldern. Eine Möglichkeit ist die Realisierung von Mieterstrom-Projekten mit Photovoltaikanlagen, gemein­sam mit einem Kooperationspartner.

  1. Was ist so beson­ders an Energiegenossenschaften?
  2. Probleme der Energiegenossenschaften
  3. Mieterstrom für Energiegenossenschaften
  4. Umsetzung von Mieterstrom mit Kooperationspartner

Was ist so besonders an Energiegenossenschaften?

Für viele Bürger*innen ist es wich­tig, die Energiewende vor­an­zu­trei­ben und selbst einen Beitrag zu leis­ten. Sie wol­len die Energieversorgung nicht nur den Versorgern über­las­sen. Dazu haben sie sich in vie­len Regionen zu loka­len Energiegenossenschaften zusam­men geschlos­sen. Mittlerweile gibt es mehr als 800 Energiegenossenschaften in ganz Deutschland. Ihre Geschäftsfelder sind vor allem der Bau und Betrieb von loka­len Energieerzeugungsanlagen mit erneu­er­ba­ren Energien. Die Mitglieder*innen der Energiegenossenschaften kön­nen sich bereits ab 100 EUR an den Anlagen betei­li­gen und wer­den damit zu Miteigentümern.

Durch die regio­na­le Nähe und die Beteiligung der Bürger*innen ent­steht eine Identifikation mit den Anlagen. Diese ist ein wich­ti­ger Baustein für ihre Akzeptanz. Die Energiegenossenschaften sind damit ein Treiber der Energiewende im kom­mu­na­len Umfeld.

Energiegenossenschaften sind eine ein­fa­che Möglichkeit den Ausbau der erneu­er­ba­ren Energien zu unter­stüt­zen. Dies hat in den letz­ten Jahren zum schnel­len Wachstum von Solar- und Windenergie bei­getra­gen. Ein knap­pes Drittel der Energieerzeugungsanlagen mit erneu­er­ba­ren Energien gehört mitt­ler­wei­le Privatpersonen. Dabei han­delt es sich nicht nur um die PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern. Es ist daher auch von der Energie in Bürgerhand die Rede. Beim Eigentum von Energieerzeugungsanlagen mit erneu­er­ba­ren Energien lie­gen sie damit noch vor Energieversorgern und insti­tu­tio­nel­len Investoren.

Probleme der Energiegenossenschaften

Nach eini­gen Jahren des Wachstums bei neuen Energiegenossenschaften gibt es kaum noch neue Gründungen in die­sem Bereich. Auch die Investitionen in neue Anlagen sind deut­lich zurück­ge­gan­gen. Die Ursache liegt in Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Auf der einen Seite sind die Hürden für Ausschreibungen zu groß für Energiegenossenschaften. Andererseits ver­hin­dern Kürzungen in der Einspeisevergütung für Solarstrom wei­te­re Investitionen.

Energiegenossenschaften sind jedoch daran inter­es­siert, wei­ter­hin in erneu­er­ba­re Energien zu inves­tie­ren. Sie haben nach wie vor ein gro­ßes Interesse, die loka­le Energiewende vor­an­zu­brin­gen. Daher suchen viele von ihnen nach neuen Wegen, in erneu­er­ba­re Energien zu investieren.

Mieterstrom für Energiegenossenschaften

Als Beitrag zur dezen­tra­len Energiewende sind Projekte mit Mieterstrom und Photovoltaikanlagen beson­ders inter­es­sant. Sie leis­ten einen loka­len Beitrag zum Klimaschutz und bin­den die Mieter ein. Der Aufwand ist aber sehr hoch, um die Anforderungen des Gesetzgebers ein­zu­hal­ten. Energiegenossenschaften, die über­wie­gend ehren­amt­lich arbei­ten, kön­nen diese Vorgaben kaum bewäl­ti­gen. Daher neh­men sie eher Abstand von Photovoltaikanlagen für Mieterstrom.

Dabei passt Mieterstrom her­vor­ra­gend zum Grundgedanken der Energiegenossenschaften. Mieterstrom gibt Mietern die Chance sich an der loka­len Energiewende zu betei­li­gen. Sie kön­nen selbst einen Beitrag leis­ten und von den gesun­ke­nen Kosten der Photovoltaik pro­fi­tie­ren. Zusätzlich kön­nen sie als Mitglied einer Energiegenossenschaft auch gleich­zei­tig Miteigentümer der Photovoltaikanlage sein.

Umsetzung von Mieterstrom mit Kooperationspartner

Eine Möglichkeit für Energiegenossenschaften diese Hürden zu umge­hen und Mieterstrom-Projekte umzu­set­zen bie­tet sich durch die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner. Dabei inves­tiert die Energiegenossenschaft in die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnungsunternehmens in der Region. Der Kooperationspartner pach­tet die Photovoltaikanlage und betreibt sie. Gegenüber den Mietern tritt der Kooperationspartner als Stromlieferant auf und ver­sorgt sie, auf Wunsch, mit Strom.

Energiegenossenschaften haben somit die Möglichkeit in neue, loka­le Projekte zu inves­tie­ren. Mit sola­rem Mieterstrom haben sie wie­der die Möglichkeit die loka­le Energiewende vorantreiben.


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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 03.09.2019

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