In der Anfangsphase der Energiewende waren es vor allem die Bürger*innen, die in erneuerbare Energien investiert haben. Sie wollten den Klimaschutz selbst in die Hand zu nehmen und nicht auf andere Akteure warten. Zusammen mit Gleichgesinnten haben sie In Energiegenossenschaften in vielen Regionen in Photovoltaik‑, Windenergie- und Bioenergie-Anlagen investiert. Dadurch waren sie die Treiber der kommunalen Energiewende.
Mittlerweile haben sich aber die Rahmenbedingungen verändert. Energiegenossenschaften investieren kaum noch in neue Projekte. Ihre Ziele haben sich jedoch nicht verändert. Daher sind sie auf der Suche nach neuen Betätigungsfeldern. Eine Möglichkeit ist die Realisierung von Mieterstrom-Projekten mit Photovoltaikanlagen, gemeinsam mit einem Kooperationspartner.
- Was ist so besonders an Energiegenossenschaften?
- Probleme der Energiegenossenschaften
- Mieterstrom für Energiegenossenschaften
- Umsetzung von Mieterstrom mit Kooperationspartner
Was ist so besonders an Energiegenossenschaften?
Für viele Bürger*innen ist es wichtig, die Energiewende voranzutreiben und selbst einen Beitrag zu leisten. Sie wollen die Energieversorgung nicht nur den Versorgern überlassen. Dazu haben sie sich in vielen Regionen zu lokalen Energiegenossenschaften zusammen geschlossen. Mittlerweile gibt es mehr als 800 Energiegenossenschaften in ganz Deutschland. Ihre Geschäftsfelder sind vor allem der Bau und Betrieb von lokalen Energieerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien. Die Mitglieder*innen der Energiegenossenschaften können sich bereits ab 100 EUR an den Anlagen beteiligen und werden damit zu Miteigentümern.
Durch die regionale Nähe und die Beteiligung der Bürger*innen entsteht eine Identifikation mit den Anlagen. Diese ist ein wichtiger Baustein für ihre Akzeptanz. Die Energiegenossenschaften sind damit ein Treiber der Energiewende im kommunalen Umfeld.
Energiegenossenschaften sind eine einfache Möglichkeit den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Dies hat in den letzten Jahren zum schnellen Wachstum von Solar- und Windenergie beigetragen. Ein knappes Drittel der Energieerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien gehört mittlerweile Privatpersonen. Dabei handelt es sich nicht nur um die PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern. Es ist daher auch von der Energie in Bürgerhand die Rede. Beim Eigentum von Energieerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien liegen sie damit noch vor Energieversorgern und institutionellen Investoren.
Probleme der Energiegenossenschaften
Nach einigen Jahren des Wachstums bei neuen Energiegenossenschaften gibt es kaum noch neue Gründungen in diesem Bereich. Auch die Investitionen in neue Anlagen sind deutlich zurückgegangen. Die Ursache liegt in Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Auf der einen Seite sind die Hürden für Ausschreibungen zu groß für Energiegenossenschaften. Andererseits verhindern Kürzungen in der Einspeisevergütung für Solarstrom weitere Investitionen.
Energiegenossenschaften sind jedoch daran interessiert, weiterhin in erneuerbare Energien zu investieren. Sie haben nach wie vor ein großes Interesse, die lokale Energiewende voranzubringen. Daher suchen viele von ihnen nach neuen Wegen, in erneuerbare Energien zu investieren.
Mieterstrom für Energiegenossenschaften
Als Beitrag zur dezentralen Energiewende sind Projekte mit Mieterstrom und Photovoltaikanlagen besonders interessant. Sie leisten einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und binden die Mieter ein. Der Aufwand ist aber sehr hoch, um die Anforderungen des Gesetzgebers einzuhalten. Energiegenossenschaften, die überwiegend ehrenamtlich arbeiten, können diese Vorgaben kaum bewältigen. Daher nehmen sie eher Abstand von Photovoltaikanlagen für Mieterstrom.
Dabei passt Mieterstrom hervorragend zum Grundgedanken der Energiegenossenschaften. Mieterstrom gibt Mietern die Chance sich an der lokalen Energiewende zu beteiligen. Sie können selbst einen Beitrag leisten und von den gesunkenen Kosten der Photovoltaik profitieren. Zusätzlich können sie als Mitglied einer Energiegenossenschaft auch gleichzeitig Miteigentümer der Photovoltaikanlage sein.
Umsetzung von Mieterstrom mit Kooperationspartner
Eine Möglichkeit für Energiegenossenschaften diese Hürden zu umgehen und Mieterstrom-Projekte umzusetzen bietet sich durch die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner. Dabei investiert die Energiegenossenschaft in die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnungsunternehmens in der Region. Der Kooperationspartner pachtet die Photovoltaikanlage und betreibt sie. Gegenüber den Mietern tritt der Kooperationspartner als Stromlieferant auf und versorgt sie, auf Wunsch, mit Strom.
Energiegenossenschaften haben somit die Möglichkeit in neue, lokale Projekte zu investieren. Mit solarem Mieterstrom haben sie wieder die Möglichkeit die lokale Energiewende vorantreiben.
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