Fallstudie der Wohnungsbaugenossenschaft Schwarzheide eG in Brandenburg
Solarer Mieterstrom ist bei Wohnungsgenossenschaften derzeit viel diskutiert. Denn es ist eine großartige Möglichkeit, Gebäude innovativ und nachhaltig aufzuwerten und gleichzeitig den BewohnerInnen günstigen, lokal erzeugten Strom anzubieten. Doch häufig scheitern solche Projekte aufgrund steuerlicher Bedenken. Wie dieses Problem gelöst werden, kann zeigt das Beispiel der WBG Schwarzheide in Brandenburg.
- Keine Solaranlage aufgrund steuerlicher Bedenken
- In enger Abstimmung mit dem Steuerberater zum Erfolg
- Ein Pionierprojekt in Brandenburg – ohne Risiken für die Genossenschaft
- Erfolgreiche Kooperation für die Genossenschaft, die Mieter und die Umwelt
1. Keine Solaranlage aufgrund steuerlicher Bedenken
Die WBG Schwarzheide eG bewirtschaftet insgesamt über 600 Wohneinheiten in 6 Städten in der Niederlausitz. Ihr Ziel ist es, ihren Mitgliedern bezahlbare Mieten in einem freundlichen und modernisierten Wohnungsumfeld zu bieten, durch Wohnwertverbesserung wie Balkonanbau, Aufzüge und eben einer Solaranlage. So der Plan von Geschäftsführer Thomas Gehre. Doch er sah sich schon seit längerer Zeit steuerlichen Bedenken konfrontiert. Viele Experten und Verbände waren der Meinung, Mieterstrom für Genossenschaften sei steuerlich nicht möglich. Um genau zu sein, gab es sogar innerhalb der Verbände widersprüchliche Aussagen dazu.
Für Thomas Gehre führte die Komplexität dieser steuerlichen Bedenken zu langjährigen Diskussionen. Er wollte die Wohngebäude mit einem Photovoltaik-Mieterstrom-Projekt innovativ gestalten und das Wohnen für die Mitglieder nachhaltig verbessern, war sich aber durch die komplexen steuerlichen Hürden nicht sicher, wie. “Und genau in diese Überlegung platzte SOLARIMO hinein.” sagt Thomas Gehre.
2. In enger Abstimmung mit dem Steuerberater zum Erfolg
SOLARIMO brachte der WBG Schwarzheide einen Vorschlag zur Umsetzung mit: Der gesamte Betrieb der Solaranlage und der Verkauf des Stroms an die MieterInnen sollte von SOLARIMO übernommen werden. Die Genossenschaft hat mit dem Verkauf des Solarstroms also nichts zu tun, wodurch die steuerlichen Risiken in Bezug auf die Solaranlage wegfallen. An erster Stelle stehen für Thomas Gehre die Interessen der Genossenschafter, weshalb jegliche steuerliche Risiken ausgeschlossen werden müssen. Daher wurde der vorgeschlagene Vertrag dem Steuerberater zur Prüfung gegeben. Und von diesem kam die Bestätigung: Steuerliche Risiken liegen nicht vor.
“Das Tolle an dem Modell von SOLARIMO ist, dass wir keinerlei Probleme mit den steuerrechtlichen Hintergründen bei der Lieferung des Stroms an die Mieter haben.”
Thomas Gehre, Geschäftsführer WBG Schwarzheide eG
3. Ein Pionierprojekt in Brandenburg – ohne Risiken für die Genossenschaft
Nach der Freigabe durch den Steuerberater stand der Umsetzung des Projektes nichts mehr entgegen. Die Vereinbarung zwischen der Wohnungsbaugenossenschaft Schwarzheide eG und SOLARIMO sieht vor, dass SOLARIMO das Dach pachtet, und auf eigene Kosten die Solaranlage baut und betreibt. Das reicht von der ersten Planung bis hin zur Information der Mieter und dem Verkauf des Stroms. Für die Wohnungsbaugenossenschaft Schwarzheide eG heißt das: kein Aufwand, keine Kosten, kein Risiko.
“Das Konzept von SOLARIMO funktioniert für uns und die MieterInnen einwandfrei: SOLARIMO übernimmt alles von der technischen Planung, der Installation der Wandler, der Koordination mit den Dachdeckern über die Zusammenarbeit mit den Elektrikern und letztlich, dem Verkauf des Stroms an die Mieter” freut sich Thomas Gehre über die unkompliziert und erfolgreich durchgeführten Projekte.
Die Mieter*innen können dabei weiterhin individuell entscheiden, ob sie das Stromlieferangebot des Dienstleisters annehmen oder bei ihrem bisherigen Stromanbieter bleiben.
“Tatsächlich haben bereits im Vorfeld fast 30% unserer Mitglieder Interesse am Strom vom eigenen Dach bekundet”, so Thomas Gehre.
4. Erfolgreiche Kooperation für die Genossenschaft, die Mieter und die Umwelt
Die Installation der Solaranlagen sollte im Rahmen der anstehenden Gebäudesanierung stattfinden. Doch durch die langen Verzögerungen aufgrund der steuerlichen Unsicherheiten waren die Arbeiten zu der Sanierung des Gebäudes schon weit fortgeschritten. Am Ende wurde die Solaranlage aber gerade noch rechtzeitig vor Einzug der neuen Mieter*innen auf dem Dach des rundum sanierten Gebäudes installiert.
Auf Basis der guten Erfahrungen im ersten Projekt wurden direkt in Folge die nächsten Projekte begonnen. Inzwischen hat die Genossenschaft bereits drei Mieterstrom-Anlagen in Schwarzheide und dem benachbarten Ort Senftenberg mit insgesamt 140 kWp und 500 Solarmodulen umgesetzt, von denen 120 Wohneinheiten profitieren. Außerdem sind zwei weitere Projekte mit jeweils ca. 40 kWp geplant. Diese sparen dann zusammen jährlich über 100 Tonnen CO2 ein.
“Die Umsetzung unseres Mieterstromprojektes mit SOLARIMO hat so gut geklappt, da haben wir direkt gesagt: Ja, wir haben noch mehr Dächer”, erklärt Thomas Gehre.
Er ist begeistert davon, dass genossenschaftlicher Mieterstrom trotz der anfänglichen steuerlichen Bedenken erfolgreich umgesetzt werden konnte und er somit seinen Mitglieder*innen günstigen grünen Strom in einem attraktiven Wohnungsumfeld bieten kann.
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