So lohnt sich Mieterstrom für Genossenschaften

Lokal, inno­va­tiv und umwelt­freund­lich: solarer Mieterstrom bie­tet viele Chancen die auch Genossenschaften für sich nut­zen kön­nen. Durch sola­ren Mieterstrom bie­ten Sie Ihnen Mietern eine Reihe an Vorteilen. Durch gesetz­li­che Vorschriften ist der eigens pro­du­zier­te Solarstrom immer min­des­tens 10 Prozent güns­ti­ger für Ihre Mieter, als der ört­li­che Grundversorgertarif. So spa­ren Ihre Mieter lang­fris­tig Kosten.

Außerdem kön­nen Sie Ihren Mietern so garan­tiert grü­nen, loka­len Strom anbie­ten. Falls der Strom von der eige­nen Anlage mal nicht aus­reicht, lie­fert SOLARIMO aus­schließ­lich Ökostrom nach. So sind Ihre Mieter zu jeder Zeit mit 100% grü­nem Strom abgesichert.
Mit einem sola­ren Mieterstrom-Projekt posi­tio­nie­ren Sie sich zusätz­lich nach­hal­tig und fort­schritt­lich. Das beein­flusst auch die Mietergewinnung positiv.

  1. Mieterstrom: Die Genossenschaft als Energieversorger
  2. Gründung einer Tochterfirma — Ihre Vorteile
  3. Mieterstrom: Gesellschaft bür­ger­li­chen Rechts oder Mieter-Energiegenosssenschaft
  4. Energie-Contracting: Mieterstrom via Dienstleister
  5. Energiewende — So lohnt sich Mieterstrom für Genossenschaften

Mieterstrom: Die Genossenschaft als Energieversorger

Wenn Sie als Wohnungsgesellschaft sola­ren Direktstrom anbie­ten, tre­ten Sie Ihren Mietern gegen­über als Stromlieferant auf. Das bringt Kostenvorteile – aber auch Verpflichtungen.

Um Mieterstrom für Ihre Genossenschaft effi­zi­ent nut­zen zu kön­nen, soll­ten Sie diese fünf Hinweise beachten:

  1. Energiewirtschaftsrecht: Wohnungsbaugenossenschaften müs­sen als Energieversorger Auflagen der Energiewirtschaft erfül­len. Insbesondere Stromrechnungen müs­sen den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
  2. Preisbremse: Die Preise der loka­len Solarenergie müs­sen unter denen der öffent­li­chen Energieversorger liegen.
  3. Steuerprivilegien: Die gewerb­li­chen Einnahmen der Wohnungsgenossenschaften müs­sen gering blei­ben. Überschreiten die Einnahmen aus dem Stromverkauf 20 Prozent der Einnahmen aus der Vermietung, lau­fen Sie Gefahr Steuerprivilegien zu verlieren.
  4. Eigenverbrauch: Mieter einer Genossenschaft gel­ten als Teilhaber. Die Nutzung von loka­ler Solarenergie kann des­we­gen als Form von Eigenversorgung gel­ten. In die­sem Fall ent­fällt der Mieterstrom-Zuschlag für den Sonnenstrom. Ob eine Eigenversorgung vor­liegt, muss indi­vi­du­ell geprüft werden.
  5. Wirtschaftliches Risiko: Mieter dür­fen ihren Energieversorger gesetz­lich frei wäh­len. Die Abnahme des loka­len Stroms kann des­halb nicht garan­tiert oder im Mietvertrag fest­ge­legt wer­den. Können bei­spiels­wei­se nicht genug Mieter als Stromabnehmer gewon­nen wer­den, besteht die Gefahr, auf Kosten sit­zen zu bleiben.

Gründung einer Tochterfirma – Ihre Vorteile

Wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft anbie­ten möch­ten, kann sich die Gründung einer Tochterfirma loh­nen. So kann ein­deu­tig fest­ge­stellt wer­den, ob Ihr Solarstrom zur Eigenversorgung zählt – und ob Sie damit den Mieterstrom-Zuschlag erhal­ten oder nicht. Gleichzeitig schüt­zen Sie Ihre Genossenschaft vor wirt­schaft­li­chen Risiken und sichern gege­be­nen­falls Ihre Steuerprivilegien. Das Tochterunternehmen ist damit recht­lich für alle anfal­len­den Aufgaben, von der Bereitstellung über die Wartung, bis hin zur Abwicklung des Mieterstrom-Projektes, ver­ant­wort­lich und trägt das unter­neh­me­ri­sche Risiko.
Allerdings gibt es auch in die­sem Fall kom­ple­xe steu­er­recht­li­che Auflagen, sodass unbe­dingt ein Steuerberater hin­zu­ge­zo­gen wer­den soll­te. Da Wohngesellschaft und Tochterfirma meist nur juris­tisch getrenn­te Personen sind, bleibt der orga­ni­sa­to­ri­sche Aufwand im Grunde derselbe.

Mieterstrom: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Mieter-Energiegenossenschaft?

Neue Konzepte kön­nen hel­fen, den ent­ste­hen­den Aufwand durch die Errichtung und Nutzung einer PV-Anlage zu ver­rin­gern und das Mieterstrommodell für Ihre Genossenschaft effi­zi­ent zu nut­zen. Für Ihre Mieter ist bei der loka­len Stromversorgung oft­mals gera­de der Preisfaktor ent­schei­dend. Besonders güns­tig für die Mieter ist es, wenn sich diese zu einer Mieter-Energiegenossenschaft oder einer Gesellschaft bür­ger­li­chen Rechts (GbR) zusam­men­schlie­ßen und die Aufgaben der Versorgung selbst über­neh­men. Die von Ihnen errich­te­te PV-Anlage wird von der Mieter-Energiegenossenschaft oder GbR gemie­tet bzw. gepach­tet – Pflichten und Aufgaben wie Betrieb und Wartung der Anlage und die Abrechnung des Stroms wer­den von der Mieter-Energiegenossenschaft oder der Mieter-GbR über­nom­men. So kön­nen Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie mit umwelt­freund­li­chem, sola­ren Direktstrom stei­gern, ohne sich um even­tu­el­le steu­er­li­che Nachteile, Auflagen der Energiewirtschaft oder den orga­ni­sa­to­ri­schen Aufwand Gedanken machen zu müs­sen. Dieses Mieterstrommodell eig­net sich beson­ders bei lang­jäh­ri­gen Mietern.

Energie-Contracting: Mieterstrom via Dienstleister

Immer belieb­ter ist die Abwicklung über einen exter­nen Dienstleister wie SOLARIMO, auch Contractor genannt. Der Energie-Contractor über­nimmt alle anfal­len­den Aufgaben, die durch das Mieterstrom-Projekt für Ihre Genossenschaft anfal­len. Der Aufbau und Betrieb der Anlage sowie die Abwicklung der Verträge mit Ihren Mietern wer­den über den Contractor gere­gelt. Energie-Contracting senkt somit das unter­neh­me­ri­sche Risiko Ihre Genossenschaft.

Diese vier Vorteile bie­tet Contracting:

  1. Geringes wirt­schaft­li­ches Risiko: Der Energie-Contractor über­nimmt den Verkauf des Stroms und trägt das Absatzrisiko.
  2. Sicherung der Steuerprivilegien: Durch die Abwicklung über exter­ne Dienstleister bleibt steu­er­recht­lich alles beim Alten.
  3. Energiewirtschaftsrecht: Die Wohnungsgesellschaft wird nicht zum Energieversorger und muss so kei­ner­lei Auflagen erfüllen.
  4. Geringer orga­ni­sa­to­ri­scher Aufwand: Der Energie-Contractor über­nimmt alle Aufgaben und Pflichten für die Stromversorgung Ihrer Mieter.

Energiewende – so lohnt sich Mieterstrom für Genossenschaften

Mieterstrom gilt als eines der zukunfts­wei­sends­ten Projekte im Klimaschutz. Er ermög­licht Genossenschaften und Vermietern eine akti­ve Beteiligung an der Energiewende. Der zusätz­li­che Service für die Mieter führt außer­dem zu einer Attraktivitätssteigerung des Mietobjekts. Damit sich Mieterstrom auch für Genossenschaften lohnt, ist es not­wen­dig, sich über die Anforderungen an einen Energieversorger zu erkun­di­gen. Denn wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft direkt an Ihre Mieter ver­kau­fen, gel­ten diese Anforderungen auch für Ihr Unternehmen.

Mit einem exter­nen Dienstleister wie SOLARIMO kön­nen Sie ohne Aufwand und Risiko die Vorteile der Solarenergie genie­ßen. Aber auch Ihre Mieter dür­fen sich auf umwelt­freund­li­chen und güns­ti­gen Strom freuen.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 21.08.2019

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