Lokal, innovativ und umweltfreundlich: solarer Mieterstrom bietet viele Chancen die auch Genossenschaften für sich nutzen können. Durch solaren Mieterstrom bieten Sie Ihnen Mietern eine Reihe an Vorteilen. Durch gesetzliche Vorschriften ist der eigens produzierte Solarstrom immer mindestens 10 Prozent günstiger für Ihre Mieter, als der örtliche Grundversorgertarif. So sparen Ihre Mieter langfristig Kosten.
Außerdem können Sie Ihren Mietern so garantiert grünen, lokalen Strom anbieten. Falls der Strom von der eigenen Anlage mal nicht ausreicht, liefert SOLARIMO ausschließlich Ökostrom nach. So sind Ihre Mieter zu jeder Zeit mit 100% grünem Strom abgesichert.
Mit einem solaren Mieterstrom-Projekt positionieren Sie sich zusätzlich nachhaltig und fortschrittlich. Das beeinflusst auch die Mietergewinnung positiv.
- Mieterstrom: Die Genossenschaft als Energieversorger
- Gründung einer Tochterfirma — Ihre Vorteile
- Mieterstrom: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Mieter-Energiegenosssenschaft
- Energie-Contracting: Mieterstrom via Dienstleister
- Energiewende — So lohnt sich Mieterstrom für Genossenschaften
Mieterstrom: Die Genossenschaft als Energieversorger
Wenn Sie als Wohnungsgesellschaft solaren Direktstrom anbieten, treten Sie Ihren Mietern gegenüber als Stromlieferant auf. Das bringt Kostenvorteile – aber auch Verpflichtungen.
Um Mieterstrom für Ihre Genossenschaft effizient nutzen zu können, sollten Sie diese fünf Hinweise beachten:
- Energiewirtschaftsrecht: Wohnungsbaugenossenschaften müssen als Energieversorger Auflagen der Energiewirtschaft erfüllen. Insbesondere Stromrechnungen müssen den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
- Preisbremse: Die Preise der lokalen Solarenergie müssen unter denen der öffentlichen Energieversorger liegen.
- Steuerprivilegien: Die gewerblichen Einnahmen der Wohnungsgenossenschaften müssen gering bleiben. Überschreiten die Einnahmen aus dem Stromverkauf 20 Prozent der Einnahmen aus der Vermietung, laufen Sie Gefahr Steuerprivilegien zu verlieren.
- Eigenverbrauch: Mieter einer Genossenschaft gelten als Teilhaber. Die Nutzung von lokaler Solarenergie kann deswegen als Form von Eigenversorgung gelten. In diesem Fall entfällt der Mieterstrom-Zuschlag für den Sonnenstrom. Ob eine Eigenversorgung vorliegt, muss individuell geprüft werden.
- Wirtschaftliches Risiko: Mieter dürfen ihren Energieversorger gesetzlich frei wählen. Die Abnahme des lokalen Stroms kann deshalb nicht garantiert oder im Mietvertrag festgelegt werden. Können beispielsweise nicht genug Mieter als Stromabnehmer gewonnen werden, besteht die Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben.
Gründung einer Tochterfirma – Ihre Vorteile
Wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft anbieten möchten, kann sich die Gründung einer Tochterfirma lohnen. So kann eindeutig festgestellt werden, ob Ihr Solarstrom zur Eigenversorgung zählt – und ob Sie damit den Mieterstrom-Zuschlag erhalten oder nicht. Gleichzeitig schützen Sie Ihre Genossenschaft vor wirtschaftlichen Risiken und sichern gegebenenfalls Ihre Steuerprivilegien. Das Tochterunternehmen ist damit rechtlich für alle anfallenden Aufgaben, von der Bereitstellung über die Wartung, bis hin zur Abwicklung des Mieterstrom-Projektes, verantwortlich und trägt das unternehmerische Risiko.
Allerdings gibt es auch in diesem Fall komplexe steuerrechtliche Auflagen, sodass unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte. Da Wohngesellschaft und Tochterfirma meist nur juristisch getrennte Personen sind, bleibt der organisatorische Aufwand im Grunde derselbe.
Mieterstrom: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Mieter-Energiegenossenschaft?
Neue Konzepte können helfen, den entstehenden Aufwand durch die Errichtung und Nutzung einer PV-Anlage zu verringern und das Mieterstrommodell für Ihre Genossenschaft effizient zu nutzen. Für Ihre Mieter ist bei der lokalen Stromversorgung oftmals gerade der Preisfaktor entscheidend. Besonders günstig für die Mieter ist es, wenn sich diese zu einer Mieter-Energiegenossenschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen und die Aufgaben der Versorgung selbst übernehmen. Die von Ihnen errichtete PV-Anlage wird von der Mieter-Energiegenossenschaft oder GbR gemietet bzw. gepachtet – Pflichten und Aufgaben wie Betrieb und Wartung der Anlage und die Abrechnung des Stroms werden von der Mieter-Energiegenossenschaft oder der Mieter-GbR übernommen. So können Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie mit umweltfreundlichem, solaren Direktstrom steigern, ohne sich um eventuelle steuerliche Nachteile, Auflagen der Energiewirtschaft oder den organisatorischen Aufwand Gedanken machen zu müssen. Dieses Mieterstrommodell eignet sich besonders bei langjährigen Mietern.
Energie-Contracting: Mieterstrom via Dienstleister
Immer beliebter ist die Abwicklung über einen externen Dienstleister wie SOLARIMO, auch Contractor genannt. Der Energie-Contractor übernimmt alle anfallenden Aufgaben, die durch das Mieterstrom-Projekt für Ihre Genossenschaft anfallen. Der Aufbau und Betrieb der Anlage sowie die Abwicklung der Verträge mit Ihren Mietern werden über den Contractor geregelt. Energie-Contracting senkt somit das unternehmerische Risiko Ihre Genossenschaft.
Diese vier Vorteile bietet Contracting:
- Geringes wirtschaftliches Risiko: Der Energie-Contractor übernimmt den Verkauf des Stroms und trägt das Absatzrisiko.
- Sicherung der Steuerprivilegien: Durch die Abwicklung über externe Dienstleister bleibt steuerrechtlich alles beim Alten.
- Energiewirtschaftsrecht: Die Wohnungsgesellschaft wird nicht zum Energieversorger und muss so keinerlei Auflagen erfüllen.
- Geringer organisatorischer Aufwand: Der Energie-Contractor übernimmt alle Aufgaben und Pflichten für die Stromversorgung Ihrer Mieter.
Energiewende – so lohnt sich Mieterstrom für Genossenschaften
Mieterstrom gilt als eines der zukunftsweisendsten Projekte im Klimaschutz. Er ermöglicht Genossenschaften und Vermietern eine aktive Beteiligung an der Energiewende. Der zusätzliche Service für die Mieter führt außerdem zu einer Attraktivitätssteigerung des Mietobjekts. Damit sich Mieterstrom auch für Genossenschaften lohnt, ist es notwendig, sich über die Anforderungen an einen Energieversorger zu erkundigen. Denn wenn Sie Mieterstrom als Genossenschaft direkt an Ihre Mieter verkaufen, gelten diese Anforderungen auch für Ihr Unternehmen.
Mit einem externen Dienstleister wie SOLARIMO können Sie ohne Aufwand und Risiko die Vorteile der Solarenergie genießen. Aber auch Ihre Mieter dürfen sich auf umweltfreundlichen und günstigen Strom freuen.