Der Klimaschutzplan 2050

Und solarer Mieterstrom

Das Eis der Polarkappen schmilzt, der Meeresspiegel steigt, welt­weit kommt es zu extre­men Wetterereignissen: Der Klimawandel wird zuneh­mend spür­ba­rer. Daher ist es wich­tig jetzt zu han­deln! Bereits 2016 hatte die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 eine lang­fris­ti­ge Klimaschutzstrategie beschlos­sen, wie sie im Pariser Abkommen gefor­dert wur­den. Ende 2019 legte sie mit dem Klimaschutzprogramm 2030 nach. In die­sem Beitrag erfah­ren Sie, was sich hin­ter dem Klimaschutzplan ver­birgt und wel­che Bedeutung die­ser für Mieterstrom-Projekte hat.

  1. Was ver­birgt sich hin­ter dem Klimaschutzplan 2050?
  2. Was sieht das Klimaschutzprogramm 2030 vor?
  3. Bedeutung des Klimaschutzplans für Immobilien
  4. Klimaneutrale Gebäude durch erneu­er­ba­re Energien
  5. Mit Mieterstrom zum kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestand

1. Was verbirgt sich hinter dem Klimaschutzplan 2050?

Der Klimaschutzplan 2050 wurde bereits im November 2016 ver­ab­schie­det. Mit die­sem will Deutschland sei­nen Teil zum Pariser Abkommen bei­tra­gen. Im Dezember 2015 hat die Staatengemeinschaft auf dem Klimagipfel in Paris fest­ge­legt, die Erderwärmung auf deut­lich unter zwei Grad Celsius gegen­über dem vor­in­dus­tri­el­len Zeitalter zu begren­zen. Mittelfristiges Ziel des Klimaschutzplans 2050 ist es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um min­des­tens 55 Prozent gegen­über dem Niveau von 1990 zu sen­ken. Bis 2050 soll Deutschland sogar weit­ge­hend treib­haus­gas­neu­tral wirtschaften.

Damit legt der Klimaschutzplan 2050 jedoch ledig­lich eine Grundlage. Konkrete Maßnahmenprogramme und Einzelmaßnahmen folg­ten mit dem Klimaschutzprogramm 2030.

2. Was sieht das Klimaschutzprogramm 2030 vor?

Im Oktober 2019 legte die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 einen kon­kre­ten Plan nach, mit dem die zuvor fest­ge­leg­ten Ziele erreicht wer­den sol­len. Dieser sieht einen kom­ple­xen Maßnahmen-Katalog vor. Wir stel­len eini­ge der wich­tigs­ten Punkte vor:

  • Herzstück des Plans ist eine neue CO2-Bepreisung, die ab 2021 gül­tig wird. Bisher gibt es eine sol­che Bepreisung bereits für die Energiewirtschaft und die ener­gie­in­ten­si­ve Industrie. Nun fol­gen die Bereiche Verkehr und Wärme. Die Einnahmen will die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen inves­tie­ren oder in Form von Entlastungen und Fördermaßnahmen an die Bürge*innen zurückgeben.
  • Der Plan sieht außer­dem einen schritt­wei­sen Ausstieg aus der Kohleverstromung vor. Bis 2030 sol­len Kohlekraftwerke nur noch 17 Gigawatt Strom pro­du­zie­ren — acht Jahre spä­ter soll der end­gül­ti­ge Ausstieg ver­wirk­licht sein.
  • Je höher die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, desto mehr senkt die Regierung die Stromkosten. Diese und wei­te­re Unterpunkte sieht der Klimaschutzplan vor, um die Bürger*innen aktiv zu ent­las­ten. Ein wei­te­res Beispiel: Die Pauschale für Berufspendler*innen wird ab 2021 erhöht.
  • Durch ver­schie­de­ne Förderungen will der Bund außer­dem die Elektromobilität för­dern. Dazu gehört auch der Ausbau von öffent­li­chen Ladesäulen — eine Million Ladepunkte sol­len bis 2030 in Deutschland zur Verfügung stehen.

3. Bedeutung des Klimaschutzplans für Immobilien

Knapp 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland sind dem Gebäudesektor, inklu­si­ve Materialproduktion sowie Strom- und Wärmeversorgung, zuzu­schrei­ben (Quelle: Bundesregierung). Nach dem Klimaschutzplan 2050 soll der Gebäudebestand daher bis 2050 nahe­zu kli­ma­neu­tral wer­den. Bis zum Jahr 2030 ist geplant, die Emissionen um bis zu 67 Prozent zu redu­zie­ren. Um diese Ziele zu errei­chen, wer­den anspruchs­vol­le Neubaustandards, lang­fris­ti­ge Sanierungsstrategien für den Gebäudebestand, wie auch die schritt­wei­se Abkehr von fos­si­len Heizungssystemen benötigt.

So dür­fen, nach Vorgabe der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude gebaut wer­den. Ziel ist es, eine hohe Energieeffizienz zu errei­chen und den ver­blei­ben­den Energiebedarf mög­lichst mit erneu­er­ba­ren Energien zu decken. Bestandsgebäude sol­len eben­falls schritt­wei­se zu einem kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestand ent­wi­ckelt wer­den. Die Bundesregierung setzt diese EU-Richtlinie mit dem Gebäudeenergiegesetz um, das am 01.11.2020 in Kraft tritt. Damit defi­niert sie den aktu­el­len Effizienz-Standard als Niedrigstenergie-Standard. Hilfreicher für das Klimaziel wäre ein deut­lich höhe­rer Standard gewe­sen, der jedoch nicht vor 2023 kom­men wird.

Seit 2020 wer­den außer­dem ener­ge­ti­sche Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden steu­er­lich geför­dert. Darüber hin­aus wer­den die Fördersätze der bestehen­den KfW-Förderprogramme um 10 Prozent erhöht. Mit die­ser ver­bes­ser­ten Förderung ist es sehr attrak­tiv bei Sanierungen und Neubauten einen hohen Effizienzhaus-Standard zu wählen.

4. Klimaneutrale Gebäude durch erneuerbare Energien

Solaranlagen sind eine her­vor­ra­gen­de Möglichkeit, um die ener­ge­ti­sche Sanierung beson­ders effek­tiv zu gestal­ten und Gebäude mit erneu­er­ba­rer Energie zu ver­sor­gen. Sie pro­du­zie­ren allein durch die Kraft der Sonne grü­nen und emis­si­ons­frei­en Strom. So ent­las­ten sie aktiv das Klima und die Menschen mit einem wich­ti­gen Beitrag zur Energiewende.

Darüber hin­aus kann Solarstrom im Idealfall nicht nur den Strombedarf des Gebäudes decken. Er lässt sich auch für Elektromobilität nut­zen und kann einen Beitrag für die Wärmeversorgung leis­ten. Damit sind Solaranlagen ein wich­ti­ger Baustein für das Ziel der kli­ma­neu­tra­len Gebäude.

5. Mit Mieterstrom zum klimaneutralen Gebäudebestand

Beziehen in einem Mehrfamilienhaus die Mieter*innen ihren Strom vom Dach des eige­nen Hauses, ohne dass der Strom durch das öffent­li­che Netz gelei­tet wird, spricht man von Mieterstrom. Die loka­le Versorgung mit Sonnenstrom ist für sehr viele unter­schied­li­che Gebäude mög­lich und nur abhän­gig vom Dach des Gebäudes. Häufig baut und betreibt ein Dienstleister die Solaranlage, wel­cher auch für die Vollversorgung der Haushalte ver­ant­wort­lich ist. Scheint die Sonne ein­mal nicht, lie­fert der Dienstleister Ökostrom aus dem Netz. Beim Strom vom Dach ent­fal­len Netzentgelte, wei­te­re netz­ge­bun­de­ne Abgaben und die Stromsteuer — wes­halb der Strom gesetz­lich gesi­chert min­des­tens 10 Prozent güns­ti­ger als der Grundversorgertarif ist. So erhal­ten die Mieter*innen güns­ti­gen und grü­nen Strom vom eige­nen Dach, wäh­rend Vermieter*innen ihre Immobilie attrak­tiv und nach­hal­tig aufwerten.

Mieterstrom bie­tet eine prak­ti­ka­ble, kos­ten­güns­ti­ge Lösung auf dem Weg zum Ziel des kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestandes und eröff­net uns den Weg zu einer dezen­tra­len, rege­ne­ra­ti­ven Energieversorgung. Als spe­zia­li­sier­ter Dienstleister unter­stützt SOLARIMO Genossenschaften, Immobiliengesellschaften und Projektentwickler*innen dabei, öko­lo­gisch-sozia­le Mieterstromprojekte mit eige­nen Photovoltaikanlagen umzusetzen.

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Studentin der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und freie Autorin für ver­schie­de­ne Online-Magazine.

Livia LergenmüllerWerkstudentin für Content Marketing

Zuletzt bear­bei­tet: 27.10.2020

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