Die Vorteile von Mieterstrom

Energiewende im Mehrfamilienhaus

Die Energiewende schrei­tet voran! Doch erst seit kür­ze­rer Zeit kön­nenauch Mieter an den Vorteilen betei­ligt wer­den. Die Solarstromproduktion für den Eigenverbrauch erfolg­te bis­lang über­wie­gend auf Dächern von Einfamilienhäusern in länd­li­chen Regionen Deutschlands.

  1. Energiewende im Mehrfamilienhaus: Die Vorteile des Mieterstrommodells
  2. Vorteile für Eigentümer*innen der Immobilien
  3. Hausgemachter Sonnenstrom: Die Vorteile für die Mieter*innen
  4. Mieterstrom stößt auf große Zustimmung
  5. Förderung des Mieterstroms nach dem EEG

Energiewende im Mehrfamilienhaus: Die Vorteile des Mieterstrommodells

Dabei ber­gen beson­ders die Dächer von Mehrfamilienhäusern ein gro­ßes Potential! Zudem wird der meis­te Strom in den Städten ver­braucht. Daher ist es nur sinn­voll, ihn auch direkt dort zu pro­du­zie­ren. So set­zen immer mehr Immobilieneigentümer auf grü­nen Mieterstrom. Auf dem Dach selbst pro­du­zier­ten Strom an die Mieter zu ver­kau­fen, hat ver­schie­dens­te Vorteile. Sowohl für die Mieter als auch für den Vermieter ist das Mieterstrommodell ein Gewinn. Deshalb eig­net es sich kei­nes­wegs nur für Luxusimmobilien, son­dern ist auch eine loh­nen­de Anschaffung für Sozialwohnungen. Wir haben die gro­ßen Vorzüge von Mieterstrom ein­mal für Sie zusammengefasst.

Vorteile für Eigentümer*innen der Immobilien

Dabei ber­gen beson­ders die Dächer von Mehrfamilienhäusern ein gro­ßes Potential! Zudem wird der meis­te Strom in den Städten ver­braucht. Daher ist es nur sinn­voll, ihn auch direkt dort zu pro­du­zie­ren. So set­zen immer mehr Immobilieneigentümer auf grü­nen Mieterstrom. Auf dem Dach selbst pro­du­zier­ten Strom an die Mieter zu ver­kau­fen, hat ver­schie­dens­te Vorteile. Sowohl für die Mieter als auch für den Vermieter ist das Mieterstrommodell ein Gewinn. Deshalb eig­net es sich kei­nes­wegs nur für Luxusimmobilien, son­dern ist auch eine loh­nen­de Anschaffung für Sozialwohnungen. Wir haben die gro­ßen Vorzüge von Mieterstrom ein­mal für Sie zusammengefasst.

Hausgemachter Sonnenstrom: Die Vorteile für die Mieter*innen

Für die Mieter erge­ben sich eben­falls nur Vorteile. Der Solarstrom wird direkt in unmit­tel­ba­rer Nähe der eige­nen vier Wände erzeugt. Die Hausbewohner wis­sen genau woher der erzeug­te Strom kommt. Solarstrom zu bezie­hen, erleich­tert das eige­ne Gewissen und för­dert das Umweltbewusstsein. Mieter kön­nen damit einen direk­ten Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Der größ­te Vorteil von sola­rem Mieterstrom ist ohne Zweifel die enor­me Ersparnis bei den Stromkosten. Die Stromkosten sind um min­des­tens 10 Prozent gerin­ger als beim ört­li­chen Grundversorgertarif. Dabei müs­sen die Mieter in punc­to Komfort und Versorgungssicherheit keine Einbußen hin­neh­men. Die kon­ti­nu­ier­li­che Stromversorgung ist den Mietern gesetz­lich garan­tiert, sodass den Hausbewohnern keine Lücken ent­ste­hen kön­nen. Reicht der Strom aus der Photovoltaikanlage nicht aus, wer­den die Bewohner mit Strom aus dem öffent­li­chen Netz ver­sorgt. Nach dem Mieterstrommodell der Bundesregierung ist der Höchstpreis auch für die Zukunft auf 90 Prozent des Grundversorgertarifs gede­ckelt. Somit fun­giert der Mieterstrom als Strompreisbremse.

Mieterstrom stößt auf große Zustimmung

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die von einem Energieanbieter beauf­tragt wurde, sind rund 66 Prozent der befrag­ten Mieter nicht abge­neigt, Mieterstrom zu bezie­hen. Das Mieterstrommodell ist kein brand­neu­es Konzept, son­dern exis­tiert bereits seit Jahren. Neu ist aller­dings die Möglichkeit der staat­li­chen Förderung, die seit 2017 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ver­an­kert ist.

Förderung des Mieterstroms nach dem EEG

Im Jahr 2017 wur­den eini­ge Vorschriften des EEG geän­dert – unter ande­rem wurde ein Punkt zur Förderung von Mieterstrom inte­griert. Die Förderung erfolgt durch den Entfall eini­ger Abgaben, einer redu­zier­ten EEG-Umlage und dem Mieterstromzuschlag. Dafür gel­ten bestimm­te Voraussetzungen:

  1. Nach § 23b Abs. 2 EEG kann Mieterstrom geför­dert wer­den, der aus einer Solaranlage mit einer Leistung von max. 100 Kilowatt peak (kWp) gewon­nen wird.
  2. Eine wei­te­re Bedingung ist, dass der geför­der­te Mieterstrom aus einer Solaranlage stammt, die auf dem Dach – oder zumin­dest in unmit­tel­ba­rer Nähe – des­je­ni­gen Wohngebäudes instal­liert ist, in dem es ver­braucht wird.
  3. Der Sonnenstrom muss zudem direkt an den Mieter gelie­fert wer­den. Der Begriff „Direktlieferung“ bedeu­tet, dass das öffent­li­che Netz nicht genutzt wird. Überschüssiger Strom kann hin­ge­gen in das öffent­li­che Netz ein­ge­speist und ver­gü­tet werden.

Interesse an Mieterstrom geweckt?

Die Energiewende schrei­tet voran! Doch erst seit kür­ze­rer Zeit kön­nenauch Mieter an den Vorteilen betei­ligt wer­den. Die Solarstromproduktion für den Eigenverbrauch erfolg­te bis­lang über­wie­gend auf Dächern von Einfamilienhäusern in länd­li­chen Regionen Deutschlands.

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Studentin der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und freie Autorin für ver­schie­de­ne Online-Magazine.

Livia LergenmüllerWerkstudentin für Content Marketing

Zuletzt bear­bei­tet: 13.07.2018