Die Energiewende schreitet voran! Doch erst seit kürzerer Zeit könnenauch Mieter an den Vorteilen beteiligt werden. Die Solarstromproduktion für den Eigenverbrauch erfolgte bislang überwiegend auf Dächern von Einfamilienhäusern in ländlichen Regionen Deutschlands.
- Energiewende im Mehrfamilienhaus: Die Vorteile des Mieterstrommodells
- Vorteile für Eigentümer*innen der Immobilien
- Hausgemachter Sonnenstrom: Die Vorteile für die Mieter*innen
- Mieterstrom stößt auf große Zustimmung
- Förderung des Mieterstroms nach dem EEG
Energiewende im Mehrfamilienhaus: Die Vorteile des Mieterstrommodells
Dabei bergen besonders die Dächer von Mehrfamilienhäusern ein großes Potential! Zudem wird der meiste Strom in den Städten verbraucht. Daher ist es nur sinnvoll, ihn auch direkt dort zu produzieren. So setzen immer mehr Immobilieneigentümer auf grünen Mieterstrom. Auf dem Dach selbst produzierten Strom an die Mieter zu verkaufen, hat verschiedenste Vorteile. Sowohl für die Mieter als auch für den Vermieter ist das Mieterstrommodell ein Gewinn. Deshalb eignet es sich keineswegs nur für Luxusimmobilien, sondern ist auch eine lohnende Anschaffung für Sozialwohnungen. Wir haben die großen Vorzüge von Mieterstrom einmal für Sie zusammengefasst.
Vorteile für Eigentümer*innen der Immobilien
Dabei bergen besonders die Dächer von Mehrfamilienhäusern ein großes Potential! Zudem wird der meiste Strom in den Städten verbraucht. Daher ist es nur sinnvoll, ihn auch direkt dort zu produzieren. So setzen immer mehr Immobilieneigentümer auf grünen Mieterstrom. Auf dem Dach selbst produzierten Strom an die Mieter zu verkaufen, hat verschiedenste Vorteile. Sowohl für die Mieter als auch für den Vermieter ist das Mieterstrommodell ein Gewinn. Deshalb eignet es sich keineswegs nur für Luxusimmobilien, sondern ist auch eine lohnende Anschaffung für Sozialwohnungen. Wir haben die großen Vorzüge von Mieterstrom einmal für Sie zusammengefasst.
Hausgemachter Sonnenstrom: Die Vorteile für die Mieter*innen
Für die Mieter ergeben sich ebenfalls nur Vorteile. Der Solarstrom wird direkt in unmittelbarer Nähe der eigenen vier Wände erzeugt. Die Hausbewohner wissen genau woher der erzeugte Strom kommt. Solarstrom zu beziehen, erleichtert das eigene Gewissen und fördert das Umweltbewusstsein. Mieter können damit einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Der größte Vorteil von solarem Mieterstrom ist ohne Zweifel die enorme Ersparnis bei den Stromkosten. Die Stromkosten sind um mindestens 10 Prozent geringer als beim örtlichen Grundversorgertarif. Dabei müssen die Mieter in puncto Komfort und Versorgungssicherheit keine Einbußen hinnehmen. Die kontinuierliche Stromversorgung ist den Mietern gesetzlich garantiert, sodass den Hausbewohnern keine Lücken entstehen können. Reicht der Strom aus der Photovoltaikanlage nicht aus, werden die Bewohner mit Strom aus dem öffentlichen Netz versorgt. Nach dem Mieterstrommodell der Bundesregierung ist der Höchstpreis auch für die Zukunft auf 90 Prozent des Grundversorgertarifs gedeckelt. Somit fungiert der Mieterstrom als Strompreisbremse.
Mieterstrom stößt auf große Zustimmung
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die von einem Energieanbieter beauftragt wurde, sind rund 66 Prozent der befragten Mieter nicht abgeneigt, Mieterstrom zu beziehen. Das Mieterstrommodell ist kein brandneues Konzept, sondern existiert bereits seit Jahren. Neu ist allerdings die Möglichkeit der staatlichen Förderung, die seit 2017 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert ist.
Förderung des Mieterstroms nach dem EEG
Im Jahr 2017 wurden einige Vorschriften des EEG geändert – unter anderem wurde ein Punkt zur Förderung von Mieterstrom integriert. Die Förderung erfolgt durch den Entfall einiger Abgaben, einer reduzierten EEG-Umlage und dem Mieterstromzuschlag. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Nach § 23b Abs. 2 EEG kann Mieterstrom gefördert werden, der aus einer Solaranlage mit einer Leistung von max. 100 Kilowatt peak (kWp) gewonnen wird.
- Eine weitere Bedingung ist, dass der geförderte Mieterstrom aus einer Solaranlage stammt, die auf dem Dach – oder zumindest in unmittelbarer Nähe – desjenigen Wohngebäudes installiert ist, in dem es verbraucht wird.
- Der Sonnenstrom muss zudem direkt an den Mieter geliefert werden. Der Begriff „Direktlieferung“ bedeutet, dass das öffentliche Netz nicht genutzt wird. Überschüssiger Strom kann hingegen in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden.