KfW-Effizienzhaus 55

Und die Rolle der Photovoltaik

Wer heute ein neues Wohngebäude baut, legt den Energieverbrauch für die nächs­ten Jahrzehnte fest. Daher ist es sinn­voll einen hohen Effizienzstandard zu wäh­len und über die gesetz­li­chen Anforderungen der Energieeinsparverordnung hin­aus zu gehen. Zu den mög­li­chen Standards gehört das KfW Effizienzhaus 55. Für diese sehr effi­zi­en­ten Häuser erhal­ten Bauherren und Bauherrinnen eine attrak­ti­ve Förderung. Was ver­birgt sich dahin­ter und wel­chen Beitrag kann die Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus leisten?

  1. Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55
  2. Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55
  3. Update: Verbesserte Konditionen ab 24. Januar 2020
  4. Beitrag der Photovoltaik zum KfW-Effizienzhaus 55
  5. Beitrag von Solarstrom abhän­gig von der Gebäudetechnik
  6. Das sind die Unterschiede zum KfW 40 plus Standard
  7. Zukunft der Gebäude mit erneu­er­ba­ren Energien
  8. KfW 55 Haus mit Photovoltaikanlage und Mieterstrom

1. Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55

In der Planung von Bauprojekten müs­sen die Planer*innen die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nach­wei­sen. Wer einen wei­ter­ge­hen­den Standard, wie z.B. das KfW-Effizienzhaus 55 errei­chen möch­te, muss einen ent­spre­chend höhe­ren Standard nach­wei­sen können.

Eine wesent­li­che Kenngröße für die Energieeffizienz eines Gebäudes ist der Jahres-Primärenergiebedarf. Dieser errech­net sich aus dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiefaktor für den Energieträger der Gebäudetechnik. Der Primärenergiefaktor ist ein Gewichtungsfaktor, der unter­schied­li­che Energieträger bezüg­lich ihrer Umweltwirkung ver­gleich­bar macht. Daher haben erneu­er­ba­re Energien, wie Solarenergie und Umgebungswärme, einen Primärenergiefaktor von Null, wäh­rend Strom aus dem Netz und Gas einen Primärenergiefaktor von 1,8 bzw 1,1 haben. Der indi­vi­du­el­le Stromverbrauch der Gebäudenutzer für Küchen- und Haushaltsgeräte wird in der EnEV bis­lang grund­sätz­lich nicht betrachtet.

Der Jahres-Primärenergiebedarf darf im KfW-Effizienzhaus 55 nicht mehr als 55 Prozent des zuläs­si­gen Höchstwertes für das Referenzgebäude nach der EnEV 2009 betra­gen. Das Referenzgebäude defi­niert die Mindestanforderung an Gebäude nach der EnEV. Es ist in der Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung iden­tisch zum nach­zu­wei­sen­den Gebäude. Für die Berechnung des Referenzgebäudes wer­den fest­ge­leg­te Werte, z.B. für die Anlagentechnik, verwendet.

Eine zusätz­li­che Anforderung wird an die Gebäudehülle gestellt. Der spe­zi­fi­sche Transmissionswärmeverlust defi­niert die Wärmeverluste über die Gebäudehülle, inklu­si­ve der Wärmebrücken. Er darf im KfW-Effizienzhaus 55 nicht nicht mehr als 70 Prozent des ver­gleich­ba­ren Referenzgebäudes betragen.

In einem ver­ein­fach­ten Verfahren kann der Standard des KfW-Effizienzhaus 55 über Referenzwerte für den Wärmeverlust über die Gebäudehülle und über Konfigurationen für die Anlagentechnik nach­ge­wie­sen wer­den. Hier hat die KfW in einem Merkblatt Maximalwerte für den Transmissionswärmeverlust und mög­li­che Anlagenkonzepte festgelegt.

2. Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55

Für einen Neubau mit dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 erhal­ten Bauherren und Bauherrinnen eine attrak­ti­ve Förderung. Diese wird von der KfW in Form eines zins­güns­ti­gen Kredites und eines Tilgungszuschusses gewährt. Der Kredit wird für bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit aus­ge­zahlt. Aktuell beträgt der effek­ti­ve Zinssatz 0,75 Prozent. Je nach Laufzeit des Kredites gewährt die KfW eine til­gungs­freie Anlaufzeit, die zwi­schen ein und fünf Jahren betra­gen kann.

Der Tilgungszuschuss beträgt fünf Prozent der Darlehenssumme für das KfW-Effizienzhaus 55, maxi­mal jedoch 5.000 EUR je Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 40 Wohneinheiten ergibt sich somit eine zusätz­li­che Förderung von bis zu 200.000 EUR.

3. Update: Verbesserte Konditionen ab 24. Januar 2020

Im September 2019 hat das Klimakabinett der Bundesregierung gesetz­lich ver­bind­li­che Klimaziele auf den Weg gebracht. Um diese Ziele zu errei­chen hat die KfW eini­ge Konditionen und Änderungen beschlos­sen. Diese sind ab dem 24.01.2020 gültig.

Für das KfW-Effizienzhaus 55 erhöht sich der maxi­mal Kreditbetrag auf 120.000 Euro. Der Tilgungszuschuss steigt auf 15 Prozent des Kreditbetrags, also maxi­mal 18.000 Euro je Wohneinheit.

4. Beitrag der Photovoltaik zum KfW-Effizienzhaus 55

In den Anlagenkonzepten des ver­ein­fach­ten Verfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55 sind keine Photovoltaikanlagen vor­ge­se­hen. Der Solarstrom kann jedoch in der Ermittlung des Primärenergiebedarfs Berücksichtigung fin­den. Dieser wird ermit­telt gemäß der Anforderungen aus der EnEV.

Paragraph 5 der EnEV lässt eine Anrechnung von Strom aus erneu­er­ba­ren Energien zu, wenn die­ser im unmit­tel­ba­ren räum­li­chen Zusammenhang zum Gebäude erzeugt und vor­ran­gig im Gebäude genutzt wird. Damit lässt sich der, gemäß der Primärenergiefaktoren errech­ne­te, Primärenergiebedarf des Hauses redu­zie­ren und KfW Anforderungen kön­nen leich­ter erreicht wer­den. Die Anrechnung des Stroms aus Photovoltaikanlagen erfolgt über eine monats­wei­se Bilanzierung. Dies bedeu­tet, dass maxi­mal der jeweils im Monat erzeug­te und ver­brauch­te Strom ange­setzt wer­den darf. Um die Menge an anre­chen­ba­rem Solarstrom zu ermit­teln, müs­sen die jewei­li­gen monat­li­chen Stromerträge mit den Standard-Klimabedingungen am Standort Potsdam errech­net werden.

Da für die Bestimmung des Primärenergiebedarfs für die EnEV ledig­lich die Gebäudetechnik betrach­tet wird, darf nur der Strom aus Photovoltaikanlagen ange­rech­net wer­den, der hier­für benö­tigt wird. Strom aus Photovoltaikanlagen, der in den Haushaltsgeräten der zukünf­ti­gen Gebäudenutzer ver­braucht wird, wird in der aktu­el­len EnEV nicht berücksichtigt.

5. Beitrag von Solarstrom abhängig von der Gebäudetechnik

Der Beitrag, den Photovoltaik für das Erreichen des KfW 55 Standards leis­ten kann, hängt im wesent­li­chen davon ab, wie viel Strom von der Gebäudetechnik benö­tigt wird. Dieser Strombedarf setzt sich zusam­men aus dem Strombedarf für die Heizung und dem Strombedarf für die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

In den meis­ten Fällen wer­den Neubauten heute ent­we­der mit einer Gasheizung errich­tet oder an ein Fernwärmenetz ange­schlos­sen. Der Energieträger Strom wird in die­sen Standardfällen ledig­lich als Hilfsenergie für Umwälz- und Zirkulationspumpen in Lüftung und Heizung genutzt und spielt eine sehr gerin­ge Rolle im Endenergiebedarf. Entsprechend gering ist in die­sen Fällen der mög­li­che Beitrag einer PV-Anlage, wel­che daher nur in Ausnahmefällen in Kombination mit einer Gasheizung oder einem Fernwärmeanschluss instal­liert wird. Weit häu­fi­ger wird in die­sen Fällen eine Solarthermieanlage als Ergänzung errich­tet, da diese durch die Wärmezufuhr den Energiebedarf der Heizung reduziert.

Ganz anders ist aber der Einfluss einer Photovoltaikanlage in der Kombination mit einer Wärmepumpe. In die­sem Fall wird Strom nicht nur als Hilfsenergie genutzt, son­dern ist zusätz­lich der pri­mä­re Energieträger für die Heizung. Wenn die­ser Strom mit­tels einer Photovoltaikanlage direkt vor Ort erzeugt wird, wird der fos­si­len Energieträger Gas durch einen kom­plett CO2-frei­en Energieträger ersetzt. Selbstverständlich wird in den meis­ten Fällen nicht der kom­plet­te Stromverbrauch der Gebäudetechnik im gan­zen Jahr durch die Photovoltaikanlage gedeckt. Aber da der Strom aus der Photovoltaikanlage mit einem Primärenergiefaktor von 0 den Strom aus dem Netz mit einem Primärenergiefaktor von 1,8 zu einem guten Teil ersetzt, leis­tet die PV-Anlage in Kombination mit Wärmepumpen einen gro­ßen Beitrag zu dem Erreichen des Energieeffizienzstandards KfW 55.

6. Das sind die Unterschiede zum KfW 40 Plus Standard

Etwas höhe­re Anforderungen hat das KfW-Effizienzhaus 40. Bei die­sem darf der Jahresprimärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Referenzgebäudes betra­gen. Der spe­zi­fi­sche Transmissionswärmeverlust muss 55 Prozent bes­ser sein, als im Referenzgebäude.

In die­sem Gebäudestandard ist der Einsatz einer Wärmepumpe wahr­schein­li­cher als ande­re Heizungstechnologien. Denn die Wärmepumpe ermög­licht in der Regel eine güns­ti­ge­re Erfüllung der Anforderungen.Bei ande­ren Heizungstechnologien müss­ten ande­re Maßnahmen, wie mehr Dämmung, ergrif­fen wer­den, um den Anforderungen zu genü­gen. Hinzu kommt, dass durch den gerin­gen Energiebedarf auch gerin­ge Systemtemperaturen der Heizung aus­rei­chend sind. Dies spricht eben­falls für den Einsatz von Wärmepumpen.

Durch den Einsatz von Wärmepumpen steigt der mög­li­cher Beitrag einer Photovoltaikanlage. Ihr Einsatz ist im KfW-Effizienzhaus 55 und 40 jedoch optio­nal. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 plus hin­ge­gen ist die PV-Anlage vor­ge­schrie­ben. Für die­sen Gebäudestandard erhal­ten Bauherren einen zusätz­li­chen Zuschuss für den Einbau von u.a. einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher.

7. Zukunft der Gebäude mit erneuerbaren Energien

In Zukunft soll auch der Haushaltsstrombedarf in die Ermittlung des Energiebedarfs ein­be­zo­gen wer­den kön­nen. Eine neue Version der Norm DIN V 18599–9 erlaubt die Berechnung ent­spre­chend der Grundfläche, unter der Berücksichtigung der zeit­li­chen Korrelation und even­tu­ell vor­han­de­ner Batteriespeicher.

Konkret wird die ver­stärk­te Einbeziehung von Photovoltaikanlagen mit dem der­zeit in Planung befind­li­chen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses ver­bin­det die EnEV, das Erneuerbare Wärmegesetz und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zu einem Gesetz. Es wird erwar­tet, dass darin erst­ma­lig die Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen auch aus den Haushalten in die Berechnung von Effizienzstandards ein­be­zo­gen wird.

Als Konsequenz aus der stär­ke­ren Berücksichtigung des Solarstroms wür­den Photovoltaikanlagen in jedem Neubau einen rele­van­ten posi­ti­ven Beitrag für den Effizienzstandard leis­ten. Diese wäre unab­hän­gig davon ob die Heizung mit­tels Fernwärme, Gas oder Wärmepumpe erfolgt.

8. KfW 55 Haus mit Photovoltaikanlage und Mieterstrom

Eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus im Standard KfW-Effizienzhaus 55 kann neben dem Beitrag zu der Energieeffizienz noch wei­te­re Vorteile bie­ten. So kann der Strom aus der Photovoltaikanlage, wel­cher nicht für die Heizung und Lüftung des Hauses benö­tigt wird, von den Mieter*innen im Haus genutzt wer­den. Diese pro­fi­tie­ren damit nicht nur von einem Haus mit inno­va­ti­ver und zukunfts­fä­hi­ger Gebäudetechnik, son­dern erhal­ten zusätz­lich die Möglichkeit, sich aktiv an der Energiewende zu betei­li­gen und kli­ma­freund­li­chen, sowie güns­ti­gen Strom zu beziehen.

Wenn der Strom aus der Photovoltaikanlage auch von den Mieter*innen genutzt wer­den soll, bie­tet es sich an die Photovoltaikanlage nicht allei­ne gemäß der KfW 55 Anforderungen zu dimen­sio­nie­ren. Sinnvoller ist es nach Möglichkeit die gesam­te Dachfläche für Photovoltaik zu nut­zen. Durch die zusätz­li­che Förderung, wel­che durch das soge­nann­te Mieterstrom-Gesetz gewährt wird, kön­nen die zusätz­li­chen Kosten für die grö­ße­re Photovoltaikanlage wie­der ein­ge­spielt wer­den. Ab einer Anzahl von 12 Wohnungen kann die gesam­te Planung, Investition und Betrieb der PV-Anlage mit Mieterstrom durch einen Dienstleister erfolgen.

Interesse an Mieterstrom geweckt?

Interessieren Sie sich für Photovoltaik für Ihre Immobilie? Melden Sie sich gerne bei uns.

Wir geben Ihnen wei­te­re Informationen zum Thema Photovoltaik und dem Potential, wel­ches eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Mehrfamilienhaus hat.

Bringen Sie mit uns die Energiewende in die Städte und leis­ten Sie mit uns einen wich­ti­gen Beitrag für eine nach­hal­ti­ge Zukunft!

Geographiestudentin mit bereits abge­schlos­se­nem Studium in Kultur und Technik und star­kem Interesse an einer sau­be­ren, nach­hal­ti­gen Zukunft für alle!

Tabea GruenbergWerkstudentin im Marketingbereich

Zuletzt bear­bei­tet: 08.10.2019

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten