Wer heute ein neues Wohngebäude baut, legt den Energieverbrauch für die nächsten Jahrzehnte fest. Daher ist es sinnvoll einen hohen Effizienzstandard zu wählen und über die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinaus zu gehen. Zu den möglichen Standards gehört das KfW Effizienzhaus 55. Für diese sehr effizienten Häuser erhalten Bauherren und Bauherrinnen eine attraktive Förderung. Was verbirgt sich dahinter und welchen Beitrag kann die Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus leisten?
- Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55
- Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55
- Update: Verbesserte Konditionen ab 24. Januar 2020
- Beitrag der Photovoltaik zum KfW-Effizienzhaus 55
- Beitrag von Solarstrom abhängig von der Gebäudetechnik
- Das sind die Unterschiede zum KfW 40 plus Standard
- Zukunft der Gebäude mit erneuerbaren Energien
- KfW 55 Haus mit Photovoltaikanlage und Mieterstrom
1. Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55
In der Planung von Bauprojekten müssen die Planer*innen die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachweisen. Wer einen weitergehenden Standard, wie z.B. das KfW-Effizienzhaus 55 erreichen möchte, muss einen entsprechend höheren Standard nachweisen können.
Eine wesentliche Kenngröße für die Energieeffizienz eines Gebäudes ist der Jahres-Primärenergiebedarf. Dieser errechnet sich aus dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiefaktor für den Energieträger der Gebäudetechnik. Der Primärenergiefaktor ist ein Gewichtungsfaktor, der unterschiedliche Energieträger bezüglich ihrer Umweltwirkung vergleichbar macht. Daher haben erneuerbare Energien, wie Solarenergie und Umgebungswärme, einen Primärenergiefaktor von Null, während Strom aus dem Netz und Gas einen Primärenergiefaktor von 1,8 bzw 1,1 haben. Der individuelle Stromverbrauch der Gebäudenutzer für Küchen- und Haushaltsgeräte wird in der EnEV bislang grundsätzlich nicht betrachtet.
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf im KfW-Effizienzhaus 55 nicht mehr als 55 Prozent des zulässigen Höchstwertes für das Referenzgebäude nach der EnEV 2009 betragen. Das Referenzgebäude definiert die Mindestanforderung an Gebäude nach der EnEV. Es ist in der Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung identisch zum nachzuweisenden Gebäude. Für die Berechnung des Referenzgebäudes werden festgelegte Werte, z.B. für die Anlagentechnik, verwendet.
Eine zusätzliche Anforderung wird an die Gebäudehülle gestellt. Der spezifische Transmissionswärmeverlust definiert die Wärmeverluste über die Gebäudehülle, inklusive der Wärmebrücken. Er darf im KfW-Effizienzhaus 55 nicht nicht mehr als 70 Prozent des vergleichbaren Referenzgebäudes betragen.
In einem vereinfachten Verfahren kann der Standard des KfW-Effizienzhaus 55 über Referenzwerte für den Wärmeverlust über die Gebäudehülle und über Konfigurationen für die Anlagentechnik nachgewiesen werden. Hier hat die KfW in einem Merkblatt Maximalwerte für den Transmissionswärmeverlust und mögliche Anlagenkonzepte festgelegt.
2. Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55
Für einen Neubau mit dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 erhalten Bauherren und Bauherrinnen eine attraktive Förderung. Diese wird von der KfW in Form eines zinsgünstigen Kredites und eines Tilgungszuschusses gewährt. Der Kredit wird für bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit ausgezahlt. Aktuell beträgt der effektive Zinssatz 0,75 Prozent. Je nach Laufzeit des Kredites gewährt die KfW eine tilgungsfreie Anlaufzeit, die zwischen ein und fünf Jahren betragen kann.
Der Tilgungszuschuss beträgt fünf Prozent der Darlehenssumme für das KfW-Effizienzhaus 55, maximal jedoch 5.000 EUR je Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 40 Wohneinheiten ergibt sich somit eine zusätzliche Förderung von bis zu 200.000 EUR.
3. Update: Verbesserte Konditionen ab 24. Januar 2020
Im September 2019 hat das Klimakabinett der Bundesregierung gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Um diese Ziele zu erreichen hat die KfW einige Konditionen und Änderungen beschlossen. Diese sind ab dem 24.01.2020 gültig.
Für das KfW-Effizienzhaus 55 erhöht sich der maximal Kreditbetrag auf 120.000 Euro. Der Tilgungszuschuss steigt auf 15 Prozent des Kreditbetrags, also maximal 18.000 Euro je Wohneinheit.
4. Beitrag der Photovoltaik zum KfW-Effizienzhaus 55
In den Anlagenkonzepten des vereinfachten Verfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55 sind keine Photovoltaikanlagen vorgesehen. Der Solarstrom kann jedoch in der Ermittlung des Primärenergiebedarfs Berücksichtigung finden. Dieser wird ermittelt gemäß der Anforderungen aus der EnEV.
Paragraph 5 der EnEV lässt eine Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien zu, wenn dieser im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude erzeugt und vorrangig im Gebäude genutzt wird. Damit lässt sich der, gemäß der Primärenergiefaktoren errechnete, Primärenergiebedarf des Hauses reduzieren und KfW Anforderungen können leichter erreicht werden. Die Anrechnung des Stroms aus Photovoltaikanlagen erfolgt über eine monatsweise Bilanzierung. Dies bedeutet, dass maximal der jeweils im Monat erzeugte und verbrauchte Strom angesetzt werden darf. Um die Menge an anrechenbarem Solarstrom zu ermitteln, müssen die jeweiligen monatlichen Stromerträge mit den Standard-Klimabedingungen am Standort Potsdam errechnet werden.
Da für die Bestimmung des Primärenergiebedarfs für die EnEV lediglich die Gebäudetechnik betrachtet wird, darf nur der Strom aus Photovoltaikanlagen angerechnet werden, der hierfür benötigt wird. Strom aus Photovoltaikanlagen, der in den Haushaltsgeräten der zukünftigen Gebäudenutzer verbraucht wird, wird in der aktuellen EnEV nicht berücksichtigt.
5. Beitrag von Solarstrom abhängig von der Gebäudetechnik
Der Beitrag, den Photovoltaik für das Erreichen des KfW 55 Standards leisten kann, hängt im wesentlichen davon ab, wie viel Strom von der Gebäudetechnik benötigt wird. Dieser Strombedarf setzt sich zusammen aus dem Strombedarf für die Heizung und dem Strombedarf für die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
In den meisten Fällen werden Neubauten heute entweder mit einer Gasheizung errichtet oder an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Der Energieträger Strom wird in diesen Standardfällen lediglich als Hilfsenergie für Umwälz- und Zirkulationspumpen in Lüftung und Heizung genutzt und spielt eine sehr geringe Rolle im Endenergiebedarf. Entsprechend gering ist in diesen Fällen der mögliche Beitrag einer PV-Anlage, welche daher nur in Ausnahmefällen in Kombination mit einer Gasheizung oder einem Fernwärmeanschluss installiert wird. Weit häufiger wird in diesen Fällen eine Solarthermieanlage als Ergänzung errichtet, da diese durch die Wärmezufuhr den Energiebedarf der Heizung reduziert.
Ganz anders ist aber der Einfluss einer Photovoltaikanlage in der Kombination mit einer Wärmepumpe. In diesem Fall wird Strom nicht nur als Hilfsenergie genutzt, sondern ist zusätzlich der primäre Energieträger für die Heizung. Wenn dieser Strom mittels einer Photovoltaikanlage direkt vor Ort erzeugt wird, wird der fossilen Energieträger Gas durch einen komplett CO2-freien Energieträger ersetzt. Selbstverständlich wird in den meisten Fällen nicht der komplette Stromverbrauch der Gebäudetechnik im ganzen Jahr durch die Photovoltaikanlage gedeckt. Aber da der Strom aus der Photovoltaikanlage mit einem Primärenergiefaktor von 0 den Strom aus dem Netz mit einem Primärenergiefaktor von 1,8 zu einem guten Teil ersetzt, leistet die PV-Anlage in Kombination mit Wärmepumpen einen großen Beitrag zu dem Erreichen des Energieeffizienzstandards KfW 55.
6. Das sind die Unterschiede zum KfW 40 Plus Standard
Etwas höhere Anforderungen hat das KfW-Effizienzhaus 40. Bei diesem darf der Jahresprimärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Referenzgebäudes betragen. Der spezifische Transmissionswärmeverlust muss 55 Prozent besser sein, als im Referenzgebäude.
In diesem Gebäudestandard ist der Einsatz einer Wärmepumpe wahrscheinlicher als andere Heizungstechnologien. Denn die Wärmepumpe ermöglicht in der Regel eine günstigere Erfüllung der Anforderungen.Bei anderen Heizungstechnologien müssten andere Maßnahmen, wie mehr Dämmung, ergriffen werden, um den Anforderungen zu genügen. Hinzu kommt, dass durch den geringen Energiebedarf auch geringe Systemtemperaturen der Heizung ausreichend sind. Dies spricht ebenfalls für den Einsatz von Wärmepumpen.
Durch den Einsatz von Wärmepumpen steigt der möglicher Beitrag einer Photovoltaikanlage. Ihr Einsatz ist im KfW-Effizienzhaus 55 und 40 jedoch optional. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 plus hingegen ist die PV-Anlage vorgeschrieben. Für diesen Gebäudestandard erhalten Bauherren einen zusätzlichen Zuschuss für den Einbau von u.a. einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher.
7. Zukunft der Gebäude mit erneuerbaren Energien
In Zukunft soll auch der Haushaltsstrombedarf in die Ermittlung des Energiebedarfs einbezogen werden können. Eine neue Version der Norm DIN V 18599–9 erlaubt die Berechnung entsprechend der Grundfläche, unter der Berücksichtigung der zeitlichen Korrelation und eventuell vorhandener Batteriespeicher.
Konkret wird die verstärkte Einbeziehung von Photovoltaikanlagen mit dem derzeit in Planung befindlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses verbindet die EnEV, das Erneuerbare Wärmegesetz und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zu einem Gesetz. Es wird erwartet, dass darin erstmalig die Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen auch aus den Haushalten in die Berechnung von Effizienzstandards einbezogen wird.
Als Konsequenz aus der stärkeren Berücksichtigung des Solarstroms würden Photovoltaikanlagen in jedem Neubau einen relevanten positiven Beitrag für den Effizienzstandard leisten. Diese wäre unabhängig davon ob die Heizung mittels Fernwärme, Gas oder Wärmepumpe erfolgt.
8. KfW 55 Haus mit Photovoltaikanlage und Mieterstrom
Eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus im Standard KfW-Effizienzhaus 55 kann neben dem Beitrag zu der Energieeffizienz noch weitere Vorteile bieten. So kann der Strom aus der Photovoltaikanlage, welcher nicht für die Heizung und Lüftung des Hauses benötigt wird, von den Mieter*innen im Haus genutzt werden. Diese profitieren damit nicht nur von einem Haus mit innovativer und zukunftsfähiger Gebäudetechnik, sondern erhalten zusätzlich die Möglichkeit, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und klimafreundlichen, sowie günstigen Strom zu beziehen.
Wenn der Strom aus der Photovoltaikanlage auch von den Mieter*innen genutzt werden soll, bietet es sich an die Photovoltaikanlage nicht alleine gemäß der KfW 55 Anforderungen zu dimensionieren. Sinnvoller ist es nach Möglichkeit die gesamte Dachfläche für Photovoltaik zu nutzen. Durch die zusätzliche Förderung, welche durch das sogenannte Mieterstrom-Gesetz gewährt wird, können die zusätzlichen Kosten für die größere Photovoltaikanlage wieder eingespielt werden. Ab einer Anzahl von 12 Wohnungen kann die gesamte Planung, Investition und Betrieb der PV-Anlage mit Mieterstrom durch einen Dienstleister erfolgen.