Photovoltaikanlagen sind bei Einfamilien- oder ReihenhausbesitzerInnen schon lange beliebt. Sie tragen zum Klimaschutz bei, erhöhen die Unabhängigkeit vom Energieversorger und senken die Stromkosten. Aufgrund technischer Fortschritte und steigender Strompreise sind Photovoltaikanlagen immer interessanter geworden. Gleichzeitig reduziert sich der CO2-Ausstoß durch die nachhaltige und dezentrale Stromgewinnung. BetreiberInnen von PV-Anlagen tun also aktiv etwas für den Klimaschutz, wenn sie die Solarenergie nutzen. Im Falle von Einfamilienhäusern sind HausbesitzerIn, AnlagenbetreiberIn und StromverbraucherIn in der Regel dieselbe Person, was für die Umsetzung von PV-Projekten deutlich von Vorteil ist.
Auf Mehrfamilienhäusern sind Photovoltaikanlagen aufgrund der komplexeren Akteurskonstellation noch wenig verbreitet. Dabei gibt es hier großes Potential! Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) könnten etwa 3,8 Millionen Haushalte mit Mieterstrom versorgt werden. Das entspricht einem Anteil von ca. 18 Prozent aller Mietwohnungen. Seit dem Inkrafttreten einer Neuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Juli 2017, sind die Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern deutlich gestiegen. Durch diese Änderung ist eine staatliche Förderungen von Mieterstrom möglich und Projekte sind für alle Beteiligten, MieterInnen und VermieterInnen, attraktiv.
- Solarenergie nutzen für die saubere Stromversorgung in Städten
- Vorteile von Mieterstrom-Anlagen in der täglichen Nutzung
- Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus
- Unterschiede in der Stromabnahme für MieterInnen und EigenheimbesitzerInnen
1. Solarenergie nutzen für die saubere Stromversorgung in Städten
Bisher befinden sich die meisten Photovoltaikanlagen in ländlichen Gebieten. Doch der Großteil des Stroms in privaten Haushalten wird in Städten verbraucht. Hier stehen wiederum überwiegend Mehrfamilienhäuser. Deren Dächer für die Stromerzeugung zu nutzen, scheint nur folgerichtig und ist durchaus erstrebenswert.
Die Dachflächen von Mehrfamilienhäusern sind in der Regel größer als bei Einfamilienhäusern, was die Installation von größeren Photovoltaikanlagen ermöglicht. Der Betrieb einer solchen Mieterstrom-Anlage bringt verschiedene Vorteile mit sich.
Zum einen wird die Immobilie durch die Photovoltaikanlage aufgewertet. Schließlich wünschen sich immer mehr VerbraucherInnen saubere Energiequellen, die der Umwelt nicht schaden. Sie können auf diesem Weg einen direkten Beitrag zum lokalen Klimaschutz leisten.
Zum anderen etablieren BetreiberInnen ein nachhaltiges Image und fördern die Mieterbindung. Denn durch die PV-Anlage wird den MieterInnen eine aktive Teilnahme am Klimaschutz ermöglicht. Gleichzeitig sinken die Stromkosten für die MieterInnen. Denn der Strompreis, den MieterInnen für den Strom vom eigenen Dach zahlen, muss immer mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen. Somit stellt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach auch eine Strompreisbremse für MieterInnen dar.
2. Vorteile von Mieterstrom-Anlagen in der täglichen Nutzung
Im Verkauf des solaren Mieterstroms an viele Mietparteien liegt der wesentliche Unterschied zum Einfamilienhaus – und auch die große Stärke der Mieterstrom-Anlagen. Denn bei einem Einfamilienhaus wird ein Großteil des Solarstroms gar nicht selbst genutzt. Im Schnitt liegt der Anteil der Eigennutzung, ohne Batteriespeicher, bei um die 30 Prozent, da zu Spitzenertragszeiten in der Regel niemand Zuhause ist, um den Strom zu verbrauchen. Bei Mieterstrom-Anlagen ist die Auslastung in der Regel hingegen höher. Durch die größere Anzahl an VerbraucherInnen kann mehr Strom vor Ort verbraucht werden. Es wird somit weniger Strom in das öffentliche Netz eingespeist.
3. Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus
Anders als beim Einfamilienhaus, gehört den EndverbraucherInnen das Dach, auf dem die Photovoltaikanlage installiert wird, nicht selbst. Es müssen also zunächst die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Befindet sich das Haus in Einzelbesitz und eignet sich das Dach, so kann die EigentümerInnen problemlos eine PV-Anlage errichten lassen. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, müssen alle EigentümerInnen ihre Zustimmung geben.
Eine Alternative besteht darin, die Dachfläche zu verpachten und die Installation einem Dienstleister zu überlassen. Ein solcher Dienstleister kümmert sich um die Errichtung der Anlage, übernimmt die regelmäßige Wartung und alle Pflichten eines Stromversorgers. Dazu gehört auch der Verkauf des Stroms an die MieterInnen, inklusive Erfassung des Verbrauchs und Rechnungslegung.
4. Unterschiede in der Stromabnahme für MieterInnen und EigenheimbesitzerInnen
Für BesitzerInnen eines Eigenheims ist der Fall klar! Sie holen sich ein Angebot für eine Photovoltaikanlage ein und lassen diese installieren. Zusätzlich schließen sie selbst einen Vertrag mit dem Netzbetreiber über die Stromeinspeisung ab. Die Einspeisevergütung wird direkt an die EigentümerInnen der Anlage überwiesen.
Das ist auch bei einer Mieterstrom-Anlage so. Allerdings sind in diesem Fall BetreiberInnen nicht mit den dem NutzerInnen identisch. Daher müssen zusätzlich Verträge zwischen AnlagenbetreiberIn und den einzelnen Mietparteien abgeschlossen werden. Hierbei bleibt die Wahlfreiheit der MieterInnen für ihren Stromversorger bestehen.
Damit die MieterInnen Solarstrom vom Dach des Gebäudes, in dem sie leben, beziehen können, gibt es für VermieterInnen grundsätzlich zwei Modelle. Zwischen diesen müssen sich EigentümerInnen des Mehrfamilienhauses entscheiden:
- Wahlweise betreiben die ImmobilienbesitzerInnen die PV-Anlage selbst und übernehmen die Rolle eines Stromversorgers. Das bedeutet, sie müssen die Versorgung der MieterInnen mit Strom gewährleisten, auch wenn die Sonne gerade nicht scheint. Dafür müssen sie zusätzlichen Strom muss aus dem Netz zukaufen. Dabei müssen sie auch die Aufgabe der korrekten Abrechnung der Stromlieferung an die MieterInnen übernehmen. Vor diesem bürokratischen Aufwand schrecken viele interessierte Unternehmen der Wohnungswirtschaft zurück.
- Inzwischen ist es aus diesem Grund üblich einem Dienstleister, die Durchführung des Mieterstromprojektes zu überlassen. Von der Errichtung der Anlage, über den Betrieb bis hin zur Verwaltung und der Abrechnung mit den MieterInnen, übernehmen diese Spezialisten alles was anfällt. Mit einem solchen Komplettpaket wird der Mieterstrom dann auch tatsächlich zu dem, was er ursprünglich sein sollte: Eine Möglichkeit für MieterInnen und VermieterInnen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. MieterInnen können darüber hinaus von günstigeren Strompreisen profitieren.