PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus

Unterschiede zum Einfamilienhaus

Photovoltaikanlagen sind bei Einfamilien- oder ReihenhausbesitzerInnen schon lange beliebt. Sie tra­gen zum Klimaschutz bei, erhö­hen die Unabhängigkeit vom Energieversorger und sen­ken die Stromkosten. Aufgrund tech­ni­scher Fortschritte und stei­gen­der Strompreise sind Photovoltaikanlagen immer inter­es­san­ter gewor­den. Gleichzeitig redu­ziert sich der CO2-Ausstoß durch die nach­hal­ti­ge und dezen­tra­le Stromgewinnung. BetreiberInnen von PV-Anlagen tun also aktiv etwas für den Klimaschutz, wenn sie die Solarenergie nut­zen. Im Falle von Einfamilienhäusern sind HausbesitzerIn, AnlagenbetreiberIn und StromverbraucherIn in der Regel die­sel­be Person, was für die Umsetzung von PV-Projekten deut­lich von Vorteil ist.
Auf Mehrfamilienhäusern sind Photovoltaikanlagen auf­grund der kom­ple­xe­ren Akteurskonstellation noch wenig ver­brei­tet. Dabei gibt es hier gro­ßes Potential! Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) könn­ten etwa 3,8 Millionen Haushalte mit Mieterstrom ver­sorgt wer­den. Das ent­spricht einem Anteil von ca. 18 Prozent aller Mietwohnungen. Seit dem Inkrafttreten einer Neuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Juli 2017, sind die Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern deut­lich gestie­gen. Durch diese Änderung ist eine staat­li­che Förderungen von Mieterstrom mög­lich und Projekte sind für alle Beteiligten, MieterInnen und VermieterInnen, attraktiv.

  1. Solarenergie nut­zen für die sau­be­re Stromversorgung in Städten
  2. Vorteile von Mieterstrom-Anlagen in der täg­li­chen Nutzung
  3. Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus
  4. Unterschiede in der Stromabnahme für MieterInnen und EigenheimbesitzerInnen

1. Solarenergie nutzen für die saubere Stromversorgung in Städten

Bisher befin­den sich die meis­ten Photovoltaikanlagen in länd­li­chen Gebieten. Doch der Großteil des Stroms in pri­va­ten Haushalten wird in Städten ver­braucht. Hier ste­hen wie­der­um über­wie­gend Mehrfamilienhäuser. Deren Dächer für die Stromerzeugung zu nut­zen, scheint nur fol­ge­rich­tig und ist durch­aus erstrebenswert.

Die Dachflächen von Mehrfamilienhäusern sind in der Regel grö­ßer als bei Einfamilienhäusern, was die Installation von grö­ße­ren Photovoltaikanlagen ermög­licht. Der Betrieb einer sol­chen Mieterstrom-Anlage bringt ver­schie­de­ne Vorteile mit sich.

Zum einen wird die Immobilie durch die Photovoltaikanlage auf­ge­wer­tet. Schließlich wün­schen sich immer mehr VerbraucherInnen sau­be­re Energiequellen, die der Umwelt nicht scha­den. Sie kön­nen auf die­sem Weg einen direk­ten Beitrag zum loka­len Klimaschutz leisten.

Zum ande­ren eta­blie­ren BetreiberInnen ein nach­hal­ti­ges Image und för­dern die Mieterbindung. Denn durch die PV-Anlage wird den MieterInnen eine akti­ve Teilnahme am Klimaschutz ermög­licht. Gleichzeitig sin­ken die Stromkosten für die MieterInnen. Denn der Strompreis, den MieterInnen für den Strom vom eige­nen Dach zah­len, muss immer min­des­tens 10 Prozent unter dem ört­li­chen Grundversorgertarif lie­gen. Somit stellt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach auch eine Strompreisbremse für MieterInnen dar.

2. Vorteile von Mieterstrom-Anlagen in der täglichen Nutzung

Im Verkauf des sola­ren Mieterstroms an viele Mietparteien liegt der wesent­li­che Unterschied zum Einfamilienhaus – und auch die große Stärke der Mieterstrom-Anlagen. Denn bei einem Einfamilienhaus wird ein Großteil des Solarstroms gar nicht selbst genutzt. Im Schnitt liegt der Anteil der Eigennutzung, ohne Batteriespeicher, bei um die 30 Prozent, da zu Spitzenertragszeiten in der Regel nie­mand Zuhause ist, um den Strom zu ver­brau­chen. Bei Mieterstrom-Anlagen ist die Auslastung in der Regel hin­ge­gen höher. Durch die grö­ße­re Anzahl an VerbraucherInnen kann mehr Strom vor Ort ver­braucht wer­den. Es wird somit weni­ger Strom in das öffent­li­che Netz eingespeist.

3. Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus

Anders als beim Einfamilienhaus, gehört den EndverbraucherInnen das Dach, auf dem die Photovoltaikanlage instal­liert wird, nicht selbst. Es müs­sen also zunächst die Eigentumsverhältnisse geklärt wer­den. Befindet sich das Haus in Einzelbesitz und eig­net sich das Dach, so kann die EigentümerInnen pro­blem­los eine PV-Anlage errich­ten las­sen. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, müs­sen alle EigentümerInnen ihre Zustimmung geben.

Eine Alternative besteht darin, die Dachfläche zu ver­pach­ten und die Installation einem Dienstleister zu über­las­sen. Ein sol­cher Dienstleister küm­mert sich um die Errichtung der Anlage, über­nimmt die regel­mä­ßi­ge Wartung und alle Pflichten eines Stromversorgers. Dazu gehört auch der Verkauf des Stroms an die MieterInnen, inklu­si­ve Erfassung des Verbrauchs und Rechnungslegung.

4. Unterschiede in der Stromabnahme für MieterInnen und EigenheimbesitzerInnen

Für BesitzerInnen eines Eigenheims ist der Fall klar! Sie holen sich ein Angebot für eine Photovoltaikanlage ein und las­sen diese instal­lie­ren. Zusätzlich schlie­ßen sie selbst einen Vertrag mit dem Netzbetreiber über die Stromeinspeisung ab. Die Einspeisevergütung wird direkt an die EigentümerInnen der Anlage überwiesen.

Das ist auch bei einer Mieterstrom-Anlage so. Allerdings sind in die­sem Fall BetreiberInnen nicht mit den dem NutzerInnen iden­tisch. Daher müs­sen zusätz­lich Verträge zwi­schen AnlagenbetreiberIn und den ein­zel­nen Mietparteien abge­schlos­sen wer­den. Hierbei bleibt die Wahlfreiheit der MieterInnen für ihren Stromversorger bestehen.

Damit die MieterInnen Solarstrom vom Dach des Gebäudes, in dem sie leben, bezie­hen kön­nen, gibt es für VermieterInnen grund­sätz­lich zwei Modelle. Zwischen die­sen müs­sen sich EigentümerInnen des Mehrfamilienhauses entscheiden:

  1. Wahlweise betrei­ben die ImmobilienbesitzerInnen die PV-Anlage selbst und über­neh­men die Rolle eines Stromversorgers. Das bedeu­tet, sie müs­sen die Versorgung der MieterInnen mit Strom gewähr­leis­ten, auch wenn die Sonne gera­de nicht scheint. Dafür müs­sen sie zusätz­li­chen Strom muss aus dem Netz zukau­fen. Dabei müs­sen sie auch die Aufgabe der kor­rek­ten Abrechnung der Stromlieferung an die MieterInnen über­neh­men. Vor die­sem büro­kra­ti­schen Aufwand schre­cken viele inter­es­sier­te Unternehmen der Wohnungswirtschaft zurück.
  2. Inzwischen ist es aus die­sem Grund üblich einem Dienstleister, die Durchführung des Mieterstromprojektes zu über­las­sen. Von der Errichtung der Anlage, über den Betrieb bis hin zur Verwaltung und der Abrechnung mit den MieterInnen, über­neh­men diese Spezialisten alles was anfällt. Mit einem sol­chen Komplettpaket wird der Mieterstrom dann auch tat­säch­lich zu dem, was er ursprüng­lich sein soll­te: Eine Möglichkeit für MieterInnen und VermieterInnen einen akti­ven Beitrag zum Klimaschutz zu leis­ten. MieterInnen kön­nen dar­über hin­aus von güns­ti­ge­ren Strompreisen profitieren.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 16.04.2020

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