Sanierungen

Mit Photovoltaik kön­nen Mieter*innen Kosten sparen

Energetische Sanierungen von Mehrfamilienhäuser sind ein wich­ti­ger und not­wen­di­ger Beitrag zum Klimaschutz. Ohne den Anteil die­ser Gebäude wird es schwie­rig, einen kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestand zu errei­chen. Doch Sanierungen haben mitt­ler­wei­le einen schlech­ten Ruf. Sie sind häu­fig mit einer stei­gen­den finan­zi­el­len Belastung der MieterInnen ver­bun­den. Daher sind warm­mie­ten­neu­tra­le Sanierungen oder Sanierungen ohne Kostenumlage auf die MieterInnen anzu­stre­ben, um Akzeptanz bei den MieterInnen zu fin­den. Eine wich­ti­ge Komponente, um Klimaschutz und sozia­le Anforderungen zu ver­ein­ba­ren, sind die Photovoltaikanlagen. Sie tra­gen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und sor­gen gleich­zei­tig für Einsparungen bei den MieterInnen.

  1. Sanierungen bedeu­ten häu­fig zusätz­li­che finan­zi­el­le Belastungen von MieterInnen
  2. Optimal sind warm­mie­ten­neu­tra­le Sanierungen ohne Mehrkosten
  3. Beitrag von PV-Anlagen zur Reduzierung des Energiebedarfs
  4. Photovoltaikanlagen ohne Kostenumlage durch Contracting
  5. Photovoltaik hilft die Ziele von Sanierungen zu erreichen

1. Sanierungen bedeuten häufig zusätzliche finanzielle Belastungen von Mieter*innen

Sanierungen von Wohngebäuden benö­ti­gen große Investitionen. Wohnungsunternehmen neh­men nur so viel Geld in die Hand, wenn sie die ein­ge­setz­ten Mittel wie­der erwirt­schaf­ten kön­nen. Das bedeu­tet, dass sie die Ausgaben auch wie­der ver­die­nen müs­sen. Daher legen sie ihre Investitionen über die Modernisierungsumlage auf die Miete um, was zur Folge hat, dass die Mieten steigen.

Dies trägt lei­der dazu bei, dass die Akzeptanz von not­wen­di­gen Sanierungen schwin­det. Denn höhe­re Ausgaben für die Miete belas­ten zuneh­mend viele Haushalte. So wird es für viele Menschen immer schwie­ri­ger bezahl­ba­ren Wohnraum zu finden.

Auf der ande­ren Seite sol­len die Sanierungen Einsparungen bei den Heizkosten bewir­ken und die Nebenkosten redu­zie­ren. Doch in vie­len Fällen sind die zusätz­li­chen Kosten der­zeit höher als die erziel­ten Einsparungen.

2. Optimal sind warmmietenneutrale Sanierungen ohne Mehrkosten

Damit Sanierungen bei MieterInnen Akzeptanz fin­den, ist es wich­tig, dass die höhe­ren Mietkosten die Einsparungen nicht über­stei­gen. Der Idealfall sind Sanierungen, ohne Erhöhungen der Warmmiete. In die­sem Fall glei­chen sich Mehrkosten und Einsparungen aus.

Bei den bis­her übli­chen Sanierungen ist es kaum mög­lich die Kosten so gering zu hal­ten, dass sie von den Einsparungen auf­ge­fan­gen wer­den. Ein mög­li­cher Weg, um warm­mie­ten­neu­tra­le Sanierungen zu errei­chen, ist das Projekt Energiesprong. In die­sem Projekt ver­su­chen die AkteurInnen durch indus­tri­el­le Vorfertigung und gro­ßes Volumen die Kosten so weit zu redu­zie­ren, dass sie durch die Einsparungen gedeckt wer­den können.

3. Beitrag von PV-Anlagen zur Reduzierung des Energiebedarfs

Eine wei­te­re Reduktion der Energiekosten lässt sich mit Photovoltaikanlagen errei­chen. Sie tra­gen auch zur Reduzierung der Emissionen des Gebäudesektors bei. Auf unter­schied­li­chen Wegen. Zum einen las­sen sich die PV-Anlagen bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs des Gebäudes anrech­nen. Dies erfolgt nach EnEV über die monat­li­che Bilanz des elek­tri­schen Endenergiebedarfs für die Haustechnik. Je mehr elek­tri­sche Energie benö­tigt wird, umso mehr kann die PV-Anlage decken. Insbesondere bei der Nutzung von Wärmepumpen ist der mög­li­che Beitrag einer Photovoltaikanlage interessant.

Im künf­ti­gen Gebäudeenergiegesetz spielt der Strom aus erneu­er­ba­ren Energien eine grö­ße­re Rolle. Denn dort dür­fen PlanerInnen den Jahres-Primärenergiebedarf redu­zie­ren, in Abhängigkeit von der Leistung der PV-Anlage. Nach der vom Bundestag ver­ab­schie­de­ten Fassung, kön­nen sie durch die Nutzung von Solarstrom im Gebäude den Primärenergiebedarf um bis zu 30 Prozent redu­zie­ren. Bei der Nutzung eines Batteriespeichers sogar um bis zu 45 Prozent.

Ein wei­te­rer Beitrag zum Klimaschutz ergibt sich bei Mieterstrom aus den ver­mie­de­nen CO2-Emissionen aus fos­si­len Kraftwerken. Denn Strom aus den PV-Anlagen muss nicht in ande­ren Kraftwerken erzeugt werden.

4. Photovoltaikanlagen ohne Kostenumlage durch Contracting

Ein wei­te­rer Vorteil der Photovoltaikanlagen als Bestandteil von ener­ge­ti­schen Sanierungen ist ihre Kosteneffizienz. Im Gegensatz zu ande­ren Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs, wie Dämmung von Fassade und Dach, oder wie neue Fenster und neue Heizungsanlagen, benö­ti­gen Photovoltaikanlagen keine hohen Investitionen. Das Contracting von Photovoltaik-Anlagen für Mieterstrom durch einen exter­nen Dienstleister ermög­licht die Umsetzung von Maßnahmen ohne eige­ne Investitionen. Daher wer­den auch keine Umlagen auf die Miete fällig.

Bei einer Sanierung mit Photovoltaikanlagen haben MieterInnen den Vorteil, dass sie durch Mieterstrom von Beginn an ihre Stromkosten redu­zie­ren kön­nen. Denn im Vergleich zum ört­li­chen Tarif in der Grundversorgung, spa­ren sie min­des­tens zehn Prozent. In eini­gen Fällen kann die Einsparung noch höher liegen.

5. Photovoltaik hilft die Ziele von Sanierungen zu erreichen

Nicht nur die gesetz­li­chen Anforderungen an die Gebäude sind ein Grund für den Einsatz von mehr Photovoltaikanlagen in der Sanierung. Sie hel­fen die Ziele der Sanierung und des Klimaschutzes zu errei­chen, ohne MieterInnen mit wei­te­ren Kosten zu belas­ten. Somit muss Photovoltaik immer ein Bestandteil einer sozi­al­ver­träg­li­chen Sanierung von Gebäuden sein.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 30.06.2020

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