Die Photovoltaikanlage auf Ihrem Mehrfamilienhaus

Die Unterschiede zum Einfamilienhaus

Photovoltaikanlagen sind bei Einfamilien- oder Reihenhausbesitzern schon lange beliebt, weil sie die Stromkosten sen­ken. Aufgrund tech­ni­scher Fortschritte und stei­gen­der Strompreise, hat sich eine Photovoltaikanlage mitt­ler­wei­le bereits nach eini­gen Jahren amor­ti­siert. Gleichzeitig redu­ziert sich der CO2-Ausstoß durch die nach­hal­ti­ge und dezen­tra­le Stromgewinnung. Betreiber von PV-Anlagen tun also aktiv etwas für den Klimaschutz, wenn sie die Solarenergie nutzen.

  1. Sonnenenergie nut­zen für die sau­be­re Stromversorgung in Städten
  2. Vorteile von Mieterstrom-Anlagen in der täg­li­chen Nutzung
  3. Voraussetzungen für die Photovoltaikanlageninstallation auf dem Mehrfamilienhaus
  4. Unterschiede in der Stromabnahme für Mieter*innen und Eigenheimbesitzer*innen

1. Sonnenenergie nutzen für die saubere Stromversorgung in Städten

Auf Mehrfamilienhäusern sind Photovoltaikanlagen aller­dings noch wenig ver­brei­tet. Dabei gibt es hier gro­ßes Potential. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie könn­ten etwa 3,8 Millionen Haushalte mit Mieterstrom ver­sorgt wer­den. Das ent­spricht einem Anteil von ca. 18 Prozent aller Mietwohnungen. Seit dem Inkrafttreten einer Neuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Juli 2017, sind die Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern deut­lich gestie­gen. Durch diese Änderung ist eine staat­li­che Förderungen von Mieterstrom möglich.

Bisher befin­den sich die meis­ten Photovoltaikanlagen in länd­li­chen Gebieten. Doch der meis­te Strom in pri­va­ten Haushalten wird in Städten ver­braucht. Hier ste­hen wie­der­um zum Großteil Mehrfamilienhäuser. Deren Dächer für die Stromerzeugung zu nut­zen, scheint nur fol­ge­rich­tig und ist durch­aus erstre­bens­wert. Diese Dachflächen sind in der Regel grö­ßer als bei Einfamilienhäusern. Das lässt grö­ße­re PV-Installationen zu. Der Betrieb einer sol­chen Mieterstrom-Anlage bringt ver­schie­de­ne Vorteile mit sich. Zum einen wird die Immobilie durch die Photovoltaikanlage auf­ge­wer­tet. Schließlich wün­schen sich immer mehr Verbraucher sau­be­re Energiequellen, die der Umwelt nicht schaden.

Zum ande­ren eta­bliert der Betreiber ein nach­hal­ti­ges Image und stärkt seine Marktposition. Denn durch die PV-Anlage ermög­licht er den Mietern eine akti­ve Teilnahme am Klimaschutz. Gleichzeitig sin­ken die Stromkosten für die Mieter. Denn der Strompreis, den Mieter für den Strom vom eige­nen Dach zah­len, muss immer min­des­tens 10 Prozent unter dem ört­li­chen Grundversorgertarif liegen.

Der Betreiber erhält einen Mieterstromzuschlag von maxi­mal 2,2 Cent/kWh sowie die Einspeisevergütung für nicht ver­brauch­ten Strom. So pro­fi­tie­ren Mieter und Vermieter glei­cher­ma­ßen und tra­gen zusätz­lich einen wesent­li­chen Beitrag zum Klimaschutz bei.

2. Vorteile von Mieterstrom-Anlagen in der täglichen Nutzung

In der Weitergabe an die Mieter liegt der wesent­li­che Unterschied zum Einfamilienhaus – und auch die große Stärke der Mieterstrom-Anlagen. Bei einem Einfamilienhaus wird ein Großteil des Solarstroms gar nicht selbst genutzt. Im Schnitt liegt der Anteil der Eigennutzung bei unter 30 Prozent, da zu Spitzenertragszeiten schlicht nie­mand zu Hause ist, um den Strom zu verbrauchen.

Bei Mieterstrom-Anlagen ist die Auslastung viel höher. Es wird weni­ger Strom in das öffent­li­che Netz ein­ge­speist, weil ein Großteil selbst ver­braucht wird. Das lohnt sich vor allem finan­zi­ell, da der selbst pro­du­zier­te Strom viel güns­ti­ger ist als der aus dem Netz.

3. Voraussetzungen für die Photovoltaikanlagen-Installation auf dem Mehrfamilienhaus

Anders als beim Einfamilienhaus gehört dem Endverbraucher das Dach nicht, auf dem die Photovoltaikanlage instal­liert wird. Es müs­sen also zunächst die Eigentumsverhältnisse geklärt wer­den. Befindet sich das Haus in Einzelbesitz und eig­net sich das Dach, so kann der Eigentümer pro­blem­los eine PV-Anlage errich­ten las­sen. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, müs­sen alle Eigentümer mit der Installation ein­ver­stan­den sein. Eine Alternative besteht darin, die Dachfläche zu ver­pach­ten und die Installation einem Experten wie SOLARIMO zu über­las­sen. Ein sol­cher Experte küm­mert sich um die Errichtung der Anlage, über­nimmt die regel­mä­ßi­ge Wartung und alle Pflichten eines Stromversorgers.

4. Unterschiede in der Stromabnahme für Mieter und Eigenheimbesitzer

Für Eigenheimbesitzer ist der Fall klar! Sie holen sich ein Angebot für eine Photovoltaikanlage ein und las­sen diese instal­lie­ren. Zusätzlich schlie­ßen Sie selbst einen Vertrag mit dem Netzbetreiber über die Stromeinspeisung ab. Die Einspeisevergütung wird direkt an den Anlageneigentümer überwiesen.
Das ist auch bei einer Mieterstrom-Anlage so. Allerdings ist der Betreiber hier nicht mit dem Nutzer iden­tisch. Daher müs­sen Verträge zwi­schen dem Anlagenbetreiber und den ein­zel­nen Mietparteien abge­schlos­sen wer­den. Damit die Mieter den eige­nen Solarstrom bezie­hen kön­nen, gibt es drei ver­schie­de­ne Möglichkeiten. Zwischen die­sen muss sich der Eigentümer des Mehrfamilienhauses entscheiden:

Der Eigentümer oder Vermieter ist selbst Betreiber der Photovoltaikanlage. Somit ver­kauft er den erzeug­ten Strom an seine Mieter wei­ter. Zusätzlich hat jeder Mieter einen Vertrag mit einem Stromerzeuger sei­ner Wahl. Dieser lie­fert dann Strom nach, wenn die eige­nen Erträge nicht aus­rei­chen. Der Nachteil: Mieter müs­sen zwei Verträge für die Stromversorgung abschließen.
Der Eigentümer oder Vermieter über­nimmt die Aufgabe eines Stromversorgers für seine Mieter​.Er schließt also einen Versorgungsvertrag mit einem Stromanbieter ab. Der Stromanbieter springt immer dann ein, wenn die Erträge der PV-Anlage nicht aus­rei­chen. Der Vorteil für die Mieter: Sie müs­sen nur einen Vertrag für die Stromversorgung abschlie­ßen und nur eine Rechnung zahlen.
Sind dem Vermieter die bei­den genann­ten Varianten zu auf­wän­dig, kann er einem Dienstleister, wie SOLARIMO, alles Weitere über­las­sen. Von der Installation bis zur Verwaltung. Der Dienstleister über­nimmt die Pflichten des Stromversorgers küm­mert sich um die Verträge mit dem ört­li­chen Energielieferanten und mit den Mietern.

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Studentin der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und freie Autorin für ver­schie­de­ne Online-Magazine.

Livia LergenmüllerWerkstudentin für Content Marketing

Zuletzt bear­bei­tet: 14.07.2018

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