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Damit sich ein Solarprojekt Mieterstrom nen­nen darf, gilt es eini­ge Bedingungen zu erfül­len. Diese wer­den durch Gesetze der Europäischen Union defi­niert und anschlie­ßend von den Mitgliedstaaten indi­vi­du­ell umge­setzt – in Deutschland durch das EEG. Ein Punkt der immer wie­der auf­taucht: “Der räum­li­che Zusammenhang.” In die­sem Beitrag klä­ren wir nicht nur, was es damit auf sich hat, son­dern wir haben auch unse­re Forderungen an die Politik nie­der­ge­schrie­ben – denn wie sich der Mieterstrommarkt in den nächs­ten Jahren ent­wi­ckeln wird, ist eine poli­ti­sche Entscheidung.
In Deutschland sind bereits rund 1,8 Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Die über­wie­gen­de Anzahl davon sind klei­ne Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäuser. Viele der Eigentümer*innen haben posi­ti­ve Erfahrungen gemacht, nut­zen den Strom häu­fig im eige­nen Haushalt und teil­wei­se sogar für ein Elektrofahrzeug. Dieses Erlebnis auf die Mieter*innen in gro­ßen Wohngebäuden zu über­tra­gen ist momen­tan nur schwer mög­lich. Daher unter­stützt SOLARIMO Wohnungsgenossenschaften und ‑gesell­schaf­ten bei der Umsetzung von Mieterstrom-Projekten. Ein Beispiel ist das Projekt der Wohnungsgenossenschaft Gräfenhainichen eG in Sachsen-Anhalt. Um mehr über die Motivation für die­ses Projekt zu erfah­ren, haben wir dem Vorstand eini­ge Fragen zur eige­nen Sicht auf die Themen Solarenergie und Gebäude gestellt.
Strom aus Photovoltaikanlagen vom eige­nen Dach ermög­licht es in Immobilien sau­be­ren Strom zu nut­zen und Strom aus fos­si­len Kraftwerken zu ver­mei­den. Doch noch immer haben Heizungsanlagen einen grö­ße­ren Einfluss auf die CO2-Emissionen als der Strombedarf. Sie nut­zen zu gro­ßen Teilen noch immer fos­si­le Energien, wie Erdöl oder Gas. Klimafreundlicher sind hin­ge­gen Wärmepumpen, die Umgebungswärme aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser nut­zen und ihn als Raumwärme abge­ben. Ideal für das Klima ist es, die Wärmepumpen mit sau­be­rem Strom von der Photovoltaikanlage zu betrei­ben. Warum das wich­tig ist, wie Wärmepumpen funk­tio­nie­ren und die Vorteile die­ser Technologie zei­gen wir in die­sem Artikel.
Im Leben eines Gebäudes kommt immer wie­der der Zeitpunkt für grö­ße­re Sanierungsmaßnahmen an ein­zel­nen Bauteilen. Gerade das Dach ist über viele Jahre hohen Beanspruchungen aus­ge­setzt. Insbesondere die Abdichtung kann dar­un­ter lei­den. So kön­nen unter­schied­li­che Arten von Schäden eine Sanierung des Dachs not­wen­dig machen. Dies ist der idea­le Zeitpunkt, um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu instal­lie­ren. Denn damit kann das Dach für eine mög­lichst große Anzahl an Solarmodulen gleich vor­be­rei­tet wer­den.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses kann die MieterInnen mit lokal erzeug­tem, nach­hal­ti­gem Strom zu güns­ti­gen Preisen ver­sor­gen. Von der Planung über den Betrieb bis zur Vermarktung des Stroms bedarf es jedoch zahl­rei­cher Kompetenzen und Kapazitäten. Hier kann Contracting die VermieterInnen ent­las­ten. Dieser Artikel stellt ver­schie­de­ne Contracting-Modelle vor, und zeigt Vorteile für VermieterInnen von Mehrfamilienhäusern auf.
Immer öfter wer­den Mehrfamilienhäuser mit sola­ren Mieterstromanlagen aus­ge­stat­tet. Dass Mieterstrom dem Klima nützt, ist bekannt. Aber wie sehen die Vorteile kon­kret aus? Und wel­che Chancen haben MieterInnen und VermieterInnen dabei? Das zeigt das Mieterstromprojekt der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG (1892): Die Genossenschaft setzt bereits zwei Projekte für ins­ge­samt 76 Wohneinheiten um und berich­tet, wel­chen kon­kre­ten Nutzen diese stif­ten.
Es gibt einen Bereich der Elektromobilität, der viel wei­ter ver­brei­tet ist, als Elektroautos. Im Zusammenhang mit der Elektromobilität spricht man jedoch nicht so häu­fig über sie: E‑Bikes! Dabei steigt die Anzahl der ver­kauf­ten E‑Bikes jedes Jahr und die Nutzung von E‑Bikes ist mitt­ler­wei­le keine Frage des Alters mehr. Im Gegenteil! Sie sind chic, die tech­ni­sche Entwicklung geht ste­tig voran und sie wer­den immer mehr zu einem Teil der Alltagsmobilität. Daher sind E‑Bikes mit einer geeig­ne­ten Infrastruktur ein Thema für die Wohnungswirtschaft. Denn sie sind Teil einer moder­nen und nach­hal­ti­gen Mobilität, ent­las­ten den Straßenverkehr und sind kli­ma­freund­lich!
Die Strompreise für HaushaltskundInnen sind in Deutschland immer wie­der in der Diskussion. Denn sie kann­ten in den letz­ten Jahren nur eine Richtung, und zwar nach oben. Der Grund lag in stei­gen­den Umlagen und Abgaben, wie der EEG-Umlage und den Netzentgelten, sowie in schwan­ken­den Beschaffungskosten. Bei Mieterstrom fällt zwar die EEG-Umlage in vol­ler Höhe an, aber eini­ge ande­re Preisbestandteile ent­fal­len bei der Nutzung von Solarstrom vom eige­nen Dach. So ist es mög­lich, dass Mieterstrom deut­lich güns­ti­ger ist als der Strom beim loka­len Grundversorger. Dauerhaft kann die Preisdifferenz über die Mindestdifferenz von 10 Prozent hin­aus wei­ter anstei­gen — zum Vorteil für Mieterstrom-KundInnen.
Der Wunsch kon­kre­te Maßnahmen für den Klimaschutz vor Ort umzu­set­zen ist in vie­len Kommunen vor­han­den. Bürgerinitiativen, aber auch der Gemeinderat oder Stadtrat set­zen sich häu­fig für mehr kom­mu­na­len Klimaschutz ein. Der Druck zu han­deln wächst wei­ter an und auch der Wille ist vie­ler­orts vor­han­den. Doch häu­fig hapert es an der Umsetzung durch feh­len­de Finanzierungsmöglichkeiten, feh­len­des Wissen über die Handlungsoptionen oder feh­len­des Personal. Als eine Lösung kön­nen spe­zia­li­sier­te Dienstleister die Umsetzung der Photovoltaik-Projekte über­neh­men, inklu­si­ve Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb der Anlagen. So genie­ßen Kommunen, MieterInnen und Klima die Vorteile sol­cher Projekte.
Beim Neubau von Wohngebäuden soll­ten sich die Wohnungsunternehmen und Immobilienentwickler heute über die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge der MieterInnen Gedanken machen. Damit schaf­fen sie ein moder­nes und nach­hal­ti­ges Angebot, ins­be­son­de­re durch eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage für Mieterstrom. Darüber hin­aus besteht in Zukunft eine gesetz­li­che Anforderung, zumin­dest eine Leitungsinfrastruktur im Neubau vor­zu­se­hen, sowie ein Anspruch der MieterInnen auf eine Lademöglichkeit am Haus. Zu der Lademöglichkeit gehört auch die Frage, wer sie betreibt und wie der Strom abge­rech­net wer­den soll. Der zwei­te Teil des Leitfadens zeigt die Möglichkeiten von Wohnungsunternehmen für den Betrieb und die Abrechnung der Ladesäulen in der Praxis.