Damit sich ein Solarprojekt Mieterstrom nennen darf, gilt es einige Bedingungen zu erfüllen. Diese werden durch Gesetze der Europäischen Union definiert und anschließend von den Mitgliedstaaten individuell umgesetzt – in Deutschland durch das EEG. Ein Punkt der immer wieder auftaucht: “Der räumliche Zusammenhang.” In diesem Beitrag klären wir nicht nur, was es damit auf sich hat, sondern wir haben auch unsere Forderungen an die Politik niedergeschrieben – denn wie sich der Mieterstrommarkt in den nächsten Jahren entwickeln wird, ist eine politische Entscheidung.
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In Deutschland sind bereits rund 1,8 Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Die überwiegende Anzahl davon sind kleine Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäuser. Viele der Eigentümer*innen haben positive Erfahrungen gemacht, nutzen den Strom häufig im eigenen Haushalt und teilweise sogar für ein Elektrofahrzeug. Dieses Erlebnis auf die Mieter*innen in großen Wohngebäuden zu übertragen ist momentan nur schwer möglich. Daher unterstützt SOLARIMO Wohnungsgenossenschaften und ‑gesellschaften bei der Umsetzung von Mieterstrom-Projekten. Ein Beispiel ist das Projekt der Wohnungsgenossenschaft Gräfenhainichen eG in Sachsen-Anhalt. Um mehr über die Motivation für dieses Projekt zu erfahren, haben wir dem Vorstand einige Fragen zur eigenen Sicht auf die Themen Solarenergie und Gebäude gestellt.
Strom aus Photovoltaikanlagen vom eigenen Dach ermöglicht es in Immobilien sauberen Strom zu nutzen und Strom aus fossilen Kraftwerken zu vermeiden. Doch noch immer haben Heizungsanlagen einen größeren Einfluss auf die CO2-Emissionen als der Strombedarf. Sie nutzen zu großen Teilen noch immer fossile Energien, wie Erdöl oder Gas. Klimafreundlicher sind hingegen Wärmepumpen, die Umgebungswärme aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser nutzen und ihn als Raumwärme abgeben. Ideal für das Klima ist es, die Wärmepumpen mit sauberem Strom von der Photovoltaikanlage zu betreiben. Warum das wichtig ist, wie Wärmepumpen funktionieren und die Vorteile dieser Technologie zeigen wir in diesem Artikel.
Im Leben eines Gebäudes kommt immer wieder der Zeitpunkt für größere Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Bauteilen. Gerade das Dach ist über viele Jahre hohen Beanspruchungen ausgesetzt. Insbesondere die Abdichtung kann darunter leiden. So können unterschiedliche Arten von Schäden eine Sanierung des Dachs notwendig machen. Dies ist der ideale Zeitpunkt, um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Denn damit kann das Dach für eine möglichst große Anzahl an Solarmodulen gleich vorbereitet werden.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses kann die MieterInnen mit lokal erzeugtem, nachhaltigem Strom zu günstigen Preisen versorgen. Von der Planung über den Betrieb bis zur Vermarktung des Stroms bedarf es jedoch zahlreicher Kompetenzen und Kapazitäten. Hier kann Contracting die VermieterInnen entlasten. Dieser Artikel stellt verschiedene Contracting-Modelle vor, und zeigt Vorteile für VermieterInnen von Mehrfamilienhäusern auf.
Immer öfter werden Mehrfamilienhäuser mit solaren Mieterstromanlagen ausgestattet. Dass Mieterstrom dem Klima nützt, ist bekannt. Aber wie sehen die Vorteile konkret aus? Und welche Chancen haben MieterInnen und VermieterInnen dabei? Das zeigt das Mieterstromprojekt der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG (1892): Die Genossenschaft setzt bereits zwei Projekte für insgesamt 76 Wohneinheiten um und berichtet, welchen konkreten Nutzen diese stiften.
Es gibt einen Bereich der Elektromobilität, der viel weiter verbreitet ist, als Elektroautos. Im Zusammenhang mit der Elektromobilität spricht man jedoch nicht so häufig über sie: E‑Bikes! Dabei steigt die Anzahl der verkauften E‑Bikes jedes Jahr und die Nutzung von E‑Bikes ist mittlerweile keine Frage des Alters mehr. Im Gegenteil! Sie sind chic, die technische Entwicklung geht stetig voran und sie werden immer mehr zu einem Teil der Alltagsmobilität. Daher sind E‑Bikes mit einer geeigneten Infrastruktur ein Thema für die Wohnungswirtschaft. Denn sie sind Teil einer modernen und nachhaltigen Mobilität, entlasten den Straßenverkehr und sind klimafreundlich!
Die Strompreise für HaushaltskundInnen sind in Deutschland immer wieder in der Diskussion. Denn sie kannten in den letzten Jahren nur eine Richtung, und zwar nach oben. Der Grund lag in steigenden Umlagen und Abgaben, wie der EEG-Umlage und den Netzentgelten, sowie in schwankenden Beschaffungskosten. Bei Mieterstrom fällt zwar die EEG-Umlage in voller Höhe an, aber einige andere Preisbestandteile entfallen bei der Nutzung von Solarstrom vom eigenen Dach. So ist es möglich, dass Mieterstrom deutlich günstiger ist als der Strom beim lokalen Grundversorger. Dauerhaft kann die Preisdifferenz über die Mindestdifferenz von 10 Prozent hinaus weiter ansteigen — zum Vorteil für Mieterstrom-KundInnen.
Der Wunsch konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz vor Ort umzusetzen ist in vielen Kommunen vorhanden. Bürgerinitiativen, aber auch der Gemeinderat oder Stadtrat setzen sich häufig für mehr kommunalen Klimaschutz ein. Der Druck zu handeln wächst weiter an und auch der Wille ist vielerorts vorhanden. Doch häufig hapert es an der Umsetzung durch fehlende Finanzierungsmöglichkeiten, fehlendes Wissen über die Handlungsoptionen oder fehlendes Personal. Als eine Lösung können spezialisierte Dienstleister die Umsetzung der Photovoltaik-Projekte übernehmen, inklusive Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb der Anlagen. So genießen Kommunen, MieterInnen und Klima die Vorteile solcher Projekte.
Beim Neubau von Wohngebäuden sollten sich die Wohnungsunternehmen und Immobilienentwickler heute über die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge der MieterInnen Gedanken machen. Damit schaffen sie ein modernes und nachhaltiges Angebot, insbesondere durch eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage für Mieterstrom. Darüber hinaus besteht in Zukunft eine gesetzliche Anforderung, zumindest eine Leitungsinfrastruktur im Neubau vorzusehen, sowie ein Anspruch der MieterInnen auf eine Lademöglichkeit am Haus. Zu der Lademöglichkeit gehört auch die Frage, wer sie betreibt und wie der Strom abgerechnet werden soll. Der zweite Teil des Leitfadens zeigt die Möglichkeiten von Wohnungsunternehmen für den Betrieb und die Abrechnung der Ladesäulen in der Praxis.