Ladevorgänge von Elektroautos finden idealerweise an Orten statt, an denen die Autos längere Zeit stehen. Denn am Arbeitsplatz und am Wohnort spielt die Ladedauer in der Regel keine Rolle. NutzerInnen halten sich dort länger auf und freuen sich über eine volle Batterie zum Zeitpunkt der Abfahrt. Was im Einfamilienhaus leicht umsetzbar ist, kann im Wohnungsbau noch ein unüberwindbares Hindernis sein. Das soll sich ändern, denn die Bundesregierung plant mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG, gleich zwei Gesetze zur Erleichterung der Errichtung von Ladepunkten an Wohngebäuden.