Entscheidung im Bundesrat – Steuerliche Barrieren für Mieterstrom bei Genossenschaften werden endlich beseitigt.
28. Juni 2019 Im Bundesrat wurde heute eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes verabschiedet. Diese erlaubt es Genossenschaften, Mieterstrom aus Solaranlagen anzubieten, ohne dadurch steuerliche Risiken einzugehen.
Konkret ist es nun erlaubt, bis zu 20% der gesamten Umsätze mit anderen Einnahmen als der Vermietung von Wohnraum zu erzielen, wenn die zusätzlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen mit Mieterstrom kommen. Bislang durften insgesamt nur 10% der Umsätze aus anderen Tätigkeiten kommen. Darüber hatte man sofort die Befreiung der Körperschaftssteuer verloren.
„Viele Genossenschaften haben aufgrund der steuerlichen Risiken bislang auf Mieterstrom verzichtet. Durch die Änderungen werden in Zukunft viel mehr Mieter von der günstigen Sonnenenergie profitieren.“, sagt Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer der SOLARIMO GmbH. „Aber leider ist die Änderung nur ein erster Schritt, um die steuerlichen Barrieren für Immobilienbesitzer zu beseitigen. Zum einen wurde in der Formulierung des Gesetzes missachtet, dass Genossenschaften nur selten den Strom selber verkaufen möchten. Dies muss noch korrigiert werden, damit auch die Einnahmen aus einer Verpachtung der Anlage an einen Dienstleister möglich werden. Zum zweiten sind viele Genossenschaften, gerade im Osten Deutschlands, aus historischen Gründen voll steuerpflichtig. Die steuerliche Unschädlichkeit muss auch auf diese ausgeweitet werden, indem das Gewerbesteuergesetz modernisiert wird.“
Die gute Nachricht ist aber, dass auch heute schon Mieterstrom für Genossenschaften möglich ist, ganz ohne Risiken und ohne Kosten. In diesem von Genossenschaften in ganz Deutschland umgesetzten Modell übernimmt ein Kooperationspartner alles; von der Investition in die Photovoltaik-Anlage bis zum Stromverkauf an die Mieter. Die Genossenschaft erhält dafür eine symbolische Dachpacht, die für die Körperschaftssteuerbefreiung kein Risiko darstellt. In Zukunft werden Genossenschaften aber nun auch selbst investieren und sogar den Strom selber verkaufen können, ohne steuerliche Risiken. Damit wird für jeden individuellen Fall die optimale Lösung möglich.