Wissenswertes

Alle Antworten an einem Ort

Häufig gestellte Fragen zum Thema Mieterstrom

Wir haben die häu­figs­ten Fragen rund um das Thema “Mieterstrom” zusam­men­ge­tra­gen und beantwortet.

SOLARIMO GmbH

SOLARIMO besteht aus einem enga­gier­ten Team, mit dem gemein­sa­men Ziel, unse­ren Kund*innen aus Wohnungswirtschaft und Gewerbe best­mög­lich bei Ihrem Beitrag zu einer nach­hal­ti­gen Stromversorgung zu unter­stüt­zen. Mit dabei sind Expert*innen aus der tech­ni­schen und ener­ge­ti­schen Planung, dem Vertrieb und Marketing. Gemeinsam trei­ben wir die Energiewende voran! 
 
Im Jahr 2017 hat sich die SOLARIMO GmbH unter Daniel Fürstenwerth und dem heu­ti­gen Geschäftsführer, Malte Künzer, aus der ENGIE Deutschland GmbH in Berlin her­aus gegrün­det. Seit unse­rer Gründung haben wir eine Vielzahl von sola­ren Mieterstrom-Projekten in ganz Deutschland erfolg­reich umge­setzt und Mieter*innen den Zugang zu Solarstrom ermög­licht. 
 
SOLARIMO ist eine eigen­stän­di­ge Tochter des Energiekonzerns ENGIE. SOLARIMO unter­stützt das Unternehmen bei sei­ner Mission “Zero Carbon Transition as a Service”. 

Sie fin­den uns in der Ella-Barowsky-Straße 44, 10829 Berlin. Von dort aus kom­men unse­re Vertriebsmitarbeiter*innen auch gerne für ein per­sön­li­ches Kennenlernen zu Ihnen — egal wo in Deutschland Sie sich befinden. 

Da bei uns Gesundheit und Sicherheit vor­geht, haben wir uns dazu ent­schie­den, im Moment auf per­sön­li­chen Kontakt zu ver­zich­ten. Telefonisch errei­chen Sie uns jedoch ganz­tags von Montag bis Freitag unter 030 12082918. Unsere Techniker*innen sind wei­ter­hin für Sie im Einsatz und trei­ben unse­re Projekte wie gewohnt voran. 

Mieterstrom

Unter Mieterstrom ver­steht man die Stromversorgung von Mieter*innen durch eine Solaranlage auf dem Dach des ent­spre­chen­den Mietshauses. Der auf dem Dach erzeug­te Solarstrom wird unmit­tel­bar an die Mieter*innen im Haus gelie­fert und direkt im Haus ver­braucht. Der nicht ver­brauch­te Strom wird wie­der­um in das öffent­li­che Netz ein­ge­speist und ent­spre­chend vergütet. 

Mieterstrom bie­tet Mieter*innen erst­mals die Möglichkeit, von der Energiewende zu pro­fi­tie­ren. Sie kön­nen damit sau­be­ren Strom vom Dach bezie­hen und spa­ren dabei garan­tiert: Der ange­bo­te­ne Strompreis liegt gesetz­lich garan­tiert min­des­tens 10% unter dem Preis des ört­li­chen Grundversorgers. 

Es kön­nen jedoch nicht nur Hausbesitzer*innen vom Mieterstrom von einer sola­ren Mieterstrom-Anlage pro­fi­tie­ren. Auch gewerb­li­che Gebäude, wie bspw. Fabriken eig­nen sich her­vor­ra­gend für die Produktion ihres eige­nen Solarstroms. 

Kein Problem: Auch ohne Sonnenschein pro­du­ziert die PV-Anlage noch Strom. Der Ertrag wird jedoch durch­aus etwas ver­rin­gert. Sollte der Strombedarf also ein­mal nicht aus­rei­chen, lie­fern wir ein­fach Ökostrom aus dem öffent­li­chen Netz nach. Die Mieter*innen wer­den also wie gewohnt rund um die Uhr mit kli­ma­freund­li­chem Strom ver­sorgt. 

Selbstverständlich wird der Strom nicht immer dann ver­braucht, wenn die Sonne am inten­sivs­ten scheint. Eine Möglichkeit, ist der Einsatz eines loka­len Speichers. In KfW40+ Effizienzhäusern wird die­ser stan­dard­mä­ßig ein­ge­setzt. Ohne einen sol­chen Speicher kann die über­schüs­si­ge Energie nicht im Haus selbst ver­braucht wer­den. Sie geht aller­dings nicht ver­lo­ren, son­dern wird in das Stromnetz ein­ge­speist und kann so ander­wei­tig ver­braucht wer­den. Der Strom gelangt also dort­hin, wo er gebraucht wird.

Wir bie­ten ver­schie­de­ne Modelle zur Realisierung der Anlage an. Grundsätzlich unter­schei­den wir zwi­schen Eigenfinanzierung und Contracting durch SOLARIMO.

Alle Details rund um die Modelle für Genossenschaften fin­den Sie hier, Gewerbekund*innen kön­nen hier mehr dazu fin­den. Wenn Sie ein öffent­li­cher Auftraggeber sind, hilft ihnen das hier weiter.

Ein Vertrag läuft durch­schnitt­lich 20 Jahre, da für die­sen Zeitraum die EEG-Vergütung garan­tiert ist. In der Regel erzeu­gen PV-Anlagen jedoch mehr als 25 Jahre lang sau­be­ren Strom. Wie es mit der Anlage danach wei­ter­geht, ist indi­vi­du­ell zu ent­schei­den und wird ver­trag­lich fest­ge­hal­ten. Eine Möglichkeit: SOLARIMO baut die Anlage auf Wunsch voll­stän­dig ab und ver­setzt das Dach in den ursprüng­li­chen Zustand.

SOLARIMO bie­tet den Mieterstrom-Kund*innen einen ein­fa­chen Tarif mit nur einem Preis. Es han­delt sich hier­bei um eine Mischkalkulation aus dem erwar­te­ten Anteil an Solarstrom vom Dach, Reststrom aus dem Netz, Stromgestehungskosten sowie Umlagen und Steuern. Die Mieter*innen wis­sen also immer ganz genau, wel­chen Preis Sie für die Kilowattstunde Strom bezah­len. Unabhängig davon, ob die Sonne scheint oder nicht.

Die Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach pro­du­ziert über ihre Lebenszeit Strom zu einem fes­ten Preis. Der Preis für den Solarstromanteil bleibt also für die Laufzeit des Ertrages kon­stant. Mit einem Mieterstrom-Projekt machen Sie sich und Ihre Mieter*innen von den Preisentwicklungen am deut­schen Strommarkt.

Der ange­bo­te­ne Strompreis liegt min­des­tens 10% unter dem Preis des ört­li­chen Grundversorgers. Unsere Stromtarife sind jedoch meist noch günstiger.

Nein. Selbstverständlich haben die Mieter*innen wei­ter­hin die freie Wahl zwi­schen den ver­schie­de­nen Stromanbietern. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses ändert daran nichts. Unser Angebot ist für die Mieter*innen aller­dings sehr attrak­tiv, da der Solarstrom nicht nur grün, son­dern auch güns­ti­ger ist.

Bei der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen wird, anders als bei der kon­ven­tio­nel­len Stromerzeugung, kein CO2 frei­ge­setzt. Für eine gesamt­heit­li­che Aussage muss aller­dings der kom­plet­te Lebenszyklus, inklu­si­ve Herstellung und Entsorgung (Recycling), betrach­tet wer­den. So liegt der CO2-Ausstoß einer PV-Anlage, die in Deutschland betrie­ben wird, bei etwa 50 Gramm CO2 pro erzeug­te Kilowattstunde. Zum Vergleich: ein Braunkohlekraftwerk erzeugt 1.075 Gramm CO2 pro kWh und bei Erdgas sind es noch 499 Gramm.

Damit ein Mieterstrom-Projekt mit SOLARIMO erfolg­reich gestal­tet wer­den kann, müs­sen ein paar Mindestvoraussetzungen erfüllt sein.

Mietshäuser brau­chen:

  • Mindestens 20 Wohneinheiten im Bestand und 12 im Neubau
  • ein gro­ßes Dach mit mög­lichst wenig stö­ren­den Aufbauten
  • Idealerweise ein Flachdach oder Schrägdach

Gewerbe benö­ti­gen ein frei lie­gen­des Dach oder ander­wei­ti­ge Freifläche und müs­sen in der Lage sein, den Strom, der durch die Solaranlage pro­du­ziert wird, auch vor Ort zu verbrauchen.

Für ein kos­ten­lo­ses indi­ka­ti­ves Angebot benö­ti­gen wir von Ihnen:

  • die Objektadresse
  • die Anzahl der Wohneinheiten
  • die Anzahl der Hausanschlüsse für Strom

Technische Fragen

Zunächst wird ein Gerüst auf­ge­baut und ein Schienensystem auf dem Dach des Gebäudes instal­liert. Dieses Schienensystem dient als Unterkonstruktion für die PV-Module. Die Bauzeit der gesam­ten PV-Anlage mit Wechselrichtern dau­ert in der Regel unge­fähr zwei Wochen. Die Installation erfolgt durch qua­li­fi­zier­te Fachpartner. Im Idealfall steht eine Dachsanierung an, in des­sen Rahmen die Installation erfolgt.

Hier lässt sich die PV-Anlage bereits sehr gut wäh­rend der Planungsphase in das Gebäude inte­grie­ren. So kann die Auslegung der PV-Module und Leitungen opti­mal abge­stimmt wer­den. Die Baustellenausrüstung wie Kran und Gerüst sind in der Regel vor­han­den und kön­nen für die Installation der Module mit­ge­nutzt werden.

Die Verkabelung im Haus vom Dachboden zum Keller erfolgt z.B. durch einen still­ge­leg­ten Schornstein oder vor­han­de­nen Versorgungsschacht. Auf den Etagen bzw. in den Wohnungen sind kei­ner­lei Umbaumaßnahmen erfor­der­lich. Im Keller wer­den die soge­nann­ten Wechselrichter instal­liert, die Elektronik ange­passt und gege­be­nen­falls die Hausanschlüsse zusammengelegt.

Vor Inbetriebnahme muss jede Photovoltaikanlage mit dem Netzbetreiber abge­stimmt wer­den, da sie mit dem öffent­li­chen Stromnetz ver­bun­den ist. Für die Inbetriebnahme von PV-Anlagen gibt es klar defi­nier­te Regelungen, die durch den*die verantwortliche*n Installateur*in ein­zu­hal­ten sind. Die instal­lier­ten Komponenten ent­spre­chen dem aktu­el­len Stand der Technik sowie den in Deutschland gel­ten­den Regeln für den Anschluss an das Stromversorgungsnetz.

Die PV-Anlage wird nach Vorschrift durch SOLARIMO gewar­tet. Hierzu ist in regel­mä­ßi­gen Abständen eine Sichtprüfung bzw. Begehung not­wen­dig. Dafür sind keine Gerüstbaumaßnahmen notwendig.

Zählerinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Zählerinfrastruktur im Mehrfamilienhaus ohne Mieterstrom

Zählerinfrastruktur mit Mieterstrom

Zählerinfrastruktur im Mehrfamilienhaus mit Mieterstrom

Zusätzlich zu den her­kömm­li­chen Mieterzählern wer­den Erzeugungszähler und Summenzähler hin­zu­ge­fügt. Dabei erfasst der Erzeugungszähler die von der PV-Anlage erzeug­te Strommenge. Der Summenzähler ist ein Zweirichtungszähler und ver­eint in einem Gerät die Funktion des Einspeisezählers und des Bezugszählers. Er ermit­telt somit sowohl die Höhe des bezo­ge­nen Stroms als auch den in das öffent­li­che Netz ein­ge­speis­ten Solarstrom.

Die Blitzschutzsicherung erfolgt nach den gel­ten­den Regelungen für Wohngebäude und PV-Anlagen (DIN Normen und VDE Richtlinien) und wird nach der Errichtung der PV-Anlage abge­nom­men. Vor Installation der PV-Anlage erfolgt eine Prüfung durch einen externe*n Statiker*in. Hierbei wer­den die Gebäude- und Dachstuhlkonstruktion, die zusätz­li­che Last durch die PV-Anlage sowie Schneelasten berück­sich­tigt. Die PV-Module wer­den mit aus­rei­chend Abstand zur Dachkante instal­liert. Ist ein Schneefangsystem vor­han­den, wird die­ses bei der Auslegung der PV-Anlage berücksichtigt.

Nein. Die PV-Anlage wird in der Regel durch­drin­gungs­frei auf dem Dach instal­liert. Die Dichtigkeit der Dachhaut bleibt somit voll­stän­dig erhalten.

Ja, die Feuerwehr behan­delt PV-Anlagen genau­so wie ande­re elek­tri­sche Anlagen. Da in Deutschland bereits seit vie­len Jahren PV-Anlagen instal­liert wer­den, ist dies kein Hindernis bei der Brandbekämpfung mehr. Um sicher zu gehen, dass durch die PV-Anlage keine Gefährdung der Einsatzkräfte ent­steht, wird die Anlage mit den nöti­gen Brandschutzschaltern aus­ge­stat­tet und die PV-Anlage nach den gel­ten­den Regeln gekenn­zeich­net. Wir haben über die­ses Thema bereits einen tie­fer­ge­hen­den Artikel ver­fasst.

Ladesäulen

Auf den deut­schen Straßen steigt die Zahl der Elektroautos täg­lich. Zudem woh­nen knapp 60 Prozent der Deutschen in Mietshäusern [Stand 2018]. Die Verbindung die­ser Bereiche liegt auf der Hand und stellt damit eine beque­me Möglichkeit dar um das Fahrzeug über Nacht zu laden. Ein Pluspunkt in jedem Portfolio.

Der Ladestrom für das Auto ist nicht nur sau­ber, son­dern wird auch direkt vor der eige­nen Haustür bereit­ge­stellt. Auch der sola­re Ladestrom für das Auto unter­liegt dabei einer sta­bi­len Preisentwicklung.

Aufgrund der sin­ken­den Einspeisevergütung und stei­gen­der Stromkosten gewinnt der Eigenverbrauch zuneh­mend an Bedeutung. Das Laden des Elektroautos ist damit ein geeig­ne­ter Weg um den Eigenverbrauch zu erhöhen.

Ihre Mieter*innen und Mitarbeiter*innen kön­nen Elektrofahrzeuge und Pedelecs direkt vor der Haustür mit Solarstrom von Ihrem Dach sicher und bequem laden. Wir über­neh­men Planung, Installation, Wartung und Versicherung der Ladesäulen und unter­stüt­zen bei staat­li­chen Förderungen.

Unsere Ladesäulen bie­ten 11–22 kW AC-Ladeleistung.

Kontakt

Schreiben Sie uns ein­fach, wenn Sie Fragen oder Interesse an Mieterstrom haben. Wenn Sie uns die Adressen Ihrer Immobilien nen­nen, kön­nen wir uns bes­ser auf unser ers­tes Gespräch vorbereiten.