Bundesregierung macht den Weg frei für solaren Mieterstrom bei Genossenschaften

Der Bundestag hat am 29. November eine Änderung des Steuerrechts ver­ab­schie­det, die end­lich die steu­er­li­chen Probleme von Genossenschaften mit Mieterstrom löst. Wohngenossenschaften und Bauvereine kön­nen künf­tig Mieterstromprojekte selbst­stän­dig umset­zen. Die Energiewende in Städten wird damit wei­ter Fahrt aufnehmen.

Mieterstrom aus Solaranlagen wird immer belieb­ter bei Mietern und Genossenschaften. Seit dem soge­nann­ten “Mieterstromgesetz” vom Juli 2017 wird die­ser auch von der Politik geför­dert. Aufgrund von steu­er­li­chen Risiken zögern jedoch noch viele Genossenschaften, was ein wich­ti­ger Grund für den bis­lang sto­cken­den Ausbau an Projekten ist. Darauf hat der Gesetzgeber nun reagiert und die Steuergesetzgebung geändert.

Aber was genau wird geän­dert und was heißt das konkret? 

Genossenschaften haben bislang steuerliche Risiken bei Mieterstrom

Bisher gehen Wohngenossenschaften ein erheb­li­ches steu­er­li­ches Risiko ein, wenn sie Mieterstromprojekte selbst umset­zen: es droht der Verlust der Körperschaftssteuerbefreiung. Genossenschaften sind von der Körperschaftssteuer befreit, soweit sie Wohnungen bauen oder erwer­ben und diese an ihre Mitglieder ver­mie­ten. Die Befreiung ent­fällt aller­dings, wenn mehr als 10 Prozent der gesam­ten Einkünfte aus “sons­ti­gen Quellen”, also nicht der Vermietung von Wohnraum an die Mitglieder, stam­men. Diese Grenze kann bei einem Mieterstromprojekt schnell über­schrit­ten wer­den, ins­be­son­de­re wenn schon ande­re Nebeneinkünfte vor­lie­gen. Dadurch unter­lie­gen plötz­lich die gesam­ten Einnahmen der Genossenschaft der Körperschaftssteuer, was letzt­end­lich zu höhe­ren Mieten füh­ren würde. Selbst das Verschenken von Solarstrom an die Mieter ist keine Lösung, da mit dem Solarstrom auch Zusatzstrom aus dem Netz gelie­fert wer­den muss, für Zeiten wo die Sonne nicht scheint. 

Die ein­zi­ge der­zeit für Genossenschaften mög­li­che Variante für Mieterstrom ist das Modell einer Dachpacht. Dabei ver­pach­tet die Genossenschaft geeig­ne­te Dächer an ein spe­zia­li­sier­tes Unternehmen, wel­ches dar­auf Solaranlagen errich­tet und den Strom an die Mieter ver­kauft. Da Solaranlagen über min­des­tens 20 Jahre abge­schrie­ben wer­den, erfor­dert die­ses Modell aller­dings eine sehr lang­fris­ti­ge Bindung an einen Mieter auf dem Dach, sowie meist eine Eintragung ins Grundbuch. Bislang hält das viele Genossenschaften von der Umsetzung von Mieterstromprojekten ab, denn sie möch­ten das Projekt gerne selbst umset­zen und Eigentümer der Solaranlage auf dem Dach sein.

Der Freibetrag für Einnahmen aus solarem Mieterstrom steigt auf 20 Prozent

Damit auch die Mieter von Genossenschaften an den Vorteilen der Energiewende teil­ha­ben kön­nen, hat die Bundesregierung nun reagiert. In dem “Gesetz zur steu­er­li­chen Förderung des Mietwohnungsneubaus” ist eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) ent­hal­ten. Speziell für die Einnahmen aus sola­ren Mieterstromprojekten (“unter den Voraussetzungen des § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes”), erhöht sich der Freibetrag für die Körperschaftssteuerbefreiung von Genossenschaften von 10 auf 20 Prozent. Darin ent­hal­ten sind Einnahmen aus dem Verkauf von Sonnenstrom an die Mieter, sowie aus der Lieferung von zusätz­li­chem Strom über das Netz und aus der Einspeisung des selbst erzeug­ten Stroms ins Netz. Vom Bundestag wurde das Gesetz bereits beschlos­sen und muss nun noch vom Bundesrat bestä­tigt wer­den. Der ursprüng­lich geplan­te Termin am 14.12.2018 wurde hier­für lei­der nicht genutzt, die offi­zi­el­le Verkündung wird somit erst im Januar erfolgen. 

Neue Möglichkeiten der Umsetzung für Genossenschaften

Mit der Gesetzesänderung kön­nen Genossenschaften ab dem kom­men­den Jahr end­lich zu prä­gen­den Akteuren der Energiewende in den Städten wer­den und eige­ne Mieterstromprojekte rea­li­sie­ren. Natürlich bleibt aber auch die Möglichkeit des Dachpachtmodells erhal­ten. Aber der Reihe nach. 

Die Erhöhung des Freibetrages eröff­net den Genossenschaften genü­gend finan­zi­el­len Spielraum, um selbst in eine Solaranlage inves­tie­ren und den Strom an die eige­nen Mitglieder ver­kau­fen zu kön­nen. Für die Abrechnung mit den Mietern kann sie dabei auf exter­ne Dienstleister zurück­grei­fen oder diese selbst übernehmen.

Zwischen die­sen bei­den Varianten gibt es auch die Möglichkeit des eige­nen Investments in Kooperation mit einem Mieterstromspezialisten. Dabei inves­tiert die Genossenschaft in die Solaranlage und ist damit allei­ni­ger Eigentümer, eine Eintragung in das Grundbuch ist nicht erfor­der­lich. Für den gesam­ten Prozess, von der ers­ten Planung bis zur Abrechnung mit den Mietern koope­riert sie aber mit einem Spezialisten, der alles aus eine Hand bie­tet: Von der Planung und Installation der Solaranlage über die Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber, der lang­fris­ti­gen Wartung der Anlage, bis hin zum Stromverkauf an die Mieter. 

Ein wichtiges positives Signal nach den Verunsicherungen über Kürzungen

Nach den wenig erfreu­li­chen Diskussionen rund um die Kürzungen der Einspeisevergütung für große Solaranlagen, ist die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Genossenschaften ein wich­ti­ges Signal der Politik. Denn obwohl der Gesetzgeber am Ende im Energiesammelgesetz sicher­ge­stellt hat, dass der Mieterstromzuschlag für Mieterstromprojekte auf typi­schen genos­sen­schaft­li­chen Gebäuden wie dem WBS70 im Osten und dem “Riegel” im Westen nicht redu­ziert wird, gab es zwi­schen­zeit­lich erheb­li­che Verunsicherung. Nun sind aber die Weichen in die rich­ti­ge Richtung gestellt. Ab 2019 kön­nen Genossenschaften und ihre Mieter end­lich auch von der sau­be­ren, güns­ti­gen und kli­ma­freund­li­chen Solartechnik profitieren.

SOLARIMO ist ein füh­ren­der Anbieter von Mieterstromprojekten in ganz Deutschland, füh­rend ins­be­son­de­re im Bereich von Mieterstromprojekten in Genossenschaften. Die Vision von SOLARIMO ist es, die Welt nach­hal­ti­ger zu machen. Dafür hel­fen wir Gebäudeeigentümern dabei, ihre unge­nutz­ten Dachflächen mit Solaranlagen zu bele­gen. SOLARIMO wurde im Februar 2018 mit Sitz in Berlin gegrün­det und beschäf­tigt mehr als 20 Mitarbeiter im vol­len Einsatz für die Solarenergie.