Beim Neubau von Wohngebäuden sollten sich die Wohnungsunternehmen und Immobilienentwickler heute über die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge der MieterInnen Gedanken machen. Damit schaffen sie ein modernes und nachhaltiges Angebot, insbesondere durch eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage für Mieterstrom. Darüber hinaus besteht in Zukunft eine gesetzliche Anforderung, zumindest eine Leitungsinfrastruktur im Neubau vorzusehen, sowie ein Anspruch der MieterInnen auf eine Lademöglichkeit am Haus. Zu der Lademöglichkeit gehört auch die Frage, wer sie betreibt und wie der Strom abgerechnet werden soll. Der zweite Teil des Leitfadens zeigt die Möglichkeiten von Wohnungsunternehmen für den Betrieb und die Abrechnung der Ladesäulen in der Praxis.
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Sicher machen sich einige MieterInnen Gedanken, ob das nächste Fahrzeug ein Elektroauto sein soll. Doch dabei kommt häufig die Frage des Ladepunktes auf. Wo soll die Batterie geladen werden? Da Lademöglichkeiten direkt an der Wohnung rar gesät sind, muss das Auto an der nächsten öffentlichen Ladesäule oder vielleicht am Arbeitsplatz geladen werden. Dabei ist es für den Ausbau der nachhaltigen Fahrzeugtechnologie wichtig, die Infrastruktur auszubauen und so eine bequeme Möglichkeit zu schaffen, das Auto Zuhause laden zu können.
Ladevorgänge von Elektroautos finden idealerweise an Orten statt, an denen die Autos längere Zeit stehen. Denn am Arbeitsplatz und am Wohnort spielt die Ladedauer in der Regel keine Rolle. NutzerInnen halten sich dort länger auf und freuen sich über eine volle Batterie zum Zeitpunkt der Abfahrt. Was im Einfamilienhaus leicht umsetzbar ist, kann im Wohnungsbau noch ein unüberwindbares Hindernis sein. Das soll sich ändern, denn die Bundesregierung plant mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG, gleich zwei Gesetze zur Erleichterung der Errichtung von Ladepunkten an Wohngebäuden.