Mieterstrom als Strompreisbremse

Völlig ent­spannt kön­nen die Kunden von Mieterstrom-Angeboten in das Jahr 2020 bli­cken. Während viele Stromversorger bereits eine Preiserhöhung ange­kün­digt haben, wis­sen sie, dass ihr Strompreis weni­ger stei­gen oder sogar gleich blei­ben wird. Denn Mieterstrom ent­hält weni­ger Bestandteile, die von Preiserhöhungen betrof­fen sind. Hinzu kommt: der Solarstrom vom Dach hat einen lang­fris­tig kon­stan­ten Strompreis. Wohnungsunternehmen und ‑genossen­schaften kön­nen ihre Mieter*innen somit durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach vor dem Anstieg der Strompreise schützen.

Wir zei­gen auf warum Mieterstrom als Strompreisbremse wirkt und vor stei­gen­den Stromkosten schützt.

  1. Energieversorger erhö­hen 2020 die Strompreise
  2. Zusammensetzung der Strompreise in Deutschland
  3. Strompreis für Mieterstrom funk­tio­niert anders
  4. Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen bie­ten Mieter*innen Schutz vor stei­gen­den Strompreisen

1. Energieversorger erhöhen 2020 die Strompreise

Mitte November haben bereits mehr als 400 Grundversorger in Deutschland höhe­re Strompreise im neuen Jahr ange­kün­digt. Durchschnittlich sol­len die Strompreise um 5,5 Prozent anstei­gen, wie das Vergleichsportal Verivox mit­teilt. Die höchs­ten Steigerungen sind in Hessen, mit durch­schnitt­lich 6,8 Prozent, ange­kün­digt. Von den Preiserhöhungen sind beson­ders viele Haushalte in Sachsen, Bayern und in Nordrhein-Westfalen betroffen.

Als Grund für die Erhöhung der Strompreise wer­den die höhe­re EEG-Umlage und gestie­ge­ne Netzentgelte ange­ge­ben. Die EEG-Umlage steigt mit Beginn des neuen Jahres von 6,405 Cent/kWh auf 6,756 Cent/kWh. Der Anstieg der Netzentgelte ist abhän­gig vom jewei­li­gen Verteilnetzbetreiber und fällt unter­schied­lich aus. Teilweise stei­gen die Netzentgelte höher an als die EEG-Umlage.

2. Zusammensetzung der Strompreise in Deutschland

Der Strompreis setzt sich in Deutschland aus ver­schie­de­nen Faktoren zusam­men. Neben den Kosten für die Beschaffung des Stroms fal­len noch Steuern, Abgaben und Umlagen an. Den größ­ten Teil davon macht die EEG-Umlage aus. Zusätzlich gibt es im Strompreis noch einen Kostenanteil für die Nutzung der Stromnetze. Diese erhal­ten die Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze. Sie finan­zie­ren damit den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Stromnetze.

Zum Anstieg der Strompreise tra­gen die drei größ­ten Kostenblöcke bei, die EEG-Umlage, die Netzentgelte und die Kosten für die Strombeschaffung. Diese drei Blöcke machen mit mehr als 70 Prozent den größ­ten Teil des Strompreises aus.

Strompreiszusammensetzung 2019
Infografik “Strompreiszusammensetzung 2019” von STROM​-REPORT​.de

3. Strompreis für Mieterstrom funktioniert anders

Verbraucher*innen, die Mieterstrom vom Dach ihres Gebäudes bezie­hen, kön­nen bei den Strompreisen ent­spannt blei­ben. Zum Zeitpunkt des Angebotes ist der Preis min­des­tens zehn Prozent güns­ti­ger, als beim Grundversorger. Auf Dauer kann der Unterschied sogar deut­lich grö­ßer wer­den — zuguns­ten des Mieterstroms!

Die Kosten für die Stromerzeugung vom Dach blei­ben über min­des­tens 20 Jahre kon­stant. Damit bleibt die­ser Kostenanteil unver­än­dert, wäh­rend er für Versorger, die ihren Strom an der Strombörse bezie­hen, anstei­gen kann.

Bei Mieterstrom fal­len eini­ge Abgaben und Umlagen nur für den Anteil des Stroms an, der über das Netz bezo­gen wird, wenn die Sonne nicht scheint. Dazu gehö­ren die Netzentgelte, netz­sei­ti­ge Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe. Der Anteil des Stroms, der vom eige­nen Dach kommt, ist von die­sen Kostentreibern befreit. Mieterstrom-Kunden sind daher weni­ger stark von stei­gen­den Netzentgelten betrof­fen. Diese machen bereits mehr als 24 Prozent des Strompreises aus und kön­nen in den kom­men­den Jahren noch deut­lich ansteigen.

Somit bleibt noch die EEG-Umlage, die auch Kunden eines Mieterstrom-Angebotes zah­len müs­sen. Durch die oben genann­ten Einsparungen wirkt sich der aktu­el­le Anstieg nicht auf den Strompreis aus. In den kom­men­den Jahren ist eher davon aus­zu­ge­hen, dass die EEG-Umlage sin­ken wird. Ab 2020 fal­len die ers­ten Anlagen, mit einer hohen Einspeisevergütung, aus der Förderung. Neue Anlagen erhal­ten hin­ge­gen ver­hält­nis­mä­ßig wenig Einspeisevergütung.

4. Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen bieten Mieter*innen Schutz vor steigenden Strompreisen

Allgemein müs­sen wir in den nächs­ten Jahren mit wei­ter stei­gen­den Preisen für Strom aus dem Netz rech­nen. Mieterstrom hat, im Vergleich zum Netzstrom, weni­ger Anteile, die für einen stei­gen­den Strompreis sor­gen kön­nen. Daher kön­nen Mieter*innen Jahr für Jahr mit Mieterstrom, im Vergleich zum ört­li­chen Grundversorger, mehr sparen.

Wohnungsunternehmen und ‑genossen­schaften kön­nen ihren Mieter*innen mit Mieterstrom somit einen attrak­ti­ven Schutz vor stei­gen­den Strompreisen anbie­ten. Denn die Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude stel­len einen Beitrag zur Entlastung der Verbraucher*innen dar.

So hilft ein Angebot für Mieterstrom die Nebenkosten der Mieter*innen zu redu­zie­ren. Der Aufwand für die Wohnungsunternehmen für ein sol­ches Angebot ist gering, wenn sich ein Dienstleister wie SOLARIMO um die Umsetzung kümmert.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 02.10.2019

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