Die Bedeutung der Elektromobilität nimmt stetig zu. Elektroautos sind ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz im Verkehr, besonders dann, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Es sind also viele Ladesäulen, bzw. Ladepunkte notwendig, die einen Ladevorgang mit Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Um die Investition in neue Ladestationen zu erleichtern, gibt es diverse Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene. In Teil 3 der Serie stellen wir die bundesweite Förderung für Ladesäulen vor.
Viele Mieter*innen, die sich für die Elektromobilität interessieren, wollen nicht lange nach einem Ladepunkt suchen müssen. Sie wollen ihr Elektroauto in der Nähe ihrer Wohnung mit sauberem Strom laden können. Sind diese Faktoren erfüllt, können sie zu einem schnelleren Ausbau der Elektromobilität beitragen.
- Förderung des Bundes für Ladesäulen
- Förderprogramme der Bundesländer
- Ergänzung von Photovoltaik-Mieterstrom mit Ladesäule
1. Förderung des Bundes für Ladesäulen
Bundesweit gibt es zwei mögliche Förderprogramme für die Investition in Ladepunkte für die Elektromobilität.
Vierter Förderaufruf des BMVI
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) möchte bis Ende 2020 die Einrichtung von mindestens 15.000 öffentlich zugänglichen Ladestationen fördern. Damit soll eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge ermöglicht werden.
Das BMVI fördert sowohl den Kauf und die Installation der Ladesäule, als auch den Anschluss an das Stromnetz mit bis zu 60 Prozent der Kosten. Im vierten Förderaufruf des Bundesförderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ können noch bis zum 30.10.2019 Anträge gestellt werden. Enthalten in dieser Förderrunde sind 5.000 Normal- (AC) und 5.000 Schnellladepunkte (DC).
Die Förderung erfolgt in der Form eines Zuschusses zur Investition. Ihre Höhe ist abhängig von der Ladeleistung und bei Schnellladepunkten zusätzlich vom Bedarf am Aufstellort.
Bei AC-Ladepunkten beträgt die maximale Förderung 2.500 EUR, bzw. 40 Prozent der Investition. Für Schnellladepunkte zwischen 50 und 100 kW beträgt die Förderung, je nach Standort, 9.000 bzw. 12.000 EUR. Die Antragstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Verwaltungsaufgaben BAV.
Elektromobilität im KfW-Umweltprogramm
Ein weiteres Förderprogramm für die Investition in Ladesäulen ist im KfW-Umweltprogramm (Programm Nummer 240, 241) enthalten. Dieses unterstützt u.a. die Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit einem zinsgünstigen Kredit. Mit diesem Kredit können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert werden. Das KfW-Umweltprogramm richtet sich an Unternehmen jeder Größe, Freiberufler und an Contracting-Geber, die Dienstleistungen für Dritte erbringen. Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
2. Förderprogramme der Bundesländer
In den vorangegangenen Beiträgen haben wir bereits die Förderprogramme der Bundesländer vorgestellt. Teil 1 befasste sich mit Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Im zweiten Teil der Serie haben wir die Förderung in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgestellt.
3. Ergänzung von Photovoltaik-Mieterstrom mit Ladesäule
Fahrer*innen von Elektroautos möchten ihr Fahrzeug nahe der Wohnung mit sauberem Strom laden. Dies bedeutet, dass eine Versorgung der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien, bzw. mit Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage, möglich sein sollte, wie sie in den Förderprogrammen vorgeschrieben ist.
Aus diesem Grund bietet sich in großen Gebäuden die Verbindung eines Mieterstrom-Projektes mit Ladesäulen für die Elektromobilität an. So können die Mieter*innen in der Nähe ihrer Wohnung ihre Fahrzeuge bequem mit sauberem Strom laden.