Neu im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01. November 2020 in Kraft tritt, ist die Bedeutung des Stroms aus erneuerbaren Energien. Damit sind insbesondere der Photovoltaikanlagen gemeint. Unser erster Text über die neue Rolle der PV im GEG klang sehr optimistisch, fast euphorisch. Denn künftig bekommen Photovoltaikanlagen eine größere Bedeutung beim Neubau von Gebäuden. Doch wie hoch ist der Einfluss der Photovoltaik wirklich? Welche Leistung ist bei großen Gebäuden gefordert und wie viel Einsparung ermöglicht der Einsatz von PV-Anlagen? Diesen Fragen gehen wir in dem folgenden Text nach und beantworten sie anhand eines praktischen Beispiels.
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Künftig haben Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden einen größeren Einfluss auf die energetische Beurteilung der Gebäude. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet PlanerInnen die Möglichkeit, den geforderten Anteil der erneuerbaren Energien auch mit gebäudenah erzeugtem Strom zu decken. Damit sind künftig alle Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden unter dem Dach dieses Gebäudeenergiegesetzes.
Für Wohngebäude mit einem geringen Energiebedarf gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Diese reichen vom Niedrigenergiehaus über das Niedrigstenergiehaus bis zum Fast-Nullenergiegebäude. Was sich hinter diesen Bezeichnungen genau verbirgt, ist meist unklar für Außenstehende. Denn eine einheitliche Definition gibt es für diese Begriffe nicht.
Die Bundesregierung strebt bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand an. Damit spielt nicht nur der Energiebedarf in der Nutzungszeit eine Rolle, auch der energetische Aufwand zur Herstellung und Entsorgung der Bauten gewinnt an Bedeutung.
Fallstudie der Klimaschutzsiedlung Hilden als KfW-Effizienzhaus 40 plus in Hilden Bauherr*innen haben in der Planung ihres Objektes ein wachsendes Interesse an einem konkreten Beitrag zum Klimaschutz. Das Objekt soll hocheffizient sein, mit einem geringen Energieverbrauch, und eine eigene nachhaltige Stromerzeugung haben. So ist es auch für das sozial und ökologisch anspruchsvolle Projekt der Trialog Hilden geplant.
Hocheffiziente Wohngebäude, wie das Passivhaus, bieten sich an für die Versorgung mit erneuerbaren Energien. Der Wärme- und Strombedarf ist so gering, dass der Strom aus einer Photovoltaikanlage einen relativ hohen Anteil decken kann. Daher ist die lokale Nutzung des Stroms als Mieterstrom in einem Mehrfamilien-Passivhaus besonders sinnvoll. Mit einem neuen Bewertungssystem und Passivhaus-Klassen können Planer die erneuerbare Energieerzeugung korrekt abbilden. Mieter*innen freuen sich dabei über einen geringen Verbrauch und klimafreundliche Energie vom Dach.
Wer heute ein neues Wohngebäude baut, legt den Energieverbrauch für die nächsten Jahrzehnte fest. Daher ist es sinnvoll einen hohen Effizienzstandard zu wählen und über die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinaus zu gehen. Zu den möglichen Standards gehört das KfW Effizienzhaus 55. Für diese sehr effizienten Häuser erhalten Bauherren und Bauherrinnen eine attraktive Förderung. Was verbirgt sich dahinter und welchen Beitrag kann die Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus leisten?
Immer mehr Immobilienbesitzer und Mieter wünschen sich eine nachhaltige und zugleich kostengünstige Energieversorgung. Was liegt da näher, als das Mehrfamilienhaus zu seinem eigenen Energielieferanten zu machen? Viele Gebäude haben heute schon eine eigene Stromerzeugung. Solaranlagen erzeugen einen Teil des Stroms für das Gebäude und reduzieren die CO2-Emissionen. Mit diesem Strom lassen sich auch Elektrofahrzeuge laden und die Wärmeversorgung unterstützen. Das Haus wird damit zu einer Zentrale für eine klimafreundliche und dezentrale Energieversorgung.