Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es notwendig den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen. Die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik ist da nur der erste Schritt. Dieser Schritt ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung beschlossen hat. Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Hamburg, gehen mit einem eigenen Klimaschutzgesetz noch ein Stück weiter. Im Zuge eines eigenen Gesetzes planen sie die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten. In diesem Beitrag blicken wir vor allem auf die geplante Solarpflicht in Baden-Württemberg, die für neue Nichtwohngebäude und große Parkplätze ab dem Jahr 2022 gelten soll.
- Klimaschutz und Klimaziele
- Novelle zum Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg
- Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg
- Pflicht zur Photovoltaik auf größeren offenen Parkplätzen
- Blick auf die Pläne anderer Bundesländer
- Fazit: Solarpflicht alleine reicht nicht aus
1. Klimaschutz und Klimaziele
Klimaschutz bleibt eine wichtige politische und gesellschaftliche Aufgabe. Denn das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Deutschland hat sich zu nationalen, europäischen und globalen Klimazielen verpflichtet. Um die Ziele für 2030 und 2050 zu erreichen, müssen alle Akteur*innen ihr Engagement deutlich verstärken. 2019 musste die Bundesregierung im Klimaschutzbericht 2018 eingestehen, dass sie die Ziele für das Jahr 2020 nicht erreichen wird. Geplant war eine Reduzierung der Treibhausgase um 40 Prozent gegenüber 1990, erreicht wurden jedoch nur 32 Prozent.
Als Reaktion darauf, sowie auf den zunehmenden öffentlichen Druck, hat die Bundesregierung Ende 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Dazu gehören einige neue Maßnahmen, wie höhere Förderungen für energieeffiziente Gebäude oder Elektrofahrzeuge, sowie die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme ab 2021. Auch der stärkere Ausbau von erneuerbaren Energien im Stromsektor gehört zu diesen Maßnahmen. So wurde u.a. die Förderbeschränkung für Photovoltaik-Anlagen, der PV-Deckel, aufgehoben.
Jetzt gilt es diese Maßnahmen für eine erfolgreiche Reduzierung der Treibhausgase umzusetzen. So gibt es seit Anfang 2020 sehr attraktive Förderkonditionen für das KfW Effizienzhaus, die beispielsweise beim Effizienzhaus 40 plus einen Tilgungszuschuss von 30.000 Euro pro Wohnung beinhalten.
2. Novelle zum Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat bereits 2013 ein eigenes Klimaschutzgesetz beschlossen. Dieses enthält eigene Ziele für die Reduzierung der Treibhausgase. Das Bundesland im Südwesten Deutschlands möchte die CO2-Emissionen bis 2020 um 25 und bis 2050 um 90 Prozent reduzieren. Im Jahr 2014 folgte dann ein integriertes Energie- und Klimakonzept (IEKK), das die Aufteilung der Ziele in Sektoren festlegt und konkrete Strategien, bzw. Maßnahmen benennt.
Eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes im Hinblick auf die Klimaziele für 2030 war Bestandteil des Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2016. Diese sieht eine Minderung der CO2-Emissionen von 42 Prozent, im Vergleich zu 1990, vor. Das Kabinett hat den Entwurf für die Novelle zum Klimaschutzgesetz noch vor der Sommerpause 2020 beschlossen, sie soll dann im Herbst vom Landtag verabschiedet werden.
Neben dem Zwischenziel für 2030 gehören noch weitere relevante Änderungen zur Novelle:
- verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte, um vor Ort Wege für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu finden
- Erfassung des Energieverbrauchs in Kommunen
- Fortschreibung der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel alle fünf Jahre
- Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden
- Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen mit mindestens 75 Stellplätzen
3. Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg
Mit einer Pflicht zum Bau von Photovoltaikanlagen auf neuen Nichtwohngebäuden und größeren Parkplätzen betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Es ist das erste Bundesland, das eine Pflicht für Photovoltaikanlagen einführt.
Konkret betrifft diese Pflicht alle Nichtwohngebäude, deren Bauantrag nach dem 01.01.2022 gestellt wird, solange der Wohnanteil an diesen Gebäuden nicht mehr als fünf Prozent beträgt. Ein Eintrag der Anlage in das Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur gilt hierbei als Nachweis.
Wer zur Installation einer Photovoltaikanlage verpflichtet ist, kann diese ersatzweise auch auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in unmittelbar räumlicher Umgebung zum Gebäude installieren. Eine Verpachtung der Fläche an einen Dritten zur Erfüllung der Pflicht ist ebenfalls zulässig.
Wenn vor Ort eine kommunale Pflicht zur Dachbegrünung besteht, muss diese mit der Solarpflicht in Einklang gebracht werden. Gründächer und Solaranlagen lassen sich jedoch wunderbar kombinieren. Dies bringt sogar noch etliche Vorteile für beide Konzepte mit sich.
4. Pflicht zur Photovoltaik auf größeren offenen Parkplätzen
Eine weitere Pflicht, die in der Novelle des Klimaschutzgesetzes vorgesehen ist, widmet sich dem Neubau offener Parkplätze mit mehr als 75 Stellplätzen. Auch hier gilt der Stichtag 01. Januar 2022 für den Bauantrag. Bei den Parkplätzen ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Fläche eine PV-Anlage zu installieren. Als Ausnahmen gelten städtebauliche Gründe und Parkplätze direkt an Straßen.
Für beide Verpflichtungen wird das Umweltministerium Baden-Württemberg bis Ende 2024 eine Evaluation durchführen. Sie soll ermitteln, inwieweit die Pflicht den Ausbau der Photovoltaik in Baden-Württemberg unterstützt oder vorangebracht hat.
Das Klimaschutzgesetz enthält keine weiteren Details zur Ausführung der PV-Pflicht. Die Umsetzung wird, so steht es im Klimaschutzgesetz, das Umweltministerium in einer entsprechenden Rechtsverordnung regeln. Dazu gehören Vorgaben für Mindestanforderungen an die Leistung, die geeignete Dachfläche, die Ausrichtung und andere Details. Diese Verordnung soll auch bei Parkplätzen Mindestanforderung an die Beschaffenheit einer geeigneten Fläche, sowie technische Anforderungen an die PV-Anlage und den Umfang der Nutzung der Fläche regeln.
5. Blick auf die Pläne anderer Bundesländer
Baden-Württemberg gehört zu den Vorreitern und wird als eines der ersten Bundesländer eine Solarpflicht einführen. In weiteren Bundesländern wird derzeit ebenfalls eine Solarpflicht diskutiert. Das Verfahren für entsprechende Gesetze ist jedoch entweder noch nicht sehr weit oder die Gesetze treten erst später in Kraft.
Am weitesten ist bislang Hamburg. Dort wurde Anfang 2020 ein neues Klimaschutzgesetz beschlossen. Es enthält eine Pflicht Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die ab 2023 gebaut werden, zu installieren und zu betreiben. Diese Pflicht gilt auch für vollständige Dachsanierungen ab dem Jahr 2025. Hamburg strebt an, dass möglichst alle geeigneten Dachflächen eine Photovoltaikanlage erhalten — idealerweise in Kombination mit einem begrünten Dach.
In Bremen ist die Entscheidung für eine Solarpflicht erst im Juni 2020 gefallen. Diese sieht ähnlich aus wie in Hamburg und soll für alle Neubauten sowie Bestandsbauten, bei denen eine umfassende Dachsanierung vorgenommen wird, gelten. Wann sie in Kraft treten wird, ist jedoch noch nicht bekannt.
Berlin hat im März 2020 den Masterplan Solarcity beschlossen. Dieser enthält eine Liste von 27 Maßnahmen, um Berlin langfristig zu einer solaren Stadt zu machen. Spätestens bis zum Jahr 2050 soll der Anteil von Solarstrom in Berlin bei 25 Prozent liegen. Diesen Anteil benötigt Berlin, um die Klimaneutralität zu erreichen. Daher gehört zum Masterplan Solarcity auch eine Prüfung, “ob die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten und für konkrete Anlässe für Bestandsbauten umsetzbar und zielführend wäre.” Auch die Prüfung möglicher Rechtsansprüche für Mieter*innen wird erwähnt.
In Bayern und Niedersachsen ist die Einführung einer Solarpflicht ebenfalls in der Diskussion. Ein entsprechendes Gesetz ist allerdings noch nicht in Arbeit.
6. Fazit: Solarpflicht alleine reicht nicht aus
Photovoltaikanlagen können einen deutlichen Beitrag zur Einhaltung der selbst gesetzten Klimaziele leisten. Sie sind ein wesentliches Element auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dazu muss der Zubau an neuen Anlagen aber deutlich ansteigen. Nur so erhöht sich ihr Anteil an der gesamten Energieversorgung. Neben einer Pflicht, ist es auch wichtig Hürden abzubauen, die dem Ausbau bisher im Weg stehen. Beide Maßnahmen ermöglichen gemeinsam einen deutlichen Schritt nach vorn für unser Klima.