Solarpflicht

als Mittel zur Erfüllung der Klimaschutzziele

Um die Klimaziele der Bundesregierung zu errei­chen, ist es not­wen­dig den Ausbau der erneu­er­ba­ren Energien deut­lich zu beschleu­ni­gen. Die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik ist da nur der erste Schritt. Dieser Schritt ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung beschlos­sen hat. Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Hamburg, gehen mit einem eige­nen Klimaschutzgesetz noch ein Stück wei­ter. Im Zuge eines eige­nen Gesetzes pla­nen sie die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten. In die­sem Beitrag bli­cken wir vor allem auf die geplan­te Solarpflicht in Baden-Württemberg, die für neue Nichtwohngebäude und große Parkplätze ab dem Jahr 2022 gel­ten soll.

  1. Klimaschutz und Klimaziele
  2. Novelle zum Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg
  3. Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg
  4. Pflicht zur Photovoltaik auf grö­ße­ren offe­nen Parkplätzen
  5. Blick auf die Pläne ande­rer Bundesländer
  6. Fazit: Solarpflicht allei­ne reicht nicht aus

1. Klimaschutz und Klimaziele

Klimaschutz bleibt eine wich­ti­ge poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Aufgabe. Denn das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Deutschland hat sich zu natio­na­len, euro­päi­schen und glo­ba­len Klimazielen ver­pflich­tet. Um die Ziele für 2030 und 2050 zu errei­chen, müs­sen alle Akteur*innen ihr Engagement deut­lich ver­stär­ken. 2019 muss­te die Bundesregierung im Klimaschutzbericht 2018 ein­ge­ste­hen, dass sie die Ziele für das Jahr 2020 nicht errei­chen wird. Geplant war eine Reduzierung der Treibhausgase um 40 Prozent gegen­über 1990, erreicht wur­den jedoch nur 32 Prozent.

Als Reaktion dar­auf, sowie auf den zuneh­men­den öffent­li­chen Druck, hat die Bundesregierung Ende 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlos­sen. Dazu gehö­ren eini­ge neue Maßnahmen, wie höhe­re Förderungen für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäude oder Elektrofahrzeuge, sowie die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme ab 2021. Auch der stär­ke­re Ausbau von erneu­er­ba­ren Energien im Stromsektor gehört zu die­sen Maßnahmen. So wurde u.a. die Förderbeschränkung für Photovoltaik-Anlagen, der PV-Deckel, aufgehoben.

Jetzt gilt es diese Maßnahmen für eine erfolg­rei­che Reduzierung der Treibhausgase umzu­set­zen. So gibt es seit Anfang 2020 sehr attrak­ti­ve Förderkonditionen für das KfW Effizienzhaus, die bei­spiels­wei­se beim Effizienzhaus 40 plus einen Tilgungszuschuss von 30.000 Euro pro Wohnung beinhalten.

2. Novelle zum Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat bereits 2013 ein eige­nes Klimaschutzgesetz beschlos­sen. Dieses ent­hält eige­ne Ziele für die Reduzierung der Treibhausgase. Das Bundesland im Südwesten Deutschlands möch­te die CO2-Emissionen bis 2020 um 25 und bis 2050 um 90 Prozent redu­zie­ren. Im Jahr 2014 folg­te dann ein inte­grier­tes Energie- und Klimakonzept (IEKK), das die Aufteilung der Ziele in Sektoren fest­legt und kon­kre­te Strategien, bzw. Maßnahmen benennt.

Eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes im Hinblick auf die Klimaziele für 2030 war Bestandteil des Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2016. Diese sieht eine Minderung der CO2-Emissionen von 42 Prozent, im Vergleich zu 1990, vor. Das Kabinett hat den Entwurf für die Novelle zum Klimaschutzgesetz noch vor der Sommerpause 2020 beschlos­sen, sie soll dann im Herbst vom Landtag ver­ab­schie­det werden.

Neben dem Zwischenziel für 2030 gehö­ren noch wei­te­re rele­van­te Änderungen zur Novelle:

  • ver­pflich­ten­de kom­mu­na­le Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte, um vor Ort Wege für eine kli­ma­neu­tra­le Wärmeversorgung zu finden
  • Erfassung des Energieverbrauchs in Kommunen
  • Fortschreibung der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel alle fünf Jahre
  • Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden
  • Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen mit min­des­tens 75 Stellplätzen

3. Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg

Mit einer Pflicht zum Bau von Photovoltaikanlagen auf neuen Nichtwohngebäuden und grö­ße­ren Parkplätzen betritt Baden-Württemberg bun­des­weit Neuland. Es ist das erste Bundesland, das eine Pflicht für Photovoltaikanlagen einführt.

Konkret betrifft diese Pflicht alle Nichtwohngebäude, deren Bauantrag nach dem 01.01.2022 gestellt wird, solan­ge der Wohnanteil an die­sen Gebäuden nicht mehr als fünf Prozent beträgt. Ein Eintrag der Anlage in das Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur gilt hier­bei als Nachweis.

Wer zur Installation einer Photovoltaikanlage ver­pflich­tet ist, kann diese ersatz­wei­se auch auf ande­ren Außenflächen des Gebäudes oder in unmit­tel­bar räum­li­cher Umgebung zum Gebäude instal­lie­ren. Eine Verpachtung der Fläche an einen Dritten zur Erfüllung der Pflicht ist eben­falls zulässig.

Wenn vor Ort eine kom­mu­na­le Pflicht zur Dachbegrünung besteht, muss diese mit der Solarpflicht in Einklang gebracht wer­den. Gründächer und Solaranlagen las­sen sich jedoch wun­der­bar kom­bi­nie­ren. Dies bringt sogar noch etli­che Vorteile für beide Konzepte mit sich.

4. Pflicht zur Photovoltaik auf grö­ße­ren offe­nen Parkplätzen

Eine wei­te­re Pflicht, die in der Novelle des Klimaschutzgesetzes vor­ge­se­hen ist, wid­met sich dem Neubau offe­ner Parkplätze mit mehr als 75 Stellplätzen. Auch hier gilt der Stichtag 01. Januar 2022 für den Bauantrag. Bei den Parkplätzen ist über der für eine Solarnutzung geeig­ne­ten Fläche eine PV-Anlage zu instal­lie­ren. Als Ausnahmen gel­ten städ­te­bau­li­che Gründe und Parkplätze direkt an Straßen.

Für beide Verpflichtungen wird das Umweltministerium Baden-Württemberg bis Ende 2024 eine Evaluation durch­füh­ren. Sie soll ermit­teln, inwie­weit die Pflicht den Ausbau der Photovoltaik in Baden-Württemberg unter­stützt oder vor­an­ge­bracht hat.

Das Klimaschutzgesetz ent­hält keine wei­te­ren Details zur Ausführung der PV-Pflicht. Die Umsetzung wird, so steht es im Klimaschutzgesetz, das Umweltministerium in einer ent­spre­chen­den Rechtsverordnung regeln. Dazu gehö­ren Vorgaben für Mindestanforderungen an die Leistung, die geeig­ne­te Dachfläche, die Ausrichtung und ande­re Details. Diese Verordnung soll auch bei Parkplätzen Mindestanforderung an die Beschaffenheit einer geeig­ne­ten Fläche, sowie tech­ni­sche Anforderungen an die PV-Anlage und den Umfang der Nutzung der Fläche regeln.

5. Blick auf die Pläne anderer Bundesländer

Baden-Württemberg gehört zu den Vorreitern und wird als eines der ers­ten Bundesländer eine Solarpflicht ein­füh­ren. In wei­te­ren Bundesländern wird der­zeit eben­falls eine Solarpflicht dis­ku­tiert. Das Verfahren für ent­spre­chen­de Gesetze ist jedoch ent­we­der noch nicht sehr weit oder die Gesetze tre­ten erst spä­ter in Kraft.

Am wei­tes­ten ist bis­lang Hamburg. Dort wurde Anfang 2020 ein neues Klimaschutzgesetz beschlos­sen. Es ent­hält eine Pflicht Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die ab 2023 gebaut wer­den, zu instal­lie­ren und zu betrei­ben. Diese Pflicht gilt auch für voll­stän­di­ge Dachsanierungen ab dem Jahr 2025. Hamburg strebt an, dass mög­lichst alle geeig­ne­ten Dachflächen eine Photovoltaikanlage erhal­ten — idea­ler­wei­se in Kombination mit einem begrün­ten Dach.

In Bremen ist die Entscheidung für eine Solarpflicht erst im Juni 2020 gefal­len. Diese sieht ähn­lich aus wie in Hamburg und soll für alle Neubauten sowie Bestandsbauten, bei denen eine umfas­sen­de Dachsanierung vor­ge­nom­men wird, gel­ten. Wann sie in Kraft tre­ten wird, ist jedoch noch nicht bekannt.

Berlin hat im März 2020 den Masterplan Solarcity beschlos­sen. Dieser ent­hält eine Liste von 27 Maßnahmen, um Berlin lang­fris­tig zu einer sola­ren Stadt zu machen. Spätestens bis zum Jahr 2050 soll der Anteil von Solarstrom in Berlin bei 25 Prozent lie­gen. Diesen Anteil benö­tigt Berlin, um die Klimaneutralität zu errei­chen. Daher gehört zum Masterplan Solarcity auch eine Prüfung, “ob die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten und für kon­kre­te Anlässe für Bestandsbauten umsetz­bar und ziel­füh­rend wäre.” Auch die Prüfung mög­li­cher Rechtsansprüche für Mieter*innen wird erwähnt.

In Bayern und Niedersachsen ist die Einführung einer Solarpflicht eben­falls in der Diskussion. Ein ent­spre­chen­des Gesetz ist aller­dings noch nicht in Arbeit.

6. Fazit: Solarpflicht alleine reicht nicht aus

Photovoltaikanlagen kön­nen einen deut­li­chen Beitrag zur Einhaltung der selbst gesetz­ten Klimaziele leis­ten. Sie sind ein wesent­li­ches Element auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dazu muss der Zubau an neuen Anlagen aber deut­lich anstei­gen. Nur so erhöht sich ihr Anteil an der gesam­ten Energieversorgung. Neben einer Pflicht, ist es auch wich­tig Hürden abzu­bau­en, die dem Ausbau bis­her im Weg ste­hen. Beide Maßnahmen ermög­li­chen gemein­sam einen deut­li­chen Schritt nach vorn für unser Klima.

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Erfahrender Energieblogger mit hohem Interesse, die Energiewende mit inno­va­ti­ven Technologien und Geschäftsmodellen vor­an­zu­brin­gen. Experte für Gebäudeenergie mit dem Hintergrund als Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik.

Andreas KühlEhemaliger Content-Creator bei SOLARIMOEnergynet-Portal für Energieeffizienz und erneu­er­ba­re Energien

Zuletzt bear­bei­tet: 18.08.2020

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