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Alte Heizungen oder schlecht gedämm­te Fenster – wenn es um die Energieeffizienz geht, sind viele Gebäude nicht mehr auf dem neu­es­ten Stand. Die Folge: Es ent­ste­hen lang­fris­tig hohe Energiekosten und die Umwelt wird unnö­tig belas­tet. Mit einer ener­ge­ti­schen Sanierung lässt sich ein Gebäude opti­mal nach­rüs­ten. In die­sem Beitrag erfah­ren Sie mehr über die ein­zel­nen Maßnahmen und wel­chen Beitrag Mieterstrom leis­ten kann.
Wohnungsunternehmen haben eine große Verantwortung was den Klimaschutz betrifft. Ihre Gebäude tra­gen mit dem Energieverbrauch für Heizung und Strom zu einem wesent­li­chen Teil zu den Treibhausgasemissionen bei. Doch viele Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen sind teuer und nicht beson­ders attrak­tiv. Wie geht die Wohnungswirtschaft damit um? Wir haben dazu den Journalisten Frank Urbansky befragt, der regel­mä­ßig für Magazine der Immobilien- und Energiewirtschaft schreibt.
Der Klimawandel wird zu einem immer dring­li­che­ren Thema und macht auch vor der Immobilienbranche kei­nen Halt. Nicht nur des­halb stel­len Photovoltaikanlagen einen ste­tig wach­sen­den Trend dar. Mit ihnen leis­ten Immobilienbesitzer*innen, Genossenschaften und Projektentwickler*innen einen wesent­li­chen Beitrag zur Energiewende und ermög­li­chen ihren Mieter*innen zeit­gleich Zugang zu güns­ti­gem CO2-frei­en Strom vom eige­nen Dach. Oft ist jedoch unklar, ob sich ein Gebäude über­haupt für die Installation einer Solaranlage eig­net. So viel vorab: Die wesent­lichs­te Voraussetzung ist bei den meis­ten Mehrfamilienhäusern schon gege­ben — aus­ge­dehn­te und unge­nutz­te Dachflächen! Welche Merkmale Ihr Gebäude dar­über hin­aus auf­wei­sen soll­te, um eine Anlage instal­lie­ren zu kön­nen, erfah­ren Sie im fol­gen­den Beitrag.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses kann die MieterInnen mit lokal erzeug­tem, nach­hal­ti­gem Strom zu güns­ti­gen Preisen ver­sor­gen. Von der Planung über den Betrieb bis zur Vermarktung des Stroms bedarf es jedoch zahl­rei­cher Kompetenzen und Kapazitäten. Hier kann Contracting die VermieterInnen ent­las­ten. Dieser Artikel stellt ver­schie­de­ne Contracting-Modelle vor, und zeigt Vorteile für VermieterInnen von Mehrfamilienhäusern auf.
Künftig haben Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden einen grö­ße­ren Einfluss auf die ener­ge­ti­sche Beurteilung der Gebäude. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bie­tet PlanerInnen die Möglichkeit, den gefor­der­ten Anteil der erneu­er­ba­ren Energien auch mit gebäu­de­nah erzeug­tem Strom zu decken. Damit sind künf­tig alle Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden unter dem Dach die­ses Gebäudeenergiegesetzes.
Energetische Sanierungen von Mehrfamilienhäuser sind ein wich­ti­ger und not­wen­di­ger Beitrag zum Klimaschutz. Ohne den Anteil die­ser Gebäude wird es schwie­rig, einen kli­ma­neu­tra­len Gebäudebestand zu errei­chen. Doch Sanierungen haben mitt­ler­wei­le einen schlech­ten Ruf. Sie sind häu­fig mit einer stei­gen­den finan­zi­el­len Belastung der MieterInnen ver­bun­den. Daher sind warm­mie­ten­neu­tra­le Sanierungen oder Sanierungen ohne Kostenumlage auf die MieterInnen anzu­stre­ben, um Akzeptanz bei den MieterInnen zu fin­den. Eine wich­ti­ge Komponente, um Klimaschutz und sozia­le Anforderungen zu ver­ein­ba­ren, sind die Photovoltaikanlagen. Sie tra­gen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und sor­gen gleich­zei­tig für Einsparungen bei den MieterInnen.
Beim Neubau von Wohngebäuden soll­ten sich die Wohnungsunternehmen und Immobilienentwickler heute über die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge der MieterInnen Gedanken machen. Damit schaf­fen sie ein moder­nes und nach­hal­ti­ges Angebot, ins­be­son­de­re durch eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage für Mieterstrom. Darüber hin­aus besteht in Zukunft eine gesetz­li­che Anforderung, zumin­dest eine Leitungsinfrastruktur im Neubau vor­zu­se­hen, sowie ein Anspruch der MieterInnen auf eine Lademöglichkeit am Haus. Zu der Lademöglichkeit gehört auch die Frage, wer sie betreibt und wie der Strom abge­rech­net wer­den soll. Der zwei­te Teil des Leitfadens zeigt die Möglichkeiten von Wohnungsunternehmen für den Betrieb und die Abrechnung der Ladesäulen in der Praxis.
Sicher machen sich eini­ge MieterInnen Gedanken, ob das nächs­te Fahrzeug ein Elektroauto sein soll. Doch dabei kommt häu­fig die Frage des Ladepunktes auf. Wo soll die Batterie gela­den wer­den? Da Lademöglichkeiten direkt an der Wohnung rar gesät sind, muss das Auto an der nächs­ten öffent­li­chen Ladesäule oder viel­leicht am Arbeitsplatz gela­den wer­den. Dabei ist es für den Ausbau der nach­hal­ti­gen Fahrzeugtechnologie wich­tig, die Infrastruktur aus­zu­bau­en und so eine beque­me Möglichkeit zu schaf­fen, das Auto Zuhause laden zu kön­nen.
Photovoltaikanlagen sind bei Einfamilien- oder ReihenhausbesitzerInnen schon lange beliebt. Sie tra­gen zum Klimaschutz bei, erhö­hen die Unabhängigkeit vom Energieversorger und sen­ken die Stromkosten. Aufgrund tech­ni­scher Fortschritte und stei­gen­der Strompreise sind Photovoltaikanlagen immer inter­es­san­ter gewor­den. Gleichzeitig redu­ziert sich der CO2-Ausstoß durch die nach­hal­ti­ge und dezen­tra­le Stromgewinnung. BetreiberInnen von PV-Anlagen tun also aktiv etwas für den Klimaschutz, wenn sie die Solarenergie nut­zen. Im Falle von Einfamilienhäusern sind HausbesitzerIn, AnlagenbetreiberIn und StromverbraucherIn in der Regel die­sel­be Person, was für die Umsetzung von PV-Projekten deut­lich von Vorteil ist.
Die Energiewende lässt sich auch im Mehrfamilienhaus umset­zen. Denn mit Mieterstrom kön­nen auch MieterInnen von den Förderungen für PV-Strom pro­fi­tie­ren. Bislang erfolg­te die Solarstromproduktion für den Eigenverbrauch über­wie­gend auf Dächern von Einfamilienhäusern in länd­li­chen Regionen Deutschlands.