Neu im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01. November 2020 in Kraft tritt, ist die Bedeutung des Stroms aus erneuerbaren Energien. Damit sind insbesondere der Photovoltaikanlagen gemeint. Unser erster Text über die neue Rolle der PV im GEG klang sehr optimistisch, fast euphorisch. Denn künftig bekommen Photovoltaikanlagen eine größere Bedeutung beim Neubau von Gebäuden. Doch wie hoch ist der Einfluss der Photovoltaik wirklich? Welche Leistung ist bei großen Gebäuden gefordert und wie viel Einsparung ermöglicht der Einsatz von PV-Anlagen? Diesen Fragen gehen wir in dem folgenden Text nach und beantworten sie anhand eines praktischen Beispiels.
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Strom aus Photovoltaikanlagen vom eigenen Dach ermöglicht es in Immobilien sauberen Strom zu nutzen und Strom aus fossilen Kraftwerken zu vermeiden. Doch noch immer haben Heizungsanlagen einen größeren Einfluss auf die CO2-Emissionen als der Strombedarf. Sie nutzen zu großen Teilen noch immer fossile Energien, wie Erdöl oder Gas. Klimafreundlicher sind hingegen Wärmepumpen, die Umgebungswärme aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser nutzen und ihn als Raumwärme abgeben. Ideal für das Klima ist es, die Wärmepumpen mit sauberem Strom von der Photovoltaikanlage zu betreiben. Warum das wichtig ist, wie Wärmepumpen funktionieren und die Vorteile dieser Technologie zeigen wir in diesem Artikel.
Künftig haben Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden einen größeren Einfluss auf die energetische Beurteilung der Gebäude. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet PlanerInnen die Möglichkeit, den geforderten Anteil der erneuerbaren Energien auch mit gebäudenah erzeugtem Strom zu decken. Damit sind künftig alle Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden unter dem Dach dieses Gebäudeenergiegesetzes.
Beim Neubau von Wohngebäuden sollten sich die Wohnungsunternehmen und Immobilienentwickler heute über die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge der MieterInnen Gedanken machen. Damit schaffen sie ein modernes und nachhaltiges Angebot, insbesondere durch eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage für Mieterstrom. Darüber hinaus besteht in Zukunft eine gesetzliche Anforderung, zumindest eine Leitungsinfrastruktur im Neubau vorzusehen, sowie ein Anspruch der MieterInnen auf eine Lademöglichkeit am Haus. Zu der Lademöglichkeit gehört auch die Frage, wer sie betreibt und wie der Strom abgerechnet werden soll. Der zweite Teil des Leitfadens zeigt die Möglichkeiten von Wohnungsunternehmen für den Betrieb und die Abrechnung der Ladesäulen in der Praxis.
Sicher machen sich einige MieterInnen Gedanken, ob das nächste Fahrzeug ein Elektroauto sein soll. Doch dabei kommt häufig die Frage des Ladepunktes auf. Wo soll die Batterie geladen werden? Da Lademöglichkeiten direkt an der Wohnung rar gesät sind, muss das Auto an der nächsten öffentlichen Ladesäule oder vielleicht am Arbeitsplatz geladen werden. Dabei ist es für den Ausbau der nachhaltigen Fahrzeugtechnologie wichtig, die Infrastruktur auszubauen und so eine bequeme Möglichkeit zu schaffen, das Auto Zuhause laden zu können.
Photovoltaikanlagen sind bei Einfamilien- oder ReihenhausbesitzerInnen schon lange beliebt. Sie tragen zum Klimaschutz bei, erhöhen die Unabhängigkeit vom Energieversorger und senken die Stromkosten. Aufgrund technischer Fortschritte und steigender Strompreise sind Photovoltaikanlagen immer interessanter geworden. Gleichzeitig reduziert sich der CO2-Ausstoß durch die nachhaltige und dezentrale Stromgewinnung. BetreiberInnen von PV-Anlagen tun also aktiv etwas für den Klimaschutz, wenn sie die Solarenergie nutzen. Im Falle von Einfamilienhäusern sind HausbesitzerIn, AnlagenbetreiberIn und StromverbraucherIn in der Regel dieselbe Person, was für die Umsetzung von PV-Projekten deutlich von Vorteil ist.
Ladevorgänge von Elektroautos finden idealerweise an Orten statt, an denen die Autos längere Zeit stehen. Denn am Arbeitsplatz und am Wohnort spielt die Ladedauer in der Regel keine Rolle. NutzerInnen halten sich dort länger auf und freuen sich über eine volle Batterie zum Zeitpunkt der Abfahrt. Was im Einfamilienhaus leicht umsetzbar ist, kann im Wohnungsbau noch ein unüberwindbares Hindernis sein. Das soll sich ändern, denn die Bundesregierung plant mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG, gleich zwei Gesetze zur Erleichterung der Errichtung von Ladepunkten an Wohngebäuden.
Zu nachhaltigen Gebäuden gehört die Betrachtung der einzelnen Bauprodukte mit ihrem Aufwand zur Herstellung und der späteren Entsorgung. Sie sollen auf Mensch und Umwelt möglichst positiv wirken. Bei einer durchgängigen Kreislaufwirtschaft der verwendeten Materialien geht der Nachhaltigkeitsgedanke noch einen Schritt weiter. Hinter dieser Idee, genannt Cradle-to-Cradle (C2C), steht die Möglichkeit alle Produkte so auszuwählen und zu verarbeiten, dass sie nach Gebrauch in die Einzelteile zerlegt und vollständig wiederverwendet werden können. Rohstoffe gewinnen damit zusätzlich an Wert, wenn sie immer wieder eingesetzt werden können. Zusammengesetzte Produkte lassen sich damit als Rohstofflager für die Zukunft betrachten.
Für Wohngebäude mit einem geringen Energiebedarf gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Diese reichen vom Niedrigenergiehaus über das Niedrigstenergiehaus bis zum Fast-Nullenergiegebäude. Was sich hinter diesen Bezeichnungen genau verbirgt, ist meist unklar für Außenstehende. Denn eine einheitliche Definition gibt es für diese Begriffe nicht.
Wenn heute von der Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor die Rede ist, dann gehen Beteiligte oft auf Abwehrhaltung. Denn energetische Sanierungen werden mit höheren Mieten in Verbindung gebracht. Viele große Wohngebäude sind in den letzten 20 Jahren bereits saniert worden. Weitere Sanierungen sind notwendig, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes zu erreichen. Aber je näher wir an das Ziel kommen, umso höher wird der dafür notwendige Aufwand.