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Neu im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01. November 2020 in Kraft tritt, ist die Bedeutung des Stroms aus erneu­er­ba­ren Energien. Damit sind ins­be­son­de­re der Photovoltaikanlagen gemeint. Unser ers­ter Text über die neue Rolle der PV im GEG klang sehr opti­mis­tisch, fast eupho­risch. Denn künf­tig bekom­men Photovoltaikanlagen eine grö­ße­re Bedeutung beim Neubau von Gebäuden. Doch wie hoch ist der Einfluss der Photovoltaik wirk­lich? Welche Leistung ist bei gro­ßen Gebäuden gefor­dert und wie viel Einsparung ermög­licht der Einsatz von PV-Anlagen? Diesen Fragen gehen wir in dem fol­gen­den Text nach und beant­wor­ten sie anhand eines prak­ti­schen Beispiels.
Solarblume
Die Möglichkeiten der Stromerzeugung mit Solarenergie wer­den immer viel­fäl­ti­ger. Das geht inzwi­schen deut­lich über die bekann­ten Aufdachanlagen und Solarparks hin­aus. Durch tech­ni­sche Innovationen und damit ein­her­ge­hen­de Reduzierung der Kosten sind völ­lig neue Einsatzvarianten und Geschäftsmodelle mit Photovoltaik mög­lich. Mit die­sem Beitrag wol­len wir zei­gen wel­che inno­va­ti­ven Themen der Photovoltaik-Branche in 2020 Trend lie­gen.
zahlreiche PV-Module auf einem Dach
Photovoltaik ist eine Schlüsseltechnologie, um die zukünf­ti­ge Versorgung mit umwelt­freund­li­chem Strom zu sichern. Besonders in den Kommunen und Städten gibt es ein gro­ßes Potenzial. Hier lebt nicht nur der Großteil der Bevölkerung — auch der Strombedarf und ‑ver­brauch ist hier am höchs­ten. Zeitgleich befin­den sich in den Kommunen und Städten zahl­rei­che leere Dachflächen, wel­che man ein­fach in Solarkraftwerke umwan­deln kann. Wir zei­gen die Stärken und Potenziale der Photovoltaik auf. Im ers­ten Teil geht es um die Bedeutung der PV im Energiesystem.
Wir schau­ten uns zunächst amü­siert aber zugleich erstaunt an, als ein Kollege frag­te: „Was ist Photovoltaik für euch – Gebäudetechnik oder Gestaltungselement?“ Coronagerecht saßen wir in einem Biergarten mit aus­rei­chend Abstand bei­sam­men und lie­ßen die Diskussionen eines ereig­nis­rei­chen Tages nach­schwin­gen. Die Preissitzung eines Architekturwettbewerbes lag hin­ter uns. Den gan­zen Tag hatte es einen mit­un­ter grenz­wer­tig inten­si­ven argu­men­ta­ti­ven Schlagabtausch gege­ben, über gestal­te­ri­sche Einschätzungen, Empfindungen und Architekturverständnis. Wie immer lief das Ganze aus­ge­spro­chen distin­gu­iert ab. Niemals würde in solch heh­ren Runden jemand laut wer­den. Aber die Argumente zur Qualität der Entwürfe, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und natür­lich zu den Klimaschutzaspekten waren bis­wei­len wie mit dem spit­zen Florett ser­viert wor­den.
Das Klima schüt­zen und die Umwelt für spä­te­re Generationen erhal­ten — am Besten funk­tio­niert das, wenn wir eine nach­hal­ti­ge Lebensweise in alle Bereiche des Lebens inte­grie­ren. Das gilt für die Arbeit und den Verkehr genau­so, wie für das pri­va­te Wohnen. Wir geben sie­ben Tipps, die dabei hel­fen, das eige­ne Zuhause nach­hal­ti­ger zu gestal­ten.
Über viele Jahre hin­weg haben Bürgerenergiegenossenschaften die Energiewende in den Kommunen vor­an­ge­bracht. Sie haben zahl­rei­che Projekte finan­ziert und einen wich­ti­gen Beitrag für den Klimaschutz vor Ort geleis­tet. Ihre Projekte sor­gen für eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Doch es wird zuneh­mend schwie­ri­ger für Bürgerenergiegenossenschaften neue Projekte umzu­set­zen. Eine Möglichkeit, um neue Projekte zu star­ten, sind Kooperationen gemein­sam mit diver­sen Partnern, wie Kommunen oder spe­zia­li­sier­te Unternehmen. Dazu gehö­ren auch Mieterstrom-Projekte, bei denen ein Dienstleister den Betrieb der Anlagen mit erneu­er­ba­ren Energien über­nimmt. Mehr zum Thema Bürgerenergiegenossenschaften, Kooperationen und Mieterstrom in die­sem Text.
Wohnungsunternehmen haben eine große Verantwortung was den Klimaschutz betrifft. Ihre Gebäude tra­gen mit dem Energieverbrauch für Heizung und Strom zu einem wesent­li­chen Teil zu den Treibhausgasemissionen bei. Doch viele Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen sind teuer und nicht beson­ders attrak­tiv. Wie geht die Wohnungswirtschaft damit um? Wir haben dazu den Journalisten Frank Urbansky befragt, der regel­mä­ßig für Magazine der Immobilien- und Energiewirtschaft schreibt.
In Deutschland sind bereits rund 1,8 Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Die über­wie­gen­de Anzahl davon sind klei­ne Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäuser. Viele der Eigentümer*innen haben posi­ti­ve Erfahrungen gemacht, nut­zen den Strom häu­fig im eige­nen Haushalt und teil­wei­se sogar für ein Elektrofahrzeug. Dieses Erlebnis auf die Mieter*innen in gro­ßen Wohngebäuden zu über­tra­gen ist momen­tan nur schwer mög­lich. Daher unter­stützt SOLARIMO Wohnungsgenossenschaften und ‑gesell­schaf­ten bei der Umsetzung von Mieterstrom-Projekten. Ein Beispiel ist das Projekt der Wohnungsgenossenschaft Gräfenhainichen eG in Sachsen-Anhalt. Um mehr über die Motivation für die­ses Projekt zu erfah­ren, haben wir dem Vorstand eini­ge Fragen zur eige­nen Sicht auf die Themen Solarenergie und Gebäude gestellt.
Der Klimawandel wird zu einem immer dring­li­che­ren Thema und macht auch vor der Immobilienbranche kei­nen Halt. Nicht nur des­halb stel­len Photovoltaikanlagen einen ste­tig wach­sen­den Trend dar. Mit ihnen leis­ten Immobilienbesitzer*innen, Genossenschaften und Projektentwickler*innen einen wesent­li­chen Beitrag zur Energiewende und ermög­li­chen ihren Mieter*innen zeit­gleich Zugang zu güns­ti­gem CO2-frei­en Strom vom eige­nen Dach. Oft ist jedoch unklar, ob sich ein Gebäude über­haupt für die Installation einer Solaranlage eig­net. So viel vorab: Die wesent­lichs­te Voraussetzung ist bei den meis­ten Mehrfamilienhäusern schon gege­ben — aus­ge­dehn­te und unge­nutz­te Dachflächen! Welche Merkmale Ihr Gebäude dar­über hin­aus auf­wei­sen soll­te, um eine Anlage instal­lie­ren zu kön­nen, erfah­ren Sie im fol­gen­den Beitrag.
Um die Klimaziele der Bundesregierung zu errei­chen, ist es not­wen­dig den Ausbau der erneu­er­ba­ren Energien deut­lich zu beschleu­ni­gen. Die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik ist da nur der erste Schritt. Dieser Schritt ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung beschlos­sen hat. Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Hamburg, gehen mit einem eige­nen Klimaschutzgesetz noch ein Stück wei­ter. Im Zuge eines eige­nen Gesetzes pla­nen sie die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten. In die­sem Beitrag bli­cken wir vor allem auf die geplan­te Solarpflicht in Baden-Württemberg, die für neue Nichtwohngebäude und große Parkplätze ab dem Jahr 2022 gel­ten soll.